Rhein-Pfalz Kreis Flugblatt-Prozess: Angeklagter entschuldigt sich

Speyer. Der Flugblatt-Prozess von Harthausen ist zu Ende: Der 57-jährige Angeklagte hat gestern vor dem Amtsgericht Speyer über seinen Anwalt zugegeben, dass er in dem Flyer falsche Aussagen getroffen habe, und er hat sich dafür entschuldigt.

Der Mann zeichnet verantwortlich für Flugblätter, die vor knapp einem Jahr in Hanhofen und Harthausen verteilt worden sind. In diesen Flyern wurde behauptet, dass im Nachgang der Harthausener Spendenaktion „Brunnen für Togo“ nicht alles mit rechten Dingen zugegangen sei. Es wurde unterstellt, dass der Initiator Geld einbehalten habe. Wegen dieser Behauptungen musste sich der 57-Jährige aus dem Kreis Bad Dürkheim vor Gericht verantworten. Dem Mann, der in einer vom Bundesverfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuften Partei aktiv ist, wurden üble Nachrede und Verleumdung zur Last gelegt. Um üble Nachrede handelt es sich laut Strafgesetzbuch, wenn man eine Tatsache behauptet oder verbreitet, die darauf abzielt, einen anderen verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen. Verleumdung setzt voraus, dass man weiß, dass man Falsches erzählt oder schreibt. Dieser Tatbestand – also ob der Mann genau wusste, dass er Unwahres behauptet hat – ist allerdings nicht so einfach nachzuweisen. Ein Blick zurück: Der Kultur- und Heimatverein Harthausen hatte auf Initiative einer aus Togo stammenden Familie Ende April 2013 einen Benefizabend mit 432 Gästen auf die Beine gestellt, um mit dem Erlös den Bau zweier Brunnen in Togo zu finanzieren. Insgesamt sind 22.000 Euro gespendet worden, in Togo wurden zwei Brunnen errichtet. Gestern Vormittag waren vier Zeugen zum Prozess geladen – sie mussten allerdings nicht aussagen. Denn der Anwalt des 57-jährigen Flugblatt-Schreibers hatte zu Beginn der Sitzung im Namen seines Mandanten eine Erklärung abgegeben. Es sei dem Mann „ausschließlich um Aufklärung“ gegangen. Weil ihm die Kosten für den Brunnenbau hoch vorgekommen seien, habe er sich „sehr intensiv“ über Brunnenbauten informiert – und zwar im Internet. „Deswegen hat er das erste Flugblatt herausgebracht“, berichtete der Anwalt. Als das zweite Flugblatt erschienen sei, sei „seitens der Behörden“ schon festgestellt gewesen, dass mit dem Brunnenbau in Togo alles in Ordnung gewesen sei, sagte der Anwalt. Aber der Flyer erschien trotzdem noch: „Da hat er aber bedauerlicherweise nicht die notwendigen Recherchen angestellt.“ Der Anwalt weiter: „Deswegen entschuldigt sich mein Mandant für diese Veröffentlichung.“ Der Anwalt regte an, das Verfahren einzustellen, der Mandant biete an, 750 Euro an das Kinderhospiz Sterntaler in Dudenhofen zu zahlen. Der Frankenthaler Oberstaatsanwalt Bernd Schmölz, der für diesen Termin nach Speyer gekommen war, stimmte der Einstellung zu. Richterin Blankenhorn stellte das Verfahren gegen den strafrechtlich nicht vorbestraften Mann ein. Er muss 750 Euro in Raten an das Kinderhospiz Sterntaler überweisen. Im Gespräch mit der RHEINPFALZ nach der Sitzung hob die Richterin hervor, dass es sehr selten vorkomme, dass sich ein Angeklagter im Gericht öffentlich entschuldige. „Damit sind die Zeugen rehabilitiert“, betonte die Richterin. Marlies Denne vom Kultur- und Heimatverein sagte gestern nach Prozessende zur RHEINPFALZ, sie sei froh, dass die vielen Spender nun bestätigt bekommen haben, dass der Verein mit der Brunnenbau-Aktion richtig gehandelt habe. Sie sei froh über die Rehabilitierung des Projekts. (snr)

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