Bobenheim-Roxheim
Flugplatz-Debatte: Mietvertrag und Betrieb laufen vorerst weiter
Es war eine Art Paukenschlag, als der Gemeinderat Ende September beschloss, die beiden gemeindeeigenen Grundstücke auf dem Verkehrslandeplatz nicht mehr an die Flugplatz GmbH Worms zu vermieten, um ihr gegenüber ein Druckmittel zu haben. Denn die Bobenheim-Roxheimer wollen die Vielzahl an mit Lärm verbundenen Flugbewegungen nicht mehr hinnehmen. Im November besuchten daraufhin Flugplatzvertreter den Gemeinderat, baten um Verständnis und signalisierten Verhandlungsbereitschaft.
Dass der Flugbetrieb am 1. Januar nicht eingestellt würde, war allen klar, doch ein zahnloser Tiger will die Gemeinde auch nicht sein. Also traf sich der Rat vergangene Woche noch einmal unter Ausschluss der Öffentlichkeit, um die gemeinsame Linie zu beraten. Denn die Flugplatz GmbH, ein Betrieb der Stadt Worms, hatte zwischenzeitlich um eine Mietvertragsverlängerung um ein Jahr gebeten.
Auf Anfrage berichtet der Bürgermeister von Bobenheim-Roxheim, Michael Müller (SPD), über den einstimmigen Beschluss des Rats. Demnach wird jetzt ein „Stillschweigender Vertrag“ mit unbefristeter Laufzeit eingeführt. Das klingt so gar nicht nach Druckmittel, weshalb Müller etwas ausholen muss, um das Prinzip zu erklären.
Flugplatz ist betriebspflichtig
„Obwohl der Mietvertrag zum 31. Dezember fristgemäß gekündigt wurde, findet der Flugbetrieb auf den gemeindeeigenen Grundstücken unverändert statt, womit die Mieterin klar Vertragsbruch begeht“, so Müller. Denn in Paragraf 12 des Mietvertrags stehe, dass das Gelände nach Kündigung durch den Vermieter sofort zurückzugeben sei. Der Vermieter könne sogar verlangen, dass Bauten auf Kosten des Mieters entfernt und die Grundstücke in Wiesen zurückverwandelt werden.
Auf diesen Paragrafen zu pochen, wäre allerdings ein schweres Geschütz. Und ob eine Kommune tatsächlich einen Verkehrslandeplatz mit behördlich angeordneter Betriebspflicht stilllegen darf, indem sie darauf zwei Grundstücke unbrauchbar macht, darf bezweifelt werden. Darauf ankommen lassen wollen es offenbar beide Seiten nicht.
Bürgermeister Müller zitiert das Bürgerliche Gesetzbuch, wonach der Mietvertrag, wenn dessen Kündigung von der Gemeinde (noch) nicht durchgesetzt wird, sich automatisch in einen Vertrag mit vierteljährlicher Kündigungsfrist verwandelt. „Das Modell des Stillschweigenden Vertrags gibt Zeit und Flexibilität“, so Müller. Soll heißen: Es bleibt Raum für weitere Verhandlungen und eine einvernehmliche Lösung, aber auch für einen Entscheidungsprozess, an dessen Ende die Durchsetzung der Kündigung stehen kann. Das alles hat Müller am Montag der Wormser Stadtverwaltung mitgeteilt.
Mehrere Änderungen beantragt
Flugplatz-Geschäftsführer Michael Baumann betont auf Anfrage, dass der Landeplatz nicht einfach den Betrieb einstellen darf. Er wünscht sich, dass der Gemeinderat der GmbH mit einem neuen Mietvertrag ein Jahr lang Zeit gibt, um die Wirkung der von ihr eingeleiteten Maßnahmen zu überprüfen. Dazu gehören Änderungen an Platzrunden und Betriebszeiten, die Transponderpflicht für Luftfahrzeuge und die Erhöhung der Landegebühren. „All das haben wir beim Landesbetrieb Mobilität beantragt“, sagt Baumann.
Der Geschäftsführer hält sich und der Betriebsleitung zugute, „viele gute Vorschläge zur Lärmreduzierung“ gemacht zu haben. Die Vorschläge und Forderungen des Gemeinderats dagegen seien inakzeptabel, weil sie letztlich das wirtschaftliche Aus für den Flugplatz und die dort tätigen Firmen bedeuteten. Baumann beziffert die Zahl der Arbeitsplätze auf dem Gelände mit 45.
Fluglärm Thema im Mainzer Wirtschaftsausschuss
Am Montag hat der Frankenthaler Wahlkreisabgeordnete im Mainzer Landtag, Christian Baldauf (CDU), in Sachen Fluglärm wieder etwas von sich hören lassen. Er hatte Anfang Dezember angekündigt, die Belastung der Bobenheim-Roxheimer durch den Lärm, der vom Betrieb des Wormser Flugplatzes ausgeht, zum landespolitischen Thema zu machen. Das wird am Mittwoch im Wirtschafts- und Verkehrsausschuss der Fall sein, wenn die CDU-Fraktion die Landesregierung um Auskunft über bestehende und künftige Lärmschutzmaßnahmen bittet. Am 21. Januar soll darüber hinaus ein Gespräch im Wirtschaftsministerium stattfinden. Dazu will Baldauf Vertreter der Gemeinde, der Stadt Worms, der Bürgerinitiative und der Genehmigungsbehörden einladen.
Michael Baumann würde sich diesem Gespräch nicht verschließen, wie er auf RHEINPFALZ-Ansage mitteilt. Aber eine Notwendigkeit sieht er nicht: „Alle Argumente sind ja ausgetauscht, wir sehen im Moment keine andere Möglichkeit, als abzuwarten, ob unsere Verbesserungsmaßnahmen Wirkung zeigen.“
„Im Termin wird es mir aufgrund der wirklich extremen Lärmauswirkungen vor allem darum gehen, dass die Flugschulbetriebe stark eingeschränkt und geregelt werden, dass keine Helikopterflüge kommen, dass die Platzrunde über unbewohntes Gebiet führt und der Zeitkorridor, in dem geflogen werden kann, eingeschränkt wird“, teilt Baldauf mit.