Schifferstadt
E-Scooter: Polizei setzt auf Aufklärung und Prävention
„Ist es in Schifferstadt inzwischen Pflicht, dass auf dem E-Scooter immer zwei drauf sind?“ Kai Giertzsch, Leiter der Polizeiinspektion (PI) Schifferstadt, berichtet zu Beginn des Gesprächs von diesem Spruch, der auf der Dienststelle bei den Kollegen inzwischen die Runde mache. Was lustig klingt, hat einen ernsten Hintergrund. Die Beamten im Dienstgebiet der PI, zu dem neben Schifferstadt noch die Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim, Altrip, Neuhofen, Waldsee, Mutterstadt, Limburgerhof und Böhl-Iggelheim gehören, stellen immer häufiger fest, dass vor allem junge Menschen im Umgang mit den beliebten E-Rollern zunehmend leichtfertig werden.
Hauptkommissarin Sandra Braun-Zimmermann ist Verkehrssicherheitsberaterin bei der PI Schifferstadt und somit auch an Grundschulen in ihrem Dienstgebiet im Einsatz. „Schon dort haben wir mit dem Thema zu tun“, betont sie. Kinder aus der dritten und vierten Klasse, also im Alter zwischen acht und zehn Jahren, träfe man bereits auf den zweirädrigen Flitzern an. Dabei sei deren Nutzung erst ab 14 Jahren erlaubt. Tatsächlich gibt es im Internet Angebote für E-Scooter, die einem suggerieren, dass die Gefährte schon für Kinder unter 14 Jahren seien. Doch das stimme nicht, sagt die Polizistin.
Mehr Unfälle
Laut Statistischem Bundesamt seien Unfälle mit Beteiligung von E-Scootern in den vergangenen Jahren signifikant gestiegen – von 2022 auf 2023 um 14, und auf 2024 um 26,7 Prozent. Weshalb sich Braun-Zimmermann und ihre Kollegen direkt an Schulen und Eltern wenden wollen. Ihr Anliegen: Sie wollen, dass Jugendliche und Eltern begreifen, was sie da unter den Füßen haben.
Kai Giertzsch führt die rasante Entwicklung bei den Unfälle darauf zurück, dass es auch immer mehr E-Scooter auf den Straßen gebe, sei es durch den Kauf von Privatleuten oder durch die vermehrte Nutzung von Leihgeräten. Für das Dienstgebiet der PI Schifferstadt gibt er Entwarnung. Da halte sich das Problem noch in Grenzen. „2024 hat es 16 Unfälle gegeben, an denen E-Scooter beteiligt waren. Bei 15 gab es Verletzte. Bei elf Unfällen war der E-Scooter-Fahrer der Hauptverursacher“, zählt er auf.
Kein Überwachungskonzept
Die Art der Unfälle sei nicht überraschend. „Zu dicht vorbeifahren an geparkten Fahrzeugen, einfach die Kontrolle verlieren, Vorfahrt missachten.“ So habe man sich die Frage gestellt, was die PI tun könne. Allerdings wollte man nicht auf ein Überwachungskonzept abheben. Vielmehr wolle man sich um Aufklärung, Information und Prävention bemühen. Man wolle eine E-Mail mit Tipps zur sicheren Nutzung von E-Scootern an Grund- und weiterführende Schulen im Dienstgebiet schicken mit der Bitte, diese an die Eltern weiterzuleiten.
Warum die E-Scooter tückisch sein können, und dass die falsche Handhabung auch teuer werden kann, das erklärt Sascha Lösch. Der Oberkommissar ist im Wechselschichtdienst bei der PI Schifferstadt im Einsatz und hat daher regelmäßig mit E-Scootern und den entsprechenden Verstößen zu tun. „Ein E-Scooter ist ein Kraftfahrzeug mit einer Geschwindigkeit von mindestens sechs und maximal 20 km/h“, erklärt er. Ja, es gebe Möglichkeiten, die Roller zu tunen, das sei aber zum einen nicht einfach, zum anderen sei das bei einer Kontrolle auch leicht zu erkennen.
Es kann teuer werden
Eines der häufigsten Probleme sei, dass das Mindestalter für E-Scooter von 14 Jahren unterschritten werde. „Da sind wir dann schon im Bereich einer Ordnungswidrigkeit. Und zwar nicht nur beim Fahrer, sondern auch bei demjenigen, der das zulässt“, erklärt Lösch. Sprich: Die Erziehungsberechtigten sitzen am Ende mit im Boot.
Wer mit dem Handy am Ohr auf dem E-Roller erwischt wird, müsse mit einem Bußgeld von bis zu 100 Euro rechnen. Wer eine rote Ampel missachte, sei mit 60 Euro und einem Punkt in der Verkehrssünderdatei dabei. Liege eine Gefährdung oder gar das Verursachen eines Unfalls vor, werde es entsprechend teurer.
Ebenfalls ein Thema, das offenbar viele E-Scooter-Nutzer überfordert: „Grundsätzlich ist die Fahrbahn zu benutzen“, klärt Lösch auf. Ja, auch auf Radwegen dürfe man fahren. Allerdings sei Rücksicht auf Fußgänger zu nehmen. Und Radfahrern müssten die Möglichkeit haben, zu überholen.
Probleme speziell in Städten
Wenn er Jugendliche auf die Verstöße aufmerksam mache, seien die meisten „vollkommen unbedarft. Die meisten sind sich über die Tragweite dessen, was sie da machen, nicht im Klaren.“ Wer keinen Versicherungsschutz nachweisen könne, der bewege sich schon im Bereich einer Straftat, ergänzt Kai Giertzsch. Viele hätten eben das Gefühl nach dem Kauf – drauf und los. „Das ist ein ähnliches Mindset wie beim Fahrrad.“ Aber wer sich einen E-Scooter anschaffe, der müsse diesen erstmal zulassen.
Eher ein Problem in Städten sei, dass die E-Scooter falsch abgestellt würden. Auch hier bewege man sich schnell im Bereich der Behinderung, Gefährdung oder gar Unfallverursachung, wofür man zur Kasse gebeten werden könne. Auch wer betrunken oder unter dem Einfluss von Drogen auf dem E-Scooter unterwegs ist, muss mit Konsequenzen rechnen. „Das wird geahndet wie wenn man am Steuer eines Autos sitzt“, sagt Sandra Braun-Zimmermann. Das könne auch Folgen haben im Bezug auf den Führerschein. „Wenn wir zum Beispiel einen 17-Jährigen erwischen, der auf dem E-Scooter unterwegs ist und zwei Promille Alkohol im Blut hat, dann benachrichtigen wir auf jeden Fall die Führerscheinstelle“, sagt Kai Giertzsch.
Eine Helmpflicht für die Benutzer von E-Scootern gibt es nicht. „Aber sie könnte helfen“, ist Sandra Braun-Zimmermann überzeugt. Bis es soweit ist, versuchen sie und ihre Kollegen mit ihrer Aufklärungsarbeit, Unfällen vorzubeugen.
Im Netz
Tipps zum sichern Umgang mit einem E-Scooter gibt es auf der Homepage der Polizei des Landes Rheinland-Pfalz: www.polizei.rlp.de.