Rhein-Pfalz Kreis Fleißarbeit für den Supermarkt

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Hochdorf-Assenheim. Politische Schwerstarbeit haben die Mitglieder des Hochdorf-Assenheimer Dorfparlaments und des Bauausschusses am Dienstagabend geleistet. Sie mussten sich durch 80 Seiten Stellungnahmen zu dem Bebauungsplan kämpfen, der die Bauplanungen für einen Lebensmittel-Vollsortimenter an der L 530 auf das nötige rechtliche Fundament stellen soll.

Der sogenannte Standort E befindet sich zwar neben dem neuen Friedhof im benachbarten Dannstadt-Schauernheim, liegt aber auf Hochdorf-Assenheimer Gemarkung. Deshalb ist auch der Hochdorf-Assenheimer Rat für den Bebauungsplan zuständig. Die unmittelbare Nähe zur Wohnbebauung im Ortsteil Dannstadt ist gleichwohl der Grund, warum der Standort für einen Supermarkt von übergeordneten Stellen überhaupt genehmigt wurde. Eigentlich darf ein solcher nur im zentralen oder wichtigsten Ort einer Verbandsgemeinde errichtet werden, im vorliegenden Fall Dannstadt-Schauernheim. Da der neue Markt faktisch jedoch zum Dannstadter Siedlungsgebiet gezählt werden kann, haben die Behörden ausnahmsweise zugestimmt. Damit auf dem Areal nun auch tatsächlich ein Lebensmittelmarkt entstehen darf, muss ein vorhabenbezogener Bebauungsplan erstellt werden. Dieser regelt zum Beispiel den Abstand zum Friedhof, die maximale Gebäudehöhe und die Anzahl der Stellplätze. Ehe er in Kraft tritt, müssen zuständige Behörden, öffentliche Versorger und Bürger Gelegenheit erhalten, Anregungen vorzubringen. Nachdem das geschehen ist, mussten sich nun die politischen Gremien der Ortsgemeinden mit eben diesen Stellungnahmen auseinandersetzen. Diese umfassten 30 Seiten plus 50 Seiten Anhang. Über die verschiedenen Anmerkungen jeder Institution und Privatperson musste einzeln abgestimmt werden. Insgesamt 19 Beschlüsse mussten die Ratsmitglieder insgesamt fassen. Die Erschöpfung war vielen anzumerken, hatten sie als Mitglieder des Bauausschusses das Ganze doch direkt vor der Ratssitzung in einer nichtöffentlichen Ausschusssitzung schon einmal durchgekaut, allerdings mit noch ausführlicheren Erläuterungen von Verwaltungsmitarbeiterin Eva Wefel. In gleich mehreren Stellungnahmen forderten Betroffene eine Analyse über die Auswirkungen auf Standorte in benachbarten Ortsteilen und Kommunen. Eine solche Untersuchung hatte die Gemeinde zwischenzeitlich vornehmen lassen. Das Ergebnis: Ein Vollsortimenter an der L 530 werde sich zwar durchaus auf andere Märkte auswirken, der Kaufkraftverlust sei jedoch nur geringfügig und daher in jedem Fall vertretbar. Der Fortbestand anderer Märkte werde demnach nicht gefährdet. Neben rein formalen Änderungsvorschlägen galt es, Anmerkungen hinsichtlich des Umweltschutzes zu beachten. So verlangte die Kreisverwaltung in Ludwigshafen eine kleinere Baufläche und einen größeren Grünstreifen zu den landwirtschaftlichen Flächen im Westen. Außerdem muss eine Ausgleichsfläche außerhalb des Plangebiets geschaffen werden, die mindestens 3581 Quadratmeter groß ist. Sie soll nach Wefels Angaben nördlich des Ortsteils Schauernheim entstehen, wofür mit der Nachbargemeinde ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen werden muss. Die Kosten für die Ausgleichsfläche muss der Bauträger übernehmen. Mehrfach gefordert wurde außerdem ein Entwässerungskonzept für den Standort. Den Beschlussvorschlägen, denen zufolge den Änderungswünschen teilweise gefolgt werden sollte, stimmte der Rat mehrheitlich zu. Konsequent dagegen stimmte lediglich Alois Kauth (CDU). Allein mit den Ausführungen der Kreisverwaltung war noch ein zweites Ratsmitglied nicht einverstanden. Daneben berichtete der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Wilhelm Göttert, dass es am Jahresabschluss 2012 nichts zu beanstanden gab. Er wurde daher einstimmig festgestellt. Ebenso wurden Ortsbürgermeisterin und Beigeordnete von den Ratsmitgliedern einstimmig entlastet. (mamü)

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