Rhein-Pfalz Kreis Gegen Tretminen und Blumendiebe
Die Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim muss sich wegen der Verwaltungsreform eine neue Gefahrenabwehrverordnung geben. Gefahren abwehren ist immer gut. In Zeiten des IS-Terrors klingt das beruhigend. Schließlich würde man sich gerne gegen Autos wappnen, die in Menschenmengen rasen. Oder gegen verdächtige Rucksäcke, die Sprengstoff bergen könnten. Gegen Einbrecher in der Nacht. Gegen Raser tagsüber auf den Straßen, die ihre E-Mails am Lenkrad checken. Die Welt erscheint gefährlicher denn je. Die Verbandsgemeinde wappnet sich also: In Paragraf 1, Absatz 2, heißt es, dass keine Kaugummis auf die Straße gespuckt oder Taschentücher weggeworfen werden dürfen. Die Notdurft darf nicht außerhalb von Bedürfnisanlagen verrichtet werden, und man darf nicht in Brunnen baden. Von öffentlichen Anlagen dürfen keine Blumen, Zweige oder Früchte entfernt werden. Das kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden. Vielleicht war es manchem Bürger bisher nicht bewusst, aber wer Gänseblümchen vom Rathaus-Rasen pflückt, läuft also Gefahr, sich mit der Ordnungsbehörde anzulegen. Fragt sich, wer sich hier schützt: Die Gemeinde vor unflätigen Einwohnern? Es wird dann aber doch noch Brisanteres geregelt: Beregnungsanlagen dürfen keine Wege benässen. Und Hunde dürfen innerorts nur angeleint ausgeführt werden. Halter müssen dafür sorgen, dass ihre Tiere die Straßen „nicht mehr als verkehrsüblich verunreinigen“. Und sie müssen Verunreinigungen unverzüglich entfernen. Traktorendreck und Tretminen von Hunden sind eindeutig Themen, die die Bürger aufregen. In diesem Sinne kann man das Papier als erfolgreiche Bürgerärger-Abwehrverordnung werten. Doch dann stößt man beim Lesen auf den Paragrafen 2, Absatz 6: Eisflächen dürfen nur nach Freigabe an den kenntlich gemachten Stellen betreten werden. Da lauert sie dann doch, die wahre Gefahr. Versteckt zwischen Abhandlungen über Hundekot und Abfallentsorgung.