Rhein-Pfalz Kreis Bewährung nach Prügelei

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Speyer. Wegen gefährlicher Körperverletzung haben sich gestern drei 25-Jährige, die aus Ludwigshafen, Limburgerhof und Neuhofen kommen, vor dem Amtsgericht Speyer verantworten müssen. Sie erhielten Bewährungsstrafen.

In der Nacht vom 3. November 2013 waren die drei Männer laut Anklageschrift im Music-Pub „Tabala“ in Böhl-Iggelheim gewesen und hatten dort auch einiges an Alkohol getrunken. Sie waren offenbar auf Krawall aus. Schon im Lokal habe einer der drei einem Gast die Mütze vom Kopf gerissen. Auf dem Weg zum Bahnhof hätten sie wieder einen „Mützenträger“ getroffen. Einer der Männer habe ihm die Mütze vom Kopf gerissen und sich selber aufgesetzt. Als sich der Besitzer gewehrt habe, habe ihm einer der drei einen Schlag auf den Kopf gegeben. Das habe sich der junge Mann nicht gefallen lassen und zurück geschlagen, worauf eine Prügelei ausgebrochen sei. Laut Anklage stießen die drei das Opfer zu Boden und traten selbst dann noch nach, als der Betroffene auf dem Boden lag. Zum Schluss warf einer noch das Fahrrad nach ihm. Dass der Verletzte mit Prellungen und Platzwunden davonkam und ihm nichts Schlimmeres passierte, war laut Anklage Glück, denn besonders die Schläge auf den Kopf hätten lebensgefährlich sein können. Die Taten wurden auch deshalb als gefährliche Körperverletzung eingestuft. Nach Verlesung der Anklage berieten Richterin Sascha Umealo-Wells und die beiden Schöffen sich mit dem Vertreter der Staatsanwaltschaft und den drei Verteidigern. Später wurden die Angeklagten dazu geholt. Der Ludwigshafener, der Limburgerhofer und der Neuhofener gestanden danach ziemlich kleinlaut ihre Taten ein und versicherten, dass es ihnen leid tue. Sie haben es zwar nicht immer im ersten Anlauf geschafft, aber alle drei haben einen Hauptschulabschluss, eine abgeschlossene Lehre und Arbeit. Zwei haben ein Kind, einer lebt bei seiner Freundin, die anderen wohnen bei den Eltern. Diese stabilen Lebensverhältnisse sprachen beim Strafmaß ebenso zu ihren Gunsten wie das seit dem Vorfall unauffällige Leben. Einer ist allerdings einschlägig vorbestraft und musste wegen Verstoßes gegen die Bewährungsauflagen ein paar Monate ins Gefängnis. Seine vorherige Strafe wurde mit der jetzigen zu einer Gesamtstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verbunden, der „Haupträdelsführer“ bekam ebenfalls ein Jahr und sechs Monate, der dritte Angeklagte neun Monate. Alle Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. „Was ist denn eigentlich aus der Kappe geworden?“, fragte noch die Richterin. Das wusste keiner der drei. (adö)

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