Rhein-Pfalz Kreis „Das muss man sich vorstellen wie auf einem Basar“
1,2 Hektar zusätzliche Wohnbaufläche werden der Gemeinde Fußgönheim von der Regionalen Raumordnungsplanung bei der Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Maxdorf zugestanden. Die Mitglieder des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses des Gemeinderats sind sich einig: Das ist zu wenig.
«Fussgönheim.»Dennoch wurden in der Sitzung des Ausschusses am Mittwoch Abstriche von den ursprünglichen Wünschen für die Ausweisung von zukünftig bebaubaren Gebieten im Flächennutzungsplan gemacht. Grundsätzlich einigte man sich auf drei Gebiete, die in die Fortschreibung des Flächennutzungsplans aufgenommen werden sollen. „Wir hätten gerne mehr“, sagte Jürgen Kuß (FWG). Doch es habe keinen Sinn mehr zu fordern. Martina Fickler und Markus Leppla (beide CDU) forderten, gegen die Beschränkungen durch die Regionale Raumordnungsplanung, die Fußgönheim keine zentrale Funktion zubilligt, vorzugehen. Die Daten, die Basis für diese Beschränkungen sind, seien aus dem Jahr 2013 und somit veraltet, betont Fickler. Und Leppla meint, dass die Entwicklung der Gemeinde durch die Regionale Raumordnung verhindert werde, das dürfe man sich nicht gefallen lassen. Orte, die eine zentrale Funktion haben, wie Maxdorf, würden begünstigt, sagte Bürgermeisterin Marie-Luise Klein (SPD). Das führe für diese Orte jedoch auch zu Problemen, so müsse in den Ausbau der Infrastruktur investiert werden. Auch mit den Flächen, die die Ausschussmitglieder favorisieren und denen der Gemeinderat noch zustimmen muss, liegt Fußgönheim über seinem zugestandenen Kontingent. Wie viel der Gemeinde letztendlich zugebilligt wird, sei auch eine Frage der Verhandlungen, sagte Ulrich Villinger, Mitarbeiter des Ludwigshafener Planungsbüros Piske, das mit der Fortschreibung des Flächennutzungsplans beauftragt ist. „Das muss man sich vorstellen wie auf einem Basar, wer wenig fordert, kriegt auch wenig“, so Villinger. Dieter Grau (SPD) regte an, mit Maxdorf darüber zu verhandeln, dass die Gemeinde einen Teil der ihr zugestandenen Fläche von 9,8 Hektar für Wohnbebauung an Fußgönheim abgibt. Maxdorf wolle wahrscheinlich nicht die gesamte Fläche in Anspruch nehmen. Einig ist man sich, dass ein etwa fünf Hektar großes Gelände nördlich von Fußgönheim zwischen Rhein-Haardt-Bahn und L 454 in der Nähe der Autobahn als gewerbliche Baufläche ausgewiesen werden soll. Eigentlich stehe Fußgönheim nur Gewerbefläche für die Entwicklung ortsansässiger Betriebe zu, sagte Villinger. Bei Vorgesprächen habe der Verband Region Rhein-Neckar jedoch in Aussicht gestellt, dass ein zusätzliches Gewerbegebiet auch für Ansiedlungen von größeren Betrieben möglich wäre. Auch darüber, dass in der „Kurzgewanne“ eine etwa 2,8 Hektar große Wohnbaufläche entstehen soll, besteht grundsätzliche Einigkeit. SPD und FWG wollen, dass diese Fläche nördlich und südlich der Ellerstadter Straße sein soll. Die CDU möchte, dass nur nördlich der Ellerstadter Straße eine Bebauung entstehen, die dafür aber weiter nach Westen reichen soll. Klein gab zu bedenken, dass hier der Grundwasserstand sehr hoch sei, was zu Problemen führen würde. Am Weisenheimer Weg soll nach dem Willen der Ausschussmitglieder ein etwa fünf Hektar großes Gelände in den Flächennutzungsplan aufgenommen werden. Die CDU möchte, dass die gesamte Fläche als Mischgebiet ausgewiesen wird. In einem Mischgebiet sind Gewerbe- und Wohnbebauung möglich. FWG und SPD plädierten dafür, nur den südlichen Teil als Mischgebiet auszuweisen und den nördlichen Teil, vom Aldi bis zum Schwanenbach, als Gewerbefläche. Grau und Klein verwiesen darauf, dass bei einer Ausweisung der gesamten Fläche als Mischgebiet ein recht großer Anteil der für Fußgönheim gestatteten Wohnbebauung zugerechnet würde und das Gebiet „Kurzgewanne“ dann keine Chance mehr hätte in den Flächennutzungsplan aufgenommen zu werden.