Dudenhofen RHEINPFALZ Plus Artikel Diskussion um neue Tempo-30- und Vorfahrtsregel

Seit Mitte Mai Tempo-30-Zone: der Boligweg. Im Hintergrund ist die Kreuzung Kettelerstraße zu sehen, an der seitdem rechts vor l
Seit Mitte Mai Tempo-30-Zone: der Boligweg. Im Hintergrund ist die Kreuzung Kettelerstraße zu sehen, an der seitdem rechts vor links gilt.

Karl Heinrich Münzer wohnt im Nordosten von Dudenhofen und passiert fast täglich die Kreuzung Kettelerstraße/Boligweg in Dudenhofen. Dort herrscht seit Mitte Mai Tempo 30 und die Rechts-vor-links-Vorfahrtsregel. Das sei höchst gefährlich, findet Münzer.

Er bezeichnet die neue Verkehrsregel als „absolute Fehlplanung“, da eine vorher nicht vorhandene Gefahrenquelle geschaffen worden sei. Münzer berichtet, dass es ihm schon viermal passiert sei, dass fremde – nicht ortsansässige – Fahrzeuge von der B39-Abfahrt kommend mit voller Geschwindigkeit über die Kreuzung gebraust seien, ohne die Vorfahrtsregel zu beachten. „Wenn ich vom Kinderhospiz kommend nicht schnell reagiert hätte, wären mir diese Fahrzeuge jedes Mal in die Seite gefahren“, sagt Münzer. Er findet es „ein Unding, nur zirka 100 Meter nach einer Bundesstraßen-Abfahrt eine Rechts-vor-links-Regelung einzurichten, weil Fremde diese dort überhaupt nicht vermuten“. Allein eine 30er-Zone, ohne Änderung der Vorfahrtsregel, hätte ausgereicht, findet der Dudenhofener, der hofft, dass nicht erst nach einem schweren Unfall über die Änderung der Regel nachgedacht werde.

Vorfahrt bei Tempo 30

Der für Verkehr zuständige Erste Beigeordnete der Verbandsgemeinde, Reinhard Burck (Grüne), erklärte auf Anfrage nach Rücksprache mit der Fachabteilung, dass nach der Straßenverkehrsordnung innerhalb einer Tempo-30-Zone grundsätzlich rechts vor links gelten muss. Nach der Abfahrt von der B39 gelte bereits im Kurvenbereich die Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 50. Die Anordnung von Tempo 30 erfolgte erst in einem Bereich, in dem es tatsächlich möglich sei, die Geschwindigkeit auf 30 Kilometer pro Stunde zu verringern. Werde das Tempolimit eingehalten und die Vorfahrtsregel beachtet, entstünden keine gefährlichen Situationen. Die Rechts-vor-links-Regelung, auf die auch eine Geschwindigkeitsanzeigetafel hinweist, unterstütze insbesondere im Bereich der Kreuzung Boligweg/Kettelerstraße die Verkehrsberuhigung, da sich die Fahrer langsam an die Kreuzung herantasten müssten, heißt es von der Verwaltung. Bekannt sind ihr bislang nur „Irritationen“ über die Einzelvorfahrt zur Einmündung Rietburgstraße, die in Kürze aber ebenfalls zu rechts vor links abgeändert werden soll.

Für die Anordnung ist die Verbandsgemeinde als Untere Straßenverkehrsbehörde zuständig, weil es sich um eine Gemeindestraße handelt, und nicht der Landesbetrieb Mobilität (LBM). Dieser ist allerdings für die Speyerer Straße verantwortlich, weil diese eine Straße für den übergeordneten Verkehr ist. Dort ist Tempo 30 aufgrund der Gesetzeslage allerdings nicht möglich.

„Tempo 30 überall“

Hans Wels aus Dudenhofen fordert dagegen Tempo 30 auf allen Straßen. Dafür müssten die übergeordneten Straßen aber in die Hand der Kommunen fallen. Die hätten dann freie Hand und die Landesbetriebe würden Geld sparen, weil sie keine Durchgangsstraßen mehr finanzieren oder reparieren müssten, sagt Wels. Wer die Straßen aber dann finanziert, wenn die Kommunen dafür zuständig sind, müsste neu überlegt werden, gibt der Dudenhofener zu. Für ihn steht jedoch die Sicherheit als Rad- und Fußgänger im Vordergrund.

„Natürlich werden 1,5-Tonnen-Pkw-Fahrer mit überdimensionierten Starkmotoren dagegen argumentieren, dass sie dann auf den ersten Gang runterschalten müssen und damit viel mehr Abgase produzieren. Doch sie werden sich an neue strengere Klimaauflagen und die kommenden Tempo-30-Zonen in bewohnten Straßen technisch anpassen müssen“, sagt Wels.

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