Rhein-Pfalz Kreis Einheimische haben Vorrang
Die Vereine, die in der Festhalle üben wollen, müssen diese Zeiten vorab in einen Belegungsplan eintragen. Allerdings haben Veranstaltungen Priorität. Das heißt: Sollte bei der Gemeinde eine Reservierung für dieselbe Zeit eingehen, muss der Verein seine Übungsstunde verlegen. Veranstaltungsanfragen aus Dirmstein sollen Vorrang vor Anfragen von außerhalb haben. Ein Punkt, bei dem es in der Sitzung des Gemeinderats strittig wurde, war die Höhe der Reinigungskosten, die man den Nutzern der Halle berechnet. Jörg Jokisch (SPD) sprach von „einem deutlichen Versäumnis der Gemeindespitze“, weil bis zum Zeitpunkt der Ratssitzung keine Angebote von Reinigungsfirmen vorlagen, an denen man sich hätte orientieren können. Ortsbürgermeister Bernd Eberle (FWG) verwies an Ralf Hepp, zuständig für die Gebäudeunterhaltung in der Verbandsgemeinde (VG) Grünstadt-Land. Dieser informierte darüber, dass die Reinigung von Dorfgemeinschaftshäusern und Schulsporthallen der VG zwar ausgeschrieben sei, die Ergebnisse des Angebotsvergleichs aber erst im Oktober vorlägen. Die Verwaltungen der Ortsgemeinden könnten dann entscheiden, ob sie sich für die Reinigung gemeindeeigener Gebäude wie der Festhalle für denselben Anbieter entscheiden wie die VG für ihre Schulhallen. Es sei davon auszugehen, dass die Kosten bei einem Gesamtangebot niedriger seien. Aufgrund des fehlenden Zahlenmaterials verständigte sich der Rat für Veranstaltungen auf die Formulierung „Endreinigung nach Aufwand“. Bei der Nutzung von Bühne und Umkleideräumen durch örtliche Vereine zu Übungszwecken ist die Reinigung in der Jahresgebühr von 250 Euro enthalten. Es wurde festgelegt, dass Vereine die Halle auch für ein halbes Jahr, allerdings nur für sechs zusammenhängende Monate, mieten können. Ebenfalls festgeschrieben wurde am Mittwoch eine Kaution von 350 Euro, die bei der Schlüsselübergabe für Veranstaltungen in der Festhalle zu hinterlegen ist. Ausgenommen davon sind die Dirmsteiner Vereine und Organisationen. „Wir wissen, dass wir den Vereinen mit dieser Satzung entgegenkommen. In ein bis zwei Jahren wird eine Erhöhung der Gebühren notwendig sein“, sagte Eberle mit Blick auf die relative niedrige Nutzungsgebühr sowohl für den Übungsbetrieb als auch für Veranstaltungen. Die Richtlinien für die Festhalle wie auch die Benutzerordnung für die Bücherei wurden am Mittwoch beschlossen und liegen bei der Gemeinde beziehungsweise in der Bücherei aus. Sie sind auch auf der Internetseite von Dirmstein abrufbar. Theo Halama (FWG) beschwerte sich über parkende Autos vor dem neuen Gemeinschaftshaus, welche die Sicht auf die Halle verstellten und den Zugang erschwerten. Beigeordneter Ulrich Schneider (FWG) gab ihm Recht und versprach, baldmöglichst Abhilfe zu schaffen. Es könnten beispielsweise Blumenkübel oder Poller, die den Bereich vor der Halle in eine Halteverbotszone verwandeln, aufgestellt werden. Der Bebauungsplan Nachtgärten wurde ohne weitere Diskussion einstimmig als Satzung verabschiedet. Der Forderung der Landesarchäologen, bei der Erschließung auf eventuell im Boden vorhandene fränkische Gräber zu achten (wir berichteten), will der Rat nachkommen. Also werden bei den Erdarbeiten Archäologen vor Ort sein. Wenn der Bebauungsplan von der Kreisverwaltung genehmigt ist, kann die Erschließung beginnen. Laut Rainer Tolkendorf vom Bauamt der VG wird das voraussichtlich im Laufe des nächsten Jahres sein.