Rhein-Pfalz Kreis Das Wasser und das liebe Geld

Da fließt es hin und wird zu Abwasser. Das kostet Gebühren – und beschäftigt auch schon mal Gerichte.
Da fließt es hin und wird zu Abwasser. Das kostet Gebühren – und beschäftigt auch schon mal Gerichte.

«Limburgerhof». Michael Elster will es wissen. Der frühere CDU-Kreis- und Ortsbeigeordnete hat vor dem Verwaltungsgericht (VG) in Neustadt gegen die Verwaltung seiner Heimatgemeinde geklagt. Der Grund: die Abwasserbeseitigungsgebühren. Denn, so sagt der Rechtsanwalt aus Limburgerhof, das zuständige Gemeindewerk Abwasserbeseitigung habe in den vergangenen zehn Jahren rund 600.000 Euro Gewinn erwirtschaftet. Die sogenannte Überdeckung hätte den Einwohnern längst zurückerstattet werden müssen, durch Senkung der Gebühren etwa. Laut Wirtschaftsplan sollten diese Gewinne über die Jahre 2017 bis 2022 verteilt an die Gebührenzahler zurückerstattet werden, sagt Elster. Das sei bisher nicht der Fall gewesen. Laut Kommunalabgabengesetz (KAG) sollten Abweichungen von tatsächlichen Kosten „in angemessener Zeit“ ausgeglichen werden. Ein dehnbarer Begriff. Der Richter am Verwaltungsgericht hat nun festgestellt, dass für den Ausgleich von Überschüssen ein Zeitraum von maximal drei Jahren „angemessen“ sei. Das sei bei der Kalkulation für 2017 nicht geschehen. Die öffentliche Sitzung war am 10. Januar. „Das hat eine über den konkreten Fall hinaus gehende Dimension“, findet Elster. Denn auch auf Kreisebene sei früher bereits über Gewinnvorträge etwa beim Eigenbetrieb Abfallwirtschaft diskutiert worden, und wie damit umzugehen sei. Zurück nach Limburgerhof, wo Bürgermeister Andreas Poignée (CDU) das Ganze einordnen will. Die Gemeinde kalkuliert Gebühren mit dem Wirtschaftsplan, es ist sozusagen eine fiktive Planung mit Vorjahreswerten. „In den vergangenen Jahren kam es dann aber anders“, sagt Poignée – so seien zum Beispiel Bauarbeiten günstiger gewesen als kalkuliert, oder es sei schlicht mehr Abwasser angefallen und damit seien mehr Gebühren eingenommen worden. Ergebnis: Mehr Gewinn. Und: In Rheinland-Pfalz habe es bisher keine Rechtsprechung gegeben, die einen Zeitrahmen festgelegt habe, innerhalb dessen Gewinn zurückerstattet oder eben auch Verluste den Bürgern angerechnet werden müssten. In der Niederschrift der VG-Verhandlung habe nun erstmals ein Richter eine „angemessene Zeit“ genannt. Ziel sei ja, ergänzt Poignée, seit vergangenem August Bürgermeister in Limburgerhof, die Gebühren relativ konstant zu halten, unabhängig von kurzfristigen Gewinn- oder Verlustausschlägen: „Ein ständiges Auf und Ab bei den Gebühren würde ja auch kein Bürger verstehen.“ Ja, aber, meint Elster dazu. Denn das Gesetz sehe auch vor, dass die, die zu hohe Gebühren bezahlt hätten, von der Rückzahlung profitieren sollten. Wenn zuviel Zeit vergehe, sei das nicht immer der Fall – etwa durch Wegzüge oder Todesfälle. Und wenn Gewinne aus dem Jahr 2009 noch nicht erstattet worden seien, sei das „jenseits von Gut und Böse“. Das Verfahren am Verwaltungsgericht wurde eingestellt, die Gemeinde Limburgerhof hat den von Michael Elster angefochtenen Bescheid aufgehoben. Der Gemeinderat wird sich mit der Gebührenkalkulation turnusgemäß wieder befassen, sagt Poignée.

x