Rhein-Pfalz Kreis Einfach bauen oder was?

Vor den Toren Dannstadts will ein Bauer bauen – dafür gelten strenge Vorschriften.
Vor den Toren Dannstadts will ein Bauer bauen – dafür gelten strenge Vorschriften.

«Dannstadt-Schauernheim». Ein Landwirt möchte auf einem Aussiedlerhof am Münchhofweg ein zweites Wohnhaus errichten. Seine Bauvoranfrage hat im Ortsgemeinderat eine lebhafte Debatte entfacht. Auch über Schwarzbauten und faule Fische.

Für Bauvorhaben außerhalb der eigentlichen Dorfgrenzen gelten starke gesetzliche Einschränkungen. Zulässig sind allenfalls privilegierte Projekte. Dazu gehören landwirtschaftliche Betriebe. Bauern dürfen etwa ein Betriebsleiterhaus errichten – was nichts anderes ist als ein Wohnhaus für die Landwirtsfamilie. Außerdem dürfen erforderliche Gebäude wie Ställe, Lager sowie Maschinen- und Gerätehallen gebaut werden. Allerdings muss dabei immer möglichst schonend mit der Natur umgegangen werden. Das Betriebsleiterhaus, sprich: das Wohnhaus, darf bis zu 192 Quadratmeter groß sein. Haupterwerbsbetrieben steht zudem ein sogenannter Altenteiler zu. Das ist ein zweites Wohnhaus, auf das sich der Landwirt zurückziehen kann, wenn er in den Ruhestand geht, während zum Beispiel seine Kinder den Betrieb übernehmen. Der Altenteiler soll den Generationenwechsel erleichtern und darf eine Wohnfläche von maximal 115 Quadratmetern beanspruchen. Soweit die Regeln. Das geplante zweite Haus am Münchhofweg soll – geht es nach dem Willen des Bauherrn – jedoch 224 Quadratmeter Wohnfläche umfassen, also deutlich größer ausfallen, als der Gesetzgeber das erlaubt. Darauf weist Bauabteilungsleiter Bernd Ziegler von der Verwaltung der Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim hin. Das Anliegen des Bauherrn, das vorhandene Grundstück einfach zu teilen und das zweite Haus getrennt vom bestehenden ersten Haus zu behandeln, ist laut Ziegler rechtlich ebenfalls nicht zulässig. Sein Vorschlag: Der Rat sollte einem Altenteiler grundsätzlich zustimmen, aber unter der Voraussetzung, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. „Und es darf auf keinen Fall den geplanten Ausbau des Münchhofwegs beeinträchtigen“, sagt Ortsbürgermeister Bernd Fey (CDU) und weist damit auf ein wichtiges Verkehrsentlastungsprojekt der Gemeinde hin. Ziegler bezweifelt jedoch, dass diese Bedingung mit dem Bau des Hauses verknüpft werden kann. Gerlinde Braun von der SPD hinterfragt in der Ratssitzung, in der das Bauvorhaben diskutiert wird, warum es überhaupt Einschränkungen gibt: „Verglichen mit den anderen Gebäuden, die da schon stehen, ist das geplante Haus doch ein Kinkerlitzchen“, sagt sie. Trotzdem sei es dem Baugesetzbuch zufolge zu groß, erwidert Ziegler und warnt davor, hier „ein Fass aufzumachen“, sprich einen Präzedenzfall zu schaffen. An der Stelle schaltet sich Werner Jotter (CDU) ein: Davon gebe es in Dannstadt doch schon mehrere. „Das wissen Sie genauso gut wie ich“, sagt er über Fälle, in denen einfach mal so noch wesentlich größere Wohnhäuser im Außenbereich des Dorfs gebaut worden seien. Jotter befürchtet, dass es erneut so kommt wie schon einmal: Dass die Ortsgemeinde das Einvernehmen versagt und die Kreisverwaltung das Vorhaben trotzdem genehmigt. Ziegler bleibt dabei und empfiehlt wiederholt, sich ans Gesetz zu halten. Im vorliegenden Fall könne sich der Bauherr ja von Kreisverwaltung und Landwirtschaftskammer beraten lassen. Auf die von Jotter angesprochenen Missstände und Schwarzbauten von früher möchte der Baumamtsleiter nicht weiter eingehen. „Je weiter ich in die Vergangenheit zurückblicke, desto faulere Fische finde ich“, ist das einzige, was er letztlich doch noch dazu sagt. Was Jotter zu dem sarkastischen Kommentar veranlasst, dass, wer größer bauen möchte, „also einfach schwarz bauen muss“. Am Ende sind alle Ratsmitglieder dafür, den Altenteiler prinzipiell zu gestatten. Den vom Landwirt gewünschten Umfang sowie die Teilung des Grundstücks lehnt jedoch eine Mehrheit von acht zu vier Stimmen ab, wobei sich sechs Politiker enthalten. Außerdem wird zur Bedingung, dass das zweite Wohnhaus über die vorhandene Betriebszufahrt erschlossen werden muss.

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