Rhein-Pfalz Kreis Für freie Fahrt ins Neubaugebiet
«Dannstadt-Schauernheim.» Die Dannstadt-Schauernheimer planen ein Neubaugebiet zwischen Haupt- und Böhler Straße (wir berichteten). Dafür werden Zufahrten benötigt. Damit diese künftigen Trassen nicht eines Tages zugebaut werden, hat der Ortsgemeinderat am Dienstag mehrheitlich ein Vorkaufsrecht für die erforderlichen Grundstücke im betreffenden Abschnitt der Hauptstraße beschlossen.
Dass für das Gelände ein Bebauungsplan aufgestellt werden soll, hat der Rat bereits im Februar 2017 beschlossen. Normalerweise greift für unbebaute Grundstücke im Außenbereich allgemeines Vorkaufsrecht. Das bedeutet, wenn ein solches Grundstück verkauft wird, darf die Kommune es erwerben, noch bevor es anderen Interessenten überhaupt zum Kauf angeboten wird. Im vorliegenden Fall gestaltet sich die Angelegenheit laut Bauabteilungsleiter Bernd Ziegler von der Verwaltung der Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim jedoch komplizierter. Denn der Paragraf 24 des Baugesetzbuchs erfasse einige der Grundstücke nicht. Die liegen nämlich weder in einem reinen Wohngebiet noch im Außenbereich. Stattdessen handelt es sich bei einigen der unbebauten oder nur teilweise bebauten Flächen um innerörtliche Baulücken in einem Mischgebiet. In einem solchen Fall sieht der Paragraf 25 des Baugesetzbuchs das besondere Vorkaufsrecht vor. Das muss jedoch begründet werden, zum Beispiel mit einem geplanten Neubaugebiet, und zwar in Form einer Satzung. Einen Entwurf hierfür hatte die Verwaltung dem Rat zum Beschluss vorgelegt. Das besondere Vorkaufsrecht bezieht sich auf die Anwesen Nummer 204 bis 238. „Also nur auf die geraden Hausnummern auf der westlichen Seite der Hauptstraße“, hob die Ortsbeigeordnete Manuela Winkelmann (CDU) hervor, um Missverständnisse und unnötige Sorgen bei den Anwohnern auf der anderen Straßenseite zu vermeiden. Die CDU-Fraktion war damit einverstanden, diese Satzung zu beschließen und sich damit das Vorkaufsrecht auf Grundstücke zu sichern, die für Zufahrten zum späteren Neubaugebiet eventuell benötigt werden. Das sei eine logische Konsequenz des Aufstellungsbeschlusses, sagte Fraktionschef Klaus Dissinger. Ihn beschäftigte jedoch eine in den Unterlagen zum Baugebiet erwähnte Schweinehaltung, wegen der ein Immissionsschutzgutachten eingeholt werden soll: „Ist das in einem Dorf wirklich nötig?“ Diese Frage bejahte Bauabteilungsleiter Ziegler. In anderen Gemeinden, die solche Gutachten nicht hätten erstellen lassen, seien deswegen schon Bebauungspläne gekippt worden. Marc Hauck (FDP) sprach sich ebenfalls für die vorgeschlagene Satzung aus. „Wir halten uns damit alle Möglichkeiten für das Neubaugebiet offen und bleiben flexibel bei der Planung“, fand er. Die Grünen waren nicht damit einverstanden. „Denn wir sind grundsätzlich gegen das Neubaugebiet“, erinnerte die Fraktionsvorsitzende Almut Schaab-Hehn. Zumal die Entscheidung für das Vorkaufsrecht Folgekosten für die Gemeinde verursachen werde, wenn die besagten Grundstücke irgendwann tatsächlich veräußert würden. Angesichts der schwierigen finanziellen Lage der Gemeinde sei das Vorhaben daher keine gute Idee. Am Ende stimmten allerdings nur die beiden Grünen-Vertreterinnen gegen die Vorkaufsrechtsatzung. Drei Ratsmitglieder enthielten sich, der Rest stimmte dafür.