Bobenheim-Roxheim
Diebstahl: Zwei Männer vor Frankenthaler Amtsgericht verurteilt
Sieben Monate Haft wegen versuchten Diebstahls in einem besonders schweren Fall lautete das Urteil für den 41-Jährigen, der in Kaiserslautern wohnt. Der 31-Jährige wurde zu einem Jahr und neun Monaten Haft verurteilt, dies wegen zwei Diebstählen, einem Diebstahl in einem besonders schweren Fall, Urkundenfälschung und Fahren ohne Fahrerlaubnis. Der Mann hatte laut Anklage außerdem in Kaiserslautern die Kennzeichen von einem Auto abgeschraubt und an das gestohlene Fahrzeug angebracht. Zudem sei er mit dem entwendeten Auto gefahren, obwohl ihm schon vor einiger Zeit der Führerschein abgenommen wurde, so die Staatsanwältin.
Angesichts der Höhe der Haftstrafen wäre eine Aussetzung zur Bewährung möglich, dies sei aber bei beiden Angeklagten angesichts ihrer zahlreichen Vorstrafen nicht angebracht, sagte Richter Thomas Henn. Trotzdem wurde der 41-Jährige nach der Verhandlung in Freiheit entlassen, da er seit fast sechs Monaten in Untersuchungshaft war und es „unverhältnismäßig“ wäre, wenn er weiter im Gefängnis bleiben müsste.
Zehn Euro zurückgewollt
„Ich habe schon bei der Polizei alles zugegeben“, sagte der 31-Jährige gleich nach der Verlesung der Anklage. Sein 41-jähriger Bekannter habe mit der ganzen Sache nichts zu tun. Der habe nicht gewusst, dass das Auto und die Kennzeichen gestohlen waren und habe versucht, ihn davon abzuhalten, den Zigarettenautomaten aufzubrechen.
Eigentlich habe er nur zehn Euro zurückgewollt, die er in den Automaten geworfen, dafür aber keine Zigaretten bekommen habe, sagte der 31-Jährige. Sein Bekannter habe gesagt, dass er aufhören solle. Beide seien dann ein Stück mit dem Auto gefahren und dann „bin ich auf dumme Gedanken gekommen“. Auf einer Baustelle habe er ein Brecheisen gefunden, sei zu Fuß zu dem Automaten zurück und habe versucht, diesen aufzubrechen. Der 41-Jährige sei im Auto geblieben. Der sagte dagegen, dass er nach einiger Zeit dem 31-Jährigen nachgegangen sei, um ihn vom Aufbruch des Automaten abzuhalten. Denn der Automat hinge gegenüber eines Mehrfamilienhauses, da sei die Gefahr groß, dass jemand etwas mitbekomme.
Anwohnerin macht Aussage
So war es dann auch. Eine 37-jährige Anwohnerin berichtete, dass sie wach gewesen sei, Geräusche gehört und aus dem Fenster geschaut habe. Laut ihrer Schilderung waren zwei Männer zweimal an dem Automaten, der eine habe sich daran zu schaffen gemacht, der andere sich unruhig umgeschaut.
Die Angaben der Angeklagten seien „gelogen“, so die Staatsanwältin. Der 31-Jährige habe nicht nur zehn Euro wieder haben, sondern den Automaten ausrauben wollen, und der 41-Jährige habe mitgemacht. Das werde durch die Aussage der Zeugin belegt. Es sei nicht bewiesen, dass der 41-Jährige an dem versuchten Diebstahl beteiligt war, sagte dessen Rechtsanwalt Johannes Berg und forderte Freispruch für seinen Mandanten.
Alexander Kiefer, Anwalt des 31-Jährigen, meinte dagegen, dass die Angaben seines Mandanten „lebensnah“ und durch die Aussage der Zeugin belegt sei. Er plädierte für eine Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten.