Otterstadt / Speyer RHEINPFALZ Plus Artikel Binsfeld-Bewohner fühlt sich bedroht

Gegenstand der Klagen: der Deichabschnitt zwischen Reffenthal und Kollerstraße bei Otterstadt. Er gehört zu einen der wenigen –
Gegenstand der Klagen: der Deichabschnitt zwischen Reffenthal und Kollerstraße bei Otterstadt. Er gehört zu einen der wenigen – neben einem bei Altrip und Germersheim – der noch nicht für ein extremes Hochwasser ertüchtigt wurde.

Das Stück des Rheinhauptdeichs zwischen Reffenthal und Kollerstraße bei Otterstadt gehört zu einem der wenigen, das noch nicht für ein sogenanntes 200-jähriges Hochwasser ausgebaut ist. Grund sind laufende Klagen. Das alarmiert einen Bewohner des Speyerer Binsfelds, das bei einem Deichversagen an der Stelle zuerst betroffen wäre.

Er fühle sich bedroht, weil der Deich noch nicht ausgebaut wurde, sagt Peter Egelhof. „Es ist nicht einzusehen, dass wegen der Klagen der Schutz von Wohngebieten infrage gestellt wird“, findet der 68-Jährige aus dem Binsfeld. Die Ortsgemeinde Otterstadt und eine Gruppe von Landwirten klagen gegen die Pläne der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd, den 1,8 Kilometer langen Deichabschnitt entlang des Wiesenwegs zwischen Reffenthal und Kollerstraße neu zu bauen. Die Landesbehörde begründet die Pläne mit dem Naturschutzgesetz, das es wegen der schützenswerten „mageren Flachland-Mähwiesen“ und „naturnahen Kalk-Trockenrasen“ verbiete, den Deich an gleicher Stelle zu erhöhen, wenn es eine Alternative wie den Neubau gibt. Die Kläger führen dagegen an, dass dadurch die 14 Hektar Ackerland, die zwischen neuem und altem Deich eingeschlossen wären, an Wert verlieren. Sie fordern stattdessen, die schützenswerten Pflanzen auszugraben, den Deich an gleicher Stelle zu erhöhen und die Pflanzen dann wieder auf den ertüchtigten Deich zu setzen.

Die Klagen sind weiterhin vor dem Oberverwaltungsgericht in Koblenz anhängig, das 2019 rechtliche Bedenken gegen den geplanten Deichneubau geäußert hatte. Seitdem wurden Gutachten erstellt, die nach Angaben eines SGD-Vertreters unter anderem ergeben haben, dass nicht gewährleistet sei, dass eine Verpflanzung funktioniere. Die Ergebnisse der Gutachten werden derzeit in einem ergänzenden Planfeststellungsverfahren zusammengefasst. Wenn dieses Verfahren abgeschlossen ist, setzt das Gericht seine Entscheidungsfindung fort. Von der SGD hieß es, dass die konkrete Planung für den Deichneubau nächstes Jahr und der Bau 2023 starten könne, sofern das Gericht dem Vorhaben zustimme oder die Kläger ihre Klage zurücknehmen.

„Entscheidung erwünscht“

Peter Egelhof aus dem Binsfeld interessiert als Speyerer, was die Stadt zu dem noch nicht ertüchtigten Deichstück sagt und was sie von den Klagen hält. Stadtsprecherin Lisa Eschenbach gibt auf Anfrage zu, dass die Situation im Binsfeld problematisch sei. Der Stadt seien aber die Hände gebunden, weil das Land für den Hochwasserschutz am Rhein zuständig ist. Nach Angaben von SGD-Sprecherin Nora Schweikert genießt das Binsfeld bei Hochwasser den gleichen Schutz wie alle anderen hinter dem Deich liegenden Flächen, auch wenn es sich baurechtlich um ein Sondergebiet beziehungsweise Wochenendhaus-Gebiet handelt. Um Otterstadter Wohngebiete wie die „Schmale Behl“ oder die Stadt Speyer bei einem Deichversagen an dem noch nicht ertüchtigten Abschnitt zu schützen, sieht die SGD unter anderem mobile Riegeldeiche „Am Zimmerplatz“ in Otterstadt beziehungsweise an der K2 unter der A61 vor. Weitere sind laut Schweikert nicht angedacht. Das Land verweist stattdessen auf den geplanten Neubau des Deichabschnitts, an dem „ausweislich der letzten Hochwasserereignisse keine Hinweise auf Schwachstellen vorliegen“.

Auf Speyerer Gemarkung sind nach Angaben der Stadt bereits alle Deiche ertüchtigt, das bedeutet, dass sie mit 80 Zentimeter Höhen-Reserve (Freibord) ausgebaut wurden, um den Schutz vor einem statistisch alle 200 Jahre auftretenden Hochwasser zu gewährleisten. Aus Sicht der Stadt wäre es – gerade mit Blick auf das Binsfeld – wünschenswert, wenn auch der angesprochene Deichabschnitt bei Otterstadt ausgebaut werden würde. „Denn eine Kette ist immer nur so stark, wie ihr schwächstes Glied“, sagt Eschenbach. Ein Urteil über den Rechtsstreit und die Sichtweise der jeweiligen Seiten, wie die Deichertüchtigung zu erfolgen hat, kann und will sich die Stadt nach Angaben ihrer Sprecherin nicht bilden. „In der Tat zeigt aber die Katastrophensimulation, dass der nicht ertüchtigte Deichabschnitt in dieser Form ein Problem darstellt. Es wäre daher wünschenswert, wenn die Parteien hier zu einer schnellen und zufriedenstellenden Einigung finden würden, damit die Ertüchtigung sobald wie möglich erfolgen kann“, sagt die Stadtvertreterin.

Die Otterstadter BIO-Fraktion hat zuletzt einen Antrag für den Ortsgemeinderat eingereicht, das laufende Klageverfahren der Ortsgemeinde einzustellen. Nach Angaben von Ortsbürgermeister Bernd Zimmermann (CDU) muss die Verbandsgemeindeverwaltung nun in Abstimmung mit dem Rechtsanwalt den Antrag durcharbeiten und eine Stellungnahme vorbereiten. Sobald diese vorliegt, wird laut Zimmermann eine gemeinsame Sitzung des Umweltausschusses und des Ortsgemeinderats anberaumt, in der über das weitere Vorgehen beraten wird.

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