Frankenthal / Dannstadt-Schauernheim
„Der größte Fehler meines Lebens“ – Schnelles Urteil imn Drogen-Prozess
„In der Hauptverhandlung haben Sie alles richtig gemacht“, sagt der Vorsitzende Richter Karsten Sauermilch am Ende dieses Prozesses in Richtung des Angeklagten, der am Morgen in Handschellen aus der U-Haft vorgeführt wurde. „Aber was Sie vorher gemacht haben, war Mist.“
Zurück zum Beginn der Verhandlung. Sauermilchs „Vorher“, das war der 8. Oktober 2024. Und der „Mist“, den schildert Oberstaatsanwältin Doris Brehmeier-Metz in ihrer Anklageverlesung. Bei einer Verkehrskontrolle auf der A61 bei Dannstadt-Schauernheim habe die Polizei im Wagen des 24-Jährigen 150 Gramm Kokain und Marihuana gefunden. Und, bedeutsam: im Handschuhfach „zugriffsbereit“ zwei Taschenmesser. Bei der anschließenden Durchsuchung einer Wohnadresse in Schwedelbach seien es weitere 88 Gramm Kokain gewesen, fernere Cannabis und Ecstasy. Und, bedeutsam: Kampfmesser, eine Schreckschusspistole und einen Teleskopschlagstock.
„Drogen und Waffen“, wird Richter Sauermilch bei seiner Urteilsbegründung später sagen, „gehören nicht zusammen, ich rede mir da seit 30 Jahren den Mund fusselig.“ Was er meint: Der Paragraf 30a des Betäubungsmittelgesetzes sieht für bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge eine Mindeststrafe von fünf Jahren Haft vor – volle drei Jahre über der Grenze, bei der Bewährung noch möglich ist. Dabei müssen die Waffen nicht mal für einen Einsatz vorgesehen, geschweige denn tatsächlich eingesetzt worden sein. Einfach so in der Schublade in der Nähe der Drogen, das reicht für die fünf Jahre. Es sei denn, es liegt ein „minder schwerer Fall“ vor.
Schluchzen im Auditorium
„Um zu begründen, dass ein minder schwerer Fall vorliegt, ist es gut“, fügt Sauermilch jovial hinzu, „wenn ich ins Urteil schreiben kann, dass der Angeklagte kooperativ war.“ Sodann entwickelt sich in den darauffolgenden Stunden im Verhandlungssaal ein spannendes Szenario, über dessen Ende offenkundig alle Beteiligten nachgerade froh sind.
Der beisitzende Richter erläutert im Verhandlungssaal: Die Oberstaatsanwältin könne sich zwar keine Strafe unterhalb der Bewährungsschwelle von zwei Jahren vorstellen, wohl aber eine Verurteilung lediglich wegen eines minder schweren Falles. Das Gericht halte eine Strafe von mehr als drei Jahren für vorstellbar. Nachdem offenkundig ist, dass der Angeklagte, falls er kooperationswillig ist, eine Strafe nicht von fünf, sondern von „drei Jahren plus“ erwarten darf, lässt er seinen Verteidiger Christopher Posch, als früherer Akteur in TV-Gerichtsshows in öffentlichkeitswirksamen Auftritten versiert, eine Erklärung vortragen.
Er, der Angeklagte, räume alle Vorwürfe vollumfänglich ein. „Ich habe den größten Fehler meines Lebens gemacht“, er bereue zutiefst. „Ich hatte alles – einen Job, Familie, meine Freundin.“ An dieser Stelle wird Schluchzen hörbar im Auditorium, in dem die Familie und die Freundin mitfiebern. „Ich hoffe, dass ich eine zweite Chance bekomme.“ Er werde sein Leben neu regeln. Er berichtet, dass er in Polen geboren wurde, mit den Eltern zunächst nach Deutschland, dann für fünf Jahre nach England übersiedelte, danach, im Alter von zwölf, erneut nach Deutschland. Nach dem Hauptschulabschluss habe er eine Ausbildung zum Kfz-Mechatroniker erfolgreich abgeschlossen und seitdem in diesem Beruf gearbeitet. Richter Sauermilch ergänzt: keinerlei Vorstrafen und keinerlei Hinweise, dass der Angeklagte selbst Drogen konsumiert.
„Die Kirche im Dorf lassen“
In den Plädoyers der Verteidiger Christopher Posch und Franziska Lorz einerseits und der Oberstaatsanwältin Brehmeier-Metz andererseits ist vieles deckungsgleich. Wobei die Anklägerin allerdings zu bedenken gibt, sie bezweifle, dass der Angeklagte da „nur so reingeschlittert ist“, denn seine Tatbegehung genüge durchaus „professionellen Ansprüchen“. Positiv für ihn: vor allem sein Geständnis, ferner, dass die Drogen sichergestellt wurden und, wie Posch es formuliert, „die Volksgesundheit nicht gefährdet war“. Der Verteidiger betont zudem, der Angeklagte habe durch sein Geständnis „die Rechtspflege entlastet“, weil anstatt der vorgesehenen drei Verhandlungstage einer reichte. Drei Jahre fordert die Verteidigung, drei Jahre und acht Monate die Oberstaatsanwältin.
„Wir wollen die Kirche im Dorf lassen“, bekundet Richter Sauermilch in versöhnlichem Ton. „Ein Angeklagter, der uns hilft, dem helfen wir auch. Kommen Sie nie wieder hierher.“ Mit Drogenhandel dem schnellen Geld nachzujagen, lohne sich am Ende nicht, „es kommt fast immer ans Licht.“ Drei Jahre und vier Monate Haft lautet das Urteil – ohne Bewährung. Jedoch: Der Haftbefehl wird zunächst aufgehoben. Bis er zum Haftantritt „geladen“ wird, so die amtliche Sprachregelung, ist der Verurteilte ein freier Mann. Jubel und Umarmungen mit Freundin und Familie.