Fussgönheim RHEINPFALZ Plus Artikel Diskussion um Tempo 30: „Lärm kann sich nicht verteilen“

In der Fußgönheimer Hauptstraße soll Tempo 30 gelten, das wünschen sich FWG und CDU.
In der Fußgönheimer Hauptstraße soll Tempo 30 gelten, das wünschen sich FWG und CDU.

Dannstadt-Schauernheim hat es bereits, Maxdorf will es so schnell wie möglich – und auch Fußgönheim möchte es durchsetzen. Tempo 30 auf den Hauptverkehrsstraßen im Ort, die allerdings in der Zuständigkeit des Landes liegen. Da kommt es auf die Argumente an – und die sind manchen zu dünn.

Michael Niederberger (CDU) hat den direkten Vergleich – und ist skeptisch. In Maxdorf habe der Plan, Tempo 30 in der Hauptstraße einzuführen, Aussicht auf Erfolg, weil der vorgesehene Bereich um eine Kita liegt, sagt der Beigeordnete der Verbandsgemeinde im Fußgönheimer Ortsgemeinderat. Dort geht es um Sicherheit. Er stellt aber auch klar: „Der Landesbetrieb Mobilität tut sich schwer mit solchen Entscheidungen.“ Deshalb müssen die Argumente Gewicht haben, und das haben sie für ihn in Fußgönheim nicht genug. „Ich glaube nicht, dass die Lärmbelästigung eine Rolle spielt“, sagt Niederberger.

FWG weitet CDU-Antrag aus

Doch genau die führen die Fußgönheimer als Hauptargument für ihren Wunsch nach einem Geschwindigkeitslimit von 30 Kilometern pro Stunde in den Hauptverkehrsstraßen durchs Dorf an. Ähnliches habe schließlich in der Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim funktioniert. In Hochdorf-Assenheim hat der Landesbetrieb Mobilität durch Lärmberechnungen ermittelt, wo Tempo 30 eingeführt werden kann. Dabei sind exakt definierte Abschnitte entstanden, die durch Hausnummern voneinander abgegrenzt sind. Dort sind die politischen Fraktionen mit den entstandenen Abschnitten nicht zu 100 Prozent glücklich.

Für Fußgönheim fordert die CDU nun Tempo 30 in der Hauptstraße, die FWG weitet den Antrag auf die Amts- und Bahnhofstraße aus. Gemeinsam bilden diese zugleich die Landesstraße 454, für die der Landesbetrieb Mobilität zuständig ist. „Dort ist durchgehend eine beidseitige Bebauung, der Lärm kann sich nicht verteilen“, sagt Heike Seifert-Leschhorn (CDU). Dort, wo die Schauernheimer Straße in die Hauptstraße übergeht, gilt bereits ein Geschwindigkeitslimit von 30 Stundenkilometern. „Das konnten wir aus Sicherheitsgründen einführen“, erinnert sich Marie-Luise-Klein, deren SPD-Fraktion dem Anliegen positiv gegenüber steht.

Anwohner-Idealvorstellung: Tempomat und Tempo 30

Für Lothar Straßer (CDU), der Anwohner der Hauptstraße ist, ist nicht die Frage, ob Tempo 50 oder 30 gilt, die Lösung des Lärmproblems. „Lärmberuhigung ist nicht Verkehrsberuhigung“, sagt er. Besonders der ständige Wechsel von Anfahren und Bremsen der Verkehrsteilnehmer, etwa wegen parkender Autos, verursache Lärm, da sei die Geschwindigkeit eher zweitrangig. Seine Idealvorstellung: Mit Tempomat und 30 Stundenkilometern durch den Ort.

„Ich halte es für utopisch, für eine ganze Straße Tempo 30 einzuführen“, sagt Beigeordneter Niederberger. Zumal eine Stellungnahme der Verwaltung darauf hindeutet, dass die Verkehrsbelastung in Fußgönheim nicht ausreicht und ein Antrag beim Landesbetrieb wenig Chancen auf Erfolg hätte. Fußgönheim will jetzt erst einmal belastbare Daten sammeln. Helfen soll dabei eine neue Geschwindigkeitsanzeige mit Speicherfunktion, die die Ortsgemeinde anschaffen möchte.

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