Rhein-Pfalz Kreis „Gemeinde verdient nicht an Flüchtlingen“

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Dannstadt-Schauernheim. In der Sitzung des Verbandsgemeinderats Dannstadt-Schauernheim ist Dienstagabend über die neue Aufgabenverteilung in der Flüchtlingsarbeit informiert worden. Ab 1. Juli werden die Kommunen vieles übernehmen, worum sich bisher die Kreisverwaltung kümmerte.

Mit der Neuverteilung, der der Verbandsgemeinderat am Dienstag zustimmte, wird die Situation im Rhein-Pfalz-Kreis der in den anderen 23 rheinland-pfälzischen Landkreisen angepasst. Laut Bürgermeister Stefan Veth (CDU) nahmen die Gemeinden zwar schon bisher manche Teilaufgaben wahr – jedoch in unterschiedlichem Umfang und mit verschiedenen Rückerstattungen. Ab Juli solle die neue Vereinbarung alles einheitlich und gerecht regeln. „Das war notwendig und vernünftig“, sagte Veth. Vorteile sind Veth zufolge das Vermeiden doppelter Arbeiten bei Gemeinden und Kreis und kürzere Entscheidungswege sowie Anreisewege für Asylbewerber. Außerdem würden ein ständiger Datenabgleich gewährleistet, der Kontakt mit ehrenamtlichen Helfern in den Kommunen verbessert. Nicht zuletzt erhalte jede Gemeinde denselben Betrag pro aufgenommenem Flüchtling – monatlich 547,45 Euro. Für 120 Flüchtlinge erhalte die Verbandsgemeinde demnach rund 600.000 Euro im Jahr. „Davon müssen wir jedem Flüchtling jeden Monat mehr als 300 Euro auszahlen. Das ist alles auf Heller und Knopf genau berechnet“, hob der CDU-Fraktionsvorsitzende Johannes Kupper hervor. Das müsse den Leuten einmal gesagt werden, da sonst der falsche Eindruck entstehen könnte, dass die Gemeinde an den Flüchtlingen Geld verdient. In der Tat muss die Kommune mit den 547,50 Euro sämtliche anfallenden Aufgaben finanzieren. Dazu gehören das Suchen von Wohnraum einschließlich eventueller Reparaturen, Erstausstattung und Instandhaltung. Falls sie Wachdienste für nötig hält, muss die Gemeinde die ebenfalls aus eigener Tasche zahlen. Zu den künftigen Aufgaben zählen zudem das Ausstellen von Krankenscheinen und Gutscheinen für Sonderbedarf. Der Kreis verteilt dagegen weiter ankommende Flüchtlinge, hilft den Gemeinden beim Bereitstellen von Wohnraum und errichtet Gemeinschaftsunterkünfte. Nach einem Jahr, also im Juli 2017, wollen die Kommunen mit dem Kreis besprechen, ob 547,45 Euro angemessen sind. Brigitte Bohrer (SPD) regte an, im Amtsblatt darauf hinzuweisen, dass der Kreis für Schäden an Mietwohnungen aufkommt. Das lehnte Veth ab: „Einen solchen Freibrief kann ich nicht ausstellen.“ Etwaige Schäden müssten im Einzelfall geprüft werden. Büroleiter Günter Fußer ergänzte: „Der Kreis kommt für das Abwohnen auf, nicht aber für strafrechtliche Beschädigungen. Die zahlt auch keine Versicherung.“ (mamü)

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