Bobenheim-Roxheim
Bobenheim-Roxheimer Koalition wünscht Verbesserungen in Ortsdurchfahrt
Tempo 30 von der nördlichen Ortseinfahrt bis zum Südring, ein Zebrastreifen am Globus-Kreisel, eine Querungshilfe an der Bäckerei Lepold und die Führung des Durchgangsverkehrs über die Flugplatzstraße auf die Bundesstraße 9. Das hält die Koalition für geeignet, die Bobenheim-Roxheimer zu entlasten. Sie hat die Gemeindeverwaltung gebeten zu prüfen, ob sich die Ideen umsetzen lassen.
Das ist eher schwierig, wie der Sachstand zeigt, den Frank Unvericht vom Fachbereich Bürgerdienste zusammengefasst hat. Beim Stichwort „Tempo 30“ verweist er auf eine Antwort des Landesbetriebs Mobilität (LBM) aus dem Jahr 2012. Damals wie heute war und ist ein solches Tempolimit in Ortsdurchfahrten auf klassifizierten Straßen nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Für Bobenheim-Roxheim kommt höchstens eine Ausnahme aus Lärmschutzgründen in Betracht, doch dafür muss erst einmal feststehen, wie laut es innerörtlich an der Landesstraße überhaupt ist. „Das wird in einem schalltechnischen Gutachten ermittelt“, sagt Unvericht, „und zwar mittels Verkehrszählung.“ Soll heißen: Die Lärmwerte werden berechnet und nicht gemessen. Im Dezember hat die Gemeinde so eine Untersuchung beim LBM beantragt.
Antrag auf Zebrastreifen muss gut geplant sein
Fußgängern in Höhe der Bäckerei Lepold mit einer Mittelinsel das Überqueren der Fahrbahn zu erleichtern, ist ebenfalls schwieriger, als es scheint. Frank Unvericht weist auf die geringe Fahrbahnbreite hin. „Eventuell könnte ein Verkehrsplaner Alternativen aufzeigen“, meint er. Eine Planung werde auch beim Projekt Zebrastreifen benötigt. Denn sie ist neben einer Verkehrszählung Voraussetzung dafür, dass der LBM die Möglichkeit eines Fußgängerüberwegs am Globus-Kreisverkehr prüft. 60.000 Euro sind im aktuellen Gemeindehaushalt dafür vorgesehen.
Die Vorschläge für eine Art Umleitung des Verkehrs aus Richtung Worms auf die B 9 finden die Ingenieure beim Speyerer LBM nicht gut. Die Koalition wünscht sich eine abknickende Vorfahrt an der L 523 zur Straße Am Flugplatz, doch das würde die Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigen, heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme der Behörde. Verkehrsregeln sollten dem natürlichen Verhalten des Verkehrsteilnehmers entsprechen, und für den Auto- oder Motorradfahrer auf der breiten Landesstraße sei nicht erkennbar und begreifbar, wieso die viel weniger frequentierte Flugplatzstraße Vorrang haben soll.
Frank Unvericht: Gemeinde hat schon viel erreicht
Ein nicht amtliches Schild mit der Aufschrift „Zeit sparen, Bobenheim-Roxheim umfahren“, wie es die Politiker vorschlagen, kann sich der LBM nur innerhalb der Ortslage vorstellen. An der L 523 in Höhe des Wormser Flughafens dagegen sei es unzulässig.
Fachbereichsleiter Unvericht betont, dass Bobenheim-Roxheim in Sachen Verkehr schon viele Verbesserungen in der Ortsdurchfahrt erreicht habe. „Wir machen uns da oft schlechter, als wir sind“, sagt er und erinnert zum Beispiel daran, „dass wir meines Wissen die einzige Kommune in Rheinland-Pfalz sind, die einen lärmmindernden Asphalt bekommen hat“.