Rhein-Pfalz Kreis Dorfparlamentarier wollen Schule zurück

Hochdorf-Assenheim. Kann die Ortsgemeinde die Verantwortung für die Grundschule von der Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim zurückholen? Mit dieser Frage hat sich das Hochdorf-Assenheimer Ortsparlament in seiner Sitzung am Dienstag beschäftigt.

Zum Hintergrund: In den 1970er-Jahren wurden die bis dahin eigenständigen Dörfer Dannstadt-Schauernheim, Hochdorf-Assenheim und Rödersheim-Gronau zur Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim zusammengefasst. Im Schulsektor hatte das zur Folge, dass fortan die Verbandsgemeinde für die Grundschulen zuständig war. Mit einer Ausnahme: Rödersheim-Gronau wollte lieber selbst das Sagen behalten und nutzte die befristete Möglichkeit, sich die Verantwortung zurückübertragen zu lassen. In den beiden anderen Ortsgemeinden verhält es sich seitdem so, dass der Verbandsgemeinderat über die Belange der jeweiligen Grundschule entscheidet. Obwohl rechtlich dazu keine Verpflichtung besteht, werden die Ortsgemeinderäte jedoch stets beteiligt. Damals war diese Festlegung auch schlüssig, finden die Freien Wähler im heutigen Ortsgemeinderat. „Die gemeinsame Hauptschule war die Kurpfalzschule in Dannstadt, und die Verwaltung aller Schulen sollte in einer Hand liegen“, sagte die Fraktionsvorsitzende Monika Schönbucher. Mittlerweile sei die Hauptschule jedoch geschlossen und damit bestehe eigentlich auch kein Grund mehr, dass die Verbandgemeinde die Grundschule verwalte. Da sich einiger Verwaltungsaufwand und die damit verbundenen Kosten sparen ließen, hält es die FWG für sinnvoll, der Ortsgemeinde die Trägerschaft für die örtliche Grundschule zurückzugeben. Die Gemeindeordnung schreibe dafür eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Orts- und im Verbandsgemeinderat vor. Karl-Heinz Wimmer (CDU) begrüßte den Vorstoß, sah aber noch intensiven Beratungsbedarf. Bei einer so weitreichenden Entscheidung sollten sämtliche Aspekte bedacht sowie das Für und Wider ausführlich erörtert werden. Der Ortsbeigeordnete Walter Schmitt (FWG) regte an, bei den Gesprächen die Schulleitung einzubeziehen. Büroleiter Günter Fußer hatte allerdings im Vorfeld der Ratssitzung bereits schriftlich darauf hingewiesen, dass in diesem Fall gar nicht die Gemeindeordnung greift, sondern das Landesschulgesetz ausschlaggebend ist. Dieses lasse eine solche Rückübertragung nicht zu. Für Rödersheim-Gronau habe doch aber offensichtlich eine Ausnahmeregelung gegriffen, wandte Herbert Hery (FWG) ein. Dazu erklärte Stefan Veth (CDU), Bürgermeister der Verbandsgemeinde, eine derartige Ausnahme gebe es allenfalls für das erste halbe Jahr unmittelbar nach Gründung einer Verbandsgemeinde. Christdemokrat Uwe Beutelmann schlug vor, mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion – also der Schulaufsichtsbehörde – abzuklären, ob es nun die Möglichkeit gibt oder nicht. Falls nicht, erübrige sich das Thema. „Wenn es nicht geht, brauchen wir hier nicht zu diskutieren“, sagte er. „Ich hätte das trotzdem gerne mindestens einmal im Haupt- und Finanzausschuss behandelt“, erwiderte Ortsbürgermeisterin Gabriele Böhle (CDU). Unterstützung fand sie bei Monika Schönbucher, die genau das beantragte. Ihr CDU-Kollege Karl-Heinz Wimmer sprach sich ebenfalls für diese Vorgehensweise aus. Entsprechend einstimmig fiel das Ratsvotum.

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