Rhein-Pfalz Kreis
Dirmstein: Beim Bauantrag für die Grillhütte bleibt eine wichtige Frage offen
Weniger als zehn Wochenenden im Jahr soll an der geplanten Grillhütte im ehemaligen Kläranlagengebäude am Dirmsteiner Eckbach gefeiert werden können. So steht es zumindest in einem Bauantrag, den die Kreisverwaltung Bad Dürkheim der Ortsgemeinde genehmigt hat – viel zu wenig, fanden einige Mitglieder des Bauausschusses in ihrer Sitzung am Mittwoch. Eine Möglichkeit gibt es aber noch, die Grillhütte doch öfter zu nutzen.
Der Bauantrag der Ortsgemeinde für die seit langer Zeit gewünschte Grillhütte zwischen Lerchengraben und Eckbach ist genehmigt, doch ein Detail stört die Mitglieder des Bauausschusses: „Weniger als zehn Wochenenden im Jahr“ darf das Gebäude, das hauptsächlich als Lagermöglichkeit genutzt werden soll, zum Feiern verwendet werden. „Das heißt für mich dann also an neun Wochenenden im Jahr“, konkretisierte der Erste Beigeordnete Hans Scherer (CDU) in seinem mündlichen Bericht. Zusammen mit Ortschef Bernd Eberle (FWG) habe er bei der Kreisverwaltung aber aushandeln können, dass die Wochenendregelung von Freitag bis Sonntag und nicht nur von Samstag bis Sonntag gilt. Die Betriebszeiten für die Grillhütte seien auf die Zeit von Montag bis Donnerstag, 7 bis 18 Uhr, und am Wochenende von 10 bis 24 Uhr festgesetzt.
Das stieß bei den Gremiumsmitgliedern auf negative Resonanz. „Wie entscheiden wir dann, welche neun Leute im Jahr die Grillhütte nutzen dürfen?“, gab Ruth Faber-Hedjazi (FWG) zu bedenken. „Das gibt böses Blut“, meinte auch Branko Susnjar (CDU). Sozialdemokratin Claudia Reiser schlug daraufhin pragmatisch vor, mit der Vergabe der Grillhütte so wie bei der Festhalle Am Kellergarten zu verfahren: „Wenn die Grillhütte schon besetzt ist, ist sie halt besetzt.“ Andreas Merkel von der SPD-Fraktion fragte: „Haben wir überhaupt eine Alternative?“
Neuer Bebauungsplan ist einzige Alternative
Alternativen sieht Scherer nur zwei: Die Idee regelmäßiger, ausgedehnter Feiern in der Grillhütte endgültig zu begraben („Vorbei ist vorbei“) oder den Bereich zu überplanen. „Wir könnten einen Bebauungsplan erstellen lassen und in den neuen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Leiningerland einbringen“, schlug Scherer vor. Normalerweise werden solche Bebauungspläne aus einem bestehenden Flächennutzungsplan heraus entwickelt. Da der neue für die VG Leiningerland (ehemals VG Hettenleidelheim und VG Grünstadt-Land) gerade erst entwickelt wird, kann die Ortsgemeinde aus dem noch gültigen Flächennutzungsplan der ehemaligen VG einen neuen Bebauungsplan entwickeln. Für diese Alternative hat die Kreisverwaltung bereits ihre Unterstützung signalisiert.
Scherer gab aber zu bedenken: „Die Aufstellung des Bebauungsplans müsste die Gemeinde leisten, und das würde rund 10.000 bis 12.000 Euro kosten.“ Sollten nach der öffentlichen Auslegung keine „erheblichen Einsprüche“ eingelegt werden, könnte der Bebauungsplan laut Scherer in neun bis zwölf Monaten – also noch vor Fertigstellung des neuen FNP – erstellt sein. „Wenn wir die Hütte aber nur an weniger als zehn Wochenenden nutzen, sollten wir keinen wirtschaftliche Mumpitz betreiben“, warnte der Erste Beigeordnete. 15.000 Euro seien im Haushalt für das Projekt eingeplant. IM Falle einer Überplanung könne die Grillhütte an den Wochenenden ganzjährig genutzt werden – das hat auch die Kreisverwaltung bestätigt.
Der Spendentopf ist tabu
Zur Verfügung stehen zudem laut Scherer rund 21.000 Euro Spenden von Bürgern. Da diese aber zweckgebunden seien und nicht abzusehen sei, ob die Grillhütte wirklich in dem angedachten Ausmaß realisiert werden könne, müssten die Spendengelder eventuell zurückgezahlt werden. Bürgermeister Eberle sagte: „Ich bin nicht bereit, an die Spenden ranzugehen, solange nicht sicher ist, wie es weitergeht.“
Wie kam die Vorgabe „weniger als zehn Wochenenden“ zustande? Knackpunkt ist die Lage der geplanten Grillhütte im Außenbereich von Dirmstein. Dort sind rechtlich nur privilegierte Bauvorhaben möglich. Eine reine Grillhütte fällt allerdings nicht in diese Kategorie. „Da müssen wir die Gesetzeslage akzeptieren“, sagte Scherer in der Sitzung. Als der Bauantrag am 9. April 2018 – damals noch vom alten Gemeindevorstand – gestellt wurde, bestand die Kreisverwaltung aufgrund der rechtlichen Lage auf einigen Änderungen, wie eine Sprecherin mitteilt. Grundrisse und Grünanlagen wurden etwa überarbeitet.
Vorgehen von damals bleibt unklar
Zu diesem Zeitpunkt muss es dann auch ein Signal in Sachen Betriebserlaubnis gegeben haben: Denn die Gemeinde selbst hat die „weniger als zehn Wochenenden im Jahr“ in den überarbeiteten Antrag eingebracht, bestätigen Scherer und die Kreisverwaltung auf Nachfrage. Ortschef Eberle meinte dazu: „Ich denke, dass die Kreisverwaltung damals ein Signal gegeben hat, dass der Bauantrag nur genehmigungsfähig ist, wenn die Nutzung der Grillhütte in geringerem Rahmen stattfindet.“ Beigeordneter Ulrich Schneider (FWG), der 2018 in die Erstellung des Bauantrags involviert war, bleibt auf Nachfrage vage: Die Betriebszeiten haben „immer wieder variiert“ in den verschiedenen Bauvoranfragen und -anträgen, sagt Schneider. Ob es damals ein Signal der Kreisverwaltung gegeben habe, oder ob die Gemeindeverwaltung die Betriebszeiten festgesetzt habe, wisse er nicht mehr. Fakt ist: Die Kreisverwaltung hat am 9. Mai 2019 den Bauantrag genehmigt, in dem der Nutzungsschwerpunkt auf dem Lagerraum liegt und die Grillhütte nur für maximal zehn Wochenenden im Jahr zur Verfügung steht. In den Fraktionen sollen die Gremiumsmitglieder laut Scherer jetzt noch einmal besprechen, wie sie künftig in Sachen Grillhütte vorgehen wollen: Bauantrag akzeptieren oder mit einem Bauleitplanverfahren einen neuen Vorstoß wagen.