Rhein-Pfalz Kreis Drogen, Alkohol und zu schnell

Maxdorf/Ludwigshafen. Zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten ist ein 28 Jahre alter Ludwigshafener gestern vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Ludwigshafen verurteilt worden. Unter Einfluss von Alkohol und Drogen sowie mit stark überhöhter Geschwindigkeit hatte er in der Nacht zum 11. Mai 2014 auf der A 650 in Höhe der Anschlussstelle Maxdorf/Fußgönheim in Richtung Ludwigshafen das Fahrzeug einer 42-jährigen Frankenthalerin gerammt. Die Frau verstarb aufgrund der erlittenen Verletzungen.

Richter Jürgen Ruh sah den Angeklagten in der Urteilsbegründung der jeweils fahrlässigen Tötung, Körperverletzung und Gefährdung des Straßenverkehrs als schuldig an. Der Ablauf der Unfalls sei auch nach der Verhandlung nicht 100-prozentig nachvollziehbar, aber: „Der Unfall wäre so nie passiert, wenn Sie nicht viel zu schnell und nicht unter Einfluss von Drogen gefahren wären“, betonte der Richter. Beim Strafmaß ging das Gericht sieben Monate über die Forderung von Oberstaatsanwalt Bernd Schmölz hinaus. Man müsse das Maß der Pflichtwidrigkeit bewerten, sagte Ruh. „Was kann pflichtwidriger sein, als unter diesen Umständen einen Menschen zu töten?“, fragte er. Der Angeklagte muss außerdem mindestens zwei Jahre ohne seinen Führerschein auskommen. Der Mann befand sich auf der Heimfahrt von einer Hochzeitsfeier, hatte nach eigenen Angaben rund sechs Gläser Wodka getrunken. Drogen habe er keine konsumiert. „Die hat mir vielleicht jemand ins Glas gemischt“, sagte er gestern. Er sei auf der linken Spur gefahren. Die vor ihm fahrende Frankenthalerin sei plötzlich von der rechten auf die linke Spur gezogen. Er habe nach links ausweichen wollen, da habe ihm sein Beifahrer wohl in Panik ins Lenkrad gegriffen und das Fahrzeug nach rechts gezogen. Diese Angaben bestätigte der Beifahrer. „Zwei Räder der Frankenthalerin befanden sich bereits auf der linken Spur. Ich kann aber nicht mehr sagen, warum ich ins Lenkrad gegriffen habe. Wir wollten das nicht. Ich fühle mich auch schuldig.“ Beim Ermittlungsrichter hatten beide ausgesagt, dass der Angeklagte die Frau rechts überholen wollte, als diese nach links gezogen sei. Deshalb wertete Schmölz die Aussagen vor Gericht auch als Schutzbehauptungen, die dem Gutachten des Kraftfahrzeug-Sachverständigen angepasst worden seien. Das Auto des Opfers prallte nach dem Zusammenstoß zuerst an den rechten Fahrbahnrand, schleuderte dann an die Mittelleitplanke. Der Beifahrer der Frankenthalerin, der Prellungen am Schädel und an der Schulter erlitt und nach eigener Aussage psychisch noch unter den Folgen des Unfalles leidet, sagte aus, dass seine Lebensgefährtin immer auf der rechten Spur gefahren sei. Zumindest zum Zeitpunkt der Kollision beider Fahrzeuge befand sich das Auto der Frankenthalerin auf der rechten Fahrbahn. „Der Aufprall auf das Hinterrad des Opfers erfolgte etwa 90 Zentimeter rechts vom Mittelstreifen. Das ist sicher“, sagte Biller. Nach seinen Berechnungen lag die Geschwindigkeit des unfallverursachenden Fahrzeuges bei mindestens 177 Kilometern pro Stunde. Die Frau sei rund 100 Kilometer gefahren. „Hätte er die vorgeschriebenen 130 Kilometer eingehalten, dann wären die Fahrzeuge nicht kollidiert“, lautete seine Schlussfolgerung. Einen Griff des Beifahrers ins Lenkrad hielt er für wenig wahrscheinlich, wollte dies aber auch nicht ganz ausschließen. Die Sachverständige Dorothea Hatz vom gerichtsmedizinischen Institut der Universität Mainz hatte zuvor ausgeführt, dass der Angeklagte aufgrund des Mixes aus Alkohol – ein Test hatte rund ein Promille ergeben –, Kokain und Amphetamin zum Unfallzeitpunkt nicht fahrtüchtig gewesen sei. Es könne gut sein, dass er aufgrund dieses Zustands von der Fahrspur abgekommen sei. Der Konsum von Cannabis, das ebenfalls im Blut des Angeklagten nachgewiesen wurde, habe wohl schon länger zurückgelegen. Als nicht glaubwürdig erachtete sie die Beimischung von Kokain in ein Getränk: „Das wird geraucht oder nasal konsumiert.“ Verteidigerin Barbara Pauche meinte in ihrem Plädoyer, dass nur der Punkt der Kollision genau feststünde. Alles andere sei offen. Der Angeklagte sagte nach den Plädoyers: „Ich bin sehr traurig. Das Ganze ist auch an mir nicht spurlos vorbeigegangen.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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