Rhein-Pfalz Kreis Geflügelpest: Kreisverwaltung warnt Tierbesitzer

Ludwigshafen. Mehrfach ist in den vergangenen Wochen in Europa die Geflügelpest ausgebrochen. Im Rhein-Pfalz-Kreis noch nicht. Damit das auch so bleibt, empfiehlt die Verwaltung privaten wie gewerblichen Haltern darauf zu achten, dass ihr Geflügel keinen Kontakt zu Wildvögeln hat.
Besonders empfindlich auf das Virus reagieren Hühner und Puten. Aber auch Wachteln, Tauben, Fasane, Perlhühner, Pfaue, Schwäne, Sträuße, Gänse, Emus, Nandus und Enten könnten leicht erkranken, sagt die Kreisverwaltung, deren Veterinäre für den Rhein-Pfalz-Kreis und die Städte Frankenthal, Ludwigshafen und Speyer zuständig sind. Besonders wildlebende Wasservögel könnten den Erreger einschleppen. Sei ein Bestand infiziert, könne sich der Erreger aber auch durch den Menschen oder verschmutzte Transportboxen oder Fahrzeuge weiterverbreiten. Halter sollten deshalb darauf achten, dass nicht nur ihre Tiere, sondern auch Futter, Streu und Gerätschaften keinen Kontakt zu Wildtieren haben. Freilandgeflügel sollte nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel unzugänglich sind. Sinnvoll ist es außerdem, Ställe mit Schuhwerk samt Plastiküberziehern und Schutzkleidung zu betreten, sagen die Kreisveterinäre. Beim Tausch oder Kauf von Rassegeflügel gelte es, auf den Gesundheitszustand und die Herkunft der Tiere zu achten. Das Veterinäramt rät, bei gehäuften Todesfällen, unklaren Krankheitsfällen oder einem starken Einbruch der Legeleistung, die Tiere auf Geflügelpest untersuchen zu lassen. Da es sich um eine anzeigenpflichtige Krankheit handelt, müsse jeder Verdachtsfall beim zuständigen Veterinäramt gemeldet werden – unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Tiere. Dabei müsse laut Geflügelpest-Verordnung eine Liste mit Zu- und Abgängen des Geflügels samt Namen des Transporteurs und des Empfängers eingereicht werden. Wer mehr als 100 Tiere hält, müsse zusätzlich protokollieren, wie viele pro Werktag verendeten, bei über 1000 Tieren werde eine Aufzeichnung über die Legeleistung pro Werktag gefordert. „Im Verdachtsfall kommen die Veterinäre vor Ort“, sagt ein Sprecher der Kreisverwaltung. „Proben werden an das Landesuntersuchungsamt geschickt. In den vergangenen Jahren habe es keine Geflügelpestfälle im Kreis gegeben. Anhaltspunkte, dass das Virus auf den Menschen übertragbar ist, gebe es weltweit nicht, so die Kreisverwaltung. Die Verordnung gilt zunächst bis 31. März. (btw/lai)