Rhein-Pfalz Kreis
Frankenthal: Prozess wegen Vergewaltigung endet mit Bewährungsstrafe
Fünf Vergewaltigungen der damaligen Ehefrau im Zeitraum zwischen November 2016 und Februar 2017 hatte Staatsanwalt Ardalan Moavenzadeh dem Mann vorgeworfen. Sie sollen am damaligen Wohnort Bobenheim-Roxheim im gemeinsamen Haus geschehen sein. Der Angeklagte sagte vor Gericht nichts zu den Vorwürfen. Am dritten Verhandlungstag, am Mittwoch, beantragte der Staatsanwalt, vier der Anklagepunkte einzustellen.
Diesem Antrag waren zähe Gespräche vorausgegangen. In diesen Gesprächen habe Moavenzadeh „ein ungewöhnlich großzügiges Angebot gemacht“, sagte der Vorsitzende Richter Karsten Sauermilch. Dieses Angebot beinhaltete eine zur Bewährung ausgesetzte Haftstrafe und die Einstellung von vier Anklagepunkten, wenn der Angeklagte zugibt, dass er im Februar 2017 seine Frau vergewaltigt hat. Wenn der Mann wegen aller Anklagepunkte verurteilt werde, müsse er mit einer Haftstrafe von sechs bis acht Jahren rechnen, so Sauermilch. Für Vergewaltigung liegt die Strafe zwischen zwei und 15 Jahren.
Verteidigerin erntet Kritik für ihre Äußerung über das Opfer
Julia Hoffmann, die Anwältin des Angeklagten, machte deutlich, dass sie einen Deal mit einer noch geringeren Strafe anstrebte. Die Aussagen der Frau am zweiten Verhandlungstag seien falsch, „lebensfremd“ und nicht „nachvollziehbar“, sagte die Anwältin unter anderem. Zudem sei es „eine Einladung zum Geschlechtsverkehr“, wenn die Frau in ihrem Wohnzimmer in T-Shirt und Unterhose schlafe.
„Schlafen Sie im Taucheranzug? Wie soll denn eine ordentlich gekleidete Frau ins Bett gehen“, kommentierte Sauermilch diese Äußerung der Juristin. In der späteren Urteilsbegründung bezeichnete er die Äußerung gar als „bodenlosen Schwachsinn“. Sie sei „unter der Gürtellinie“, meinte Staatsanwalt Moavenzadeh.
Staatsanwalt will Frau weiteres Verfahren ersparen
Nach einer Unterbrechung der Verhandlung teilte Hoffmann mit, dass sie und ihr Mandant auf das Angebot eingingen und dass ihr Mandant den einen Anklagepunkt zugebe. Susanne Huber, die Anwältin der Frau, sagte, dass ihre Mandantin dem Deal zustimme, weil das Verfahren eine „große Belastung“ für sie sei.
Mit seinem für den Angeklagten „sehr guten Angebot“ habe er der Frau eine lange und belastende Verhandlung ersparen wollen, erläuterte der Staatsanwalt. Er und Sauermilch betonten, dass die Aussagen der Frau sehr glaubwürdig und überzeugend seien. „Die Frau sagt die Wahrheit, da hat das Gericht nicht den Hauch eines Zweifels“, so Sauermilch.