Rhein-Pfalz Kreis Eine Frage der Zumutbarkeit

«Schifferstadt.» Tränen laufen über ihre Wangen. Parastu Akifi senkt den Blick. Holt Luft. „Ich will nicht nach Afghanistan.“ Mit Nachdruck spricht sie den Satz, wiederholt ihn immer wieder. Doch eben jene Reise steht ihr bevor – wenn es nach den Behörden geht. Denn die 27-Jährige benötigt nun eine sogenannte Tazkira, ein afghanisches Identitätsdokument, um einen neuen Reisepass zu beantragen. Diese kann nur im Land selbst ausgestellt werden. Botschaften im Ausland haben dazu keine Befugnis. Was bedeutet: Akifi muss nach Kabul. Ihr alter afghanischer Pass ist im Februar 2017 abgelaufen, aktuell besitzt sie lediglich eine Fiktionsbescheinigung, um sich auszuweisen. „Ich habe kein gültiges Dokument mit Bild“, sagt die Schifferstadterin, die in Waldsee als Augenoptikerin arbeitet. „Haben Sie schon mal versucht, mit so etwas Verträge abzuschließen?“ Aufgrund der fehlenden Papiere bleibe ihr einiges verwehrt. Vom Reisen will sie erst gar nicht sprechen, vielmehr geht es ihr um den Besuch der Meisterschule. „Ich kann mich so dort nicht anmelden.“ Mit Hilfe der Mannheimer Kanzlei Khan hat Akifi versucht, über das Generalkonsulat in Bonn einen Pass zu beschaffen. Die Kanzlei hat dort mehrmals angefragt, aber keine Reaktion erhalten. „Danach wurde die Botschaft in Berlin eingeschaltet“, teilt die Anwaltskanzlei mit. „Die hat uns dann bestätigt, dass ohne eine Tazkira kein Pass ausgestellt und diese Tazkira nur in Afghanistan ausgestellt werden kann. Eine Möglichkeit, diese in Deutschland zu besorgen, gibt es nicht.“ Das bestätigt auch das Integrationsministerium in Mainz. Teilt aber mit: „Der entsprechende Antrag kann bei den afghanischen Auslandsvertretungen in Deutschland – für Rheinland-Pfalz beim Generalkonsulat in Bonn – eingereicht werden.“ Abgeholt werden müsse die Tazkira in Afghanistan durch einen Familienangehörigen. Dies kann sich laut Flüchtlingsrat Baden-Württemberg jedoch als schwierig erweisen, da der Antragsteller nicht persönlich vorstellig wird. Es könne helfen, wenn mehrere männliche Verwandte in Afghanistan die Identität des Antragstellers bezeugen. Anderenfalls muss die Tazkira persönlich beantragt und die Identität von einem männlichen Verwandten beglaubigt werden. Eine andere Alternative ist laut Integrationsministerium ein Rechtsanwalt, ein sogenannter Vertrauensanwalt, der mit der Abholung beauftragt wird. „Ob dies erfolgreich ist, hängt jedoch vom Einzelfall ab. Dazu liegen hier keine allgemeingültigen Erkenntnisse vor“, teilt eine Ministeriumssprecherin mit. Dass sie gar keine Verwandten in Afghanistan hat, hat Parastu Akifi seit 2003 schwarz auf weiß. Ihre Bemühungen, einen Vertrauensanwalt einzuschalten, waren vergebens. „Ich war noch nie in Afghanistan. Ich spreche die Sprache, aber es reicht nicht, um mit den Behörden zu kommunizieren“, sagt sie. Ein weiteres Problem: Da sie zwar Kind afghanischer Eltern, aber im Iran geboren ist, ist unklar, ob die afghanischen Behörden ihr das Dokument überhaupt ausstellen würden. In Deutschland lebt Parastu Akifi seit ihrem vierten Lebensjahr – noch immer mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis. Bis vor Kurzem hat die 27-Jährige mehrere Jahre lang in Ludwigshafen gelebt. Dort hat sie mehrfach bei der Ausländerbehörde der Stadt vorgesprochen, um einen Ersatz für ihren abgelaufenen Pass zu bekommen, einen sogenannten Reiseausweis für Ausländer, und in Folge eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten. Wann ein solcher grauer Reiseausweis ausgestellt werden darf, ist in den Paragrafen fünf bis elf der Aufenthaltsverordnung geregelt. So kann, wer nachweislich keinen Pass oder Passersatz auf zumutbare Weise beschaffen kann, einen solchen beantragen. „Die Ausländerbehörde sagt, ich habe nicht genug getan, um von ihnen den Ausweis und die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen“, erzählt Akifi. „Aber integrierter als ich kann man doch nicht sein.“ Das sieht auch ihre auf Asyl- und Ausländerrecht spezialisierte Anwältin Shabana Khan so. Ihre Mandantin werde „eindeutig benachteiligt“, findet sie. „Wenn alles Zumutbare getan wurde, um einen Pass zu beschaffen, dann bekommt man einen Ersatzausweis. Und sie hat alles Zumutbare getan.“ Doch die Stadt lehnte ihre Anträge ab, jüngst im März im Stadtrechtsausschuss mit dem Hinweis, dass es möglich sei, beim Generalkonsulat in Bonn eine Tazkira zu beantragen. Eben jener Schritt, der für Akifi nicht möglich ist, weil in Afghanistan Verwandte und Vertrauensanwalt fehlen. Was die Stadt Ludwigshafen macht, „ist Schikane“, sagt Khan. Und denkt sogar einen Schritt weiter: Die unbefristete Aufenthaltserlaubnis stehe Parastu Akifi zu, sie erfülle alle Auflagen und ihre Identität sei unzweifelhaft geklärt. Es scheitere lediglich am fehlenden gültigen Ausweis. „Ich verstehe nicht, warum sich die Ausländerbehörde querstellt“, sagt Shabana Khan. Die Stadt Ludwigshafen erklärt dazu: Der Grund für die Rückweisung sei, dass Parastu Akifi keine Belege für eine persönliche Bedrohung in Afghanistan geben und ins Land reisen könne. Welche Seite recht hat, soll sich vor dem Verwaltungsgericht Neustadt klären. Denn am 21. April hat die Anwältin für Parastu Akifi dort Klage eingereicht. Der Widerspruchbescheid der Stadt Ludwigshafen gegen die Ausstellung des Ausweises soll aufgehoben und das Dokument ausgestellt werden. Einen Verhandlungstermin gibt es noch nicht. Parastu Akifi hofft, dass sich ihr scheinbar auswegloser Fall zum Guten wenden wird. „Ich fühle mich nicht als Afghanin“, sagt sie. „Schauen Sie mich an. Soll ich so da hin?“ Ihre Angst, als moderne westliche Frau in das ihr so fremde Land zu reisen, sei zu groß. Hinzu kommen die Kosten, die ihr Kampf gegen die Behörden verursacht. „Die Reise nach Kabul könnte ich mir nicht leisten. Und ich habe auch keine Ahnung, wie viel an Anwaltskosten auf mich zukommen wird.“ Ihre zwei Jobs – sie arbeitet nebenbei noch in einer Tankstelle – reichten gerade so aus, um die anfallenden Kosten zu decken. „Ich kann seit anderthalb Jahren nicht mehr richtig schlafen“, sagt Akifi und trocknet ihre Tränen. „Ich weiß nicht, wo mir der Kopf steht. Ich bin am Ende.“