Rhein-Pfalz Kreis „Die Vorwürfe treffen mich schwer“

Fussgönheim/Lambsheim. Andreas Paczulla (SPD) will bis auf Weiteres sein Amt als Erster Beigeordneter der Gemeinde Lambsheim ruhen lassen. Das hat er gegenüber der RHEINPFALZ gestern mitgeteilt. Hintergrund seien Vorwürfe gegen ihn aus seiner Dienstzeit als Leiter des Elektrizitätsversorgungsunternehmens (EVU) Fußgönheim. Paczulla hatte sich der RHEINPFALZ gegenüber bislang noch nicht zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft geäußert.
Wie am 17. April berichtet, ermittelt die Staatsanwaltschaft Frankenthal gegen den ehemaligen Werkleiter wegen des Verdachts der Untreue. Außerdem hat das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt bei der Verwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises im vergangenen Jahr bei der Prüfung der Kasse der Verbandsgemeinde Maxdorf Auffälligkeiten festgestellt. Demnach soll der ehemalige Leiter des E-Werks, das Mitte 2013 an die Pfalzwerke überging, einen Betrag in Höhe von 3500 Euro vorschriftswidrig überwiesen haben. Das Geld hat er laut Prüfbericht zurückgezahlt. Zudem soll er die geschäftliche Kreditkarte in einem Fall privat genutzt haben. Auch diesen Betrag (315,80 Euro) soll der damalige Werkleiter laut Prüfbericht zurückerstattet haben. Gestern hat sich Andreas Paczulla, der bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Maxdorf in eine andere Abteilung gewechselt und in Lambsheim Stellvertreter von Bürgermeister Herbert Knoll (CDU) ist, mit einer Presseerklärung an die RHEINPFALZ gewandt. Darin begründet er seinen vorübergehenden Rückzug vom Amt des Ersten Beigeordneten mit den „Details zu einem Vorgang um die Führung der Geschäfte in meiner Funktion als Werkleiter des EVU Fußgönheim“, die im Bericht der RHEINPFALZ vom 17. April „an die Öffentlichkeit gelangt“ seien. „Die Vorwürfe treffen mich schwer“, schreibt der 44-Jährige. Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, bei denen es um eine Fehlüberweisung und die private Nutzung der Geschäftskreditkarte gehe, „belasten auch das Vertrauen, das für die Ausübung eines öffentlichen Amts notwendig ist“. Damit der Gemeinde Lambsheim durch die Vorgänge um seine Person kein Schaden entsteht, lasse er sein Amt als Erster Beigeordneter bis zur Klärung der Vorgänge ruhen. Zu Details könne er sich im laufenden Verfahren nicht äußern. In der Presseerklärung weist der Lambsheimer darauf hin, dass er „keine weiteren Aussagen mehr tätigen“ werde. Doch kann er sein Amt einfach so ruhen lassen? Im Ludwigshafener Kreishaus hat man Zweifel, ob das juristisch haltbar ist. Landrat Clemens Körner (CDU) nennt als Möglichkeiten, ein Ehrenamt wie das von Paczulla ruhen zu lassen, den Krankheitsfall und Urlaub. Als letzte Variante, das Amt nicht mehr auszuüben, komme auch noch ein Rücktritt infrage. Als Beigeordneter ist Paczulla in Lambsheim für die Gemeindewerke zuständig. Bürgermeister Herbert Knoll (CDU) will diese Funktion nicht im Zusammenhang mit den Vorkommnissen in Fußgönheim gebracht wissen. Finanzielle Anordnungen treffe Paczulla bei den Werken nur nach vorheriger sachlicher und rechnerischer Prüfung. Es gebe keinen Hinweis darauf, dass dort etwas falsch gelaufen sei. Die Geschäfte der Gemeindewerke seien durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft und für in Ordnung befunden worden. Der Gemeinderat habe die Entlastung erteilt. „Die Sache in Fußgönheim betrifft uns in Lambsheim also erst einmal nicht“, sagte Knoll auf Anfrage. Stellung werde er zu dem „laufenden Verfahren“ nicht nehmen, zudem kenne er den Prüfbericht der Kreisverwaltung nicht. Der Lambsheimer SPD dürfte der Wirbel um den Beigeordneten kurz vor den Kommunalwahlen sehr ungelegen kommen. Paczulla kandidiert zwar nicht mehr für den Ortsgemeinderat, jedoch bewirbt er sich auf dem 19. Listenplatz für ein Mandat im Verbandsgemeinderat Lambsheim-Heßheim. Und er hat nicht zuletzt wegen seiner Kandidatur für das Bürgermeisteramt in Lambsheim 2010 – Sieger war Herbert Knoll – eine gewisse Bekanntheit. Die Lambsheimer Amtsgeschäfte von Paczulla übernehmen jetzt Bürgermeister Knoll (Gemeindewerke) und der FDP-Beigeordnete Gunter Steuer (Wahlleitung) – das muss allerdings noch formell vom Gemeinderat beschlossen werden.