Dudenhofen RHEINPFALZ Plus Artikel Bestattungen werden teurer

Friedhof Dudenhofen: Lange sind die Gebühren nicht erhöht worden. Jetzt kommt es dafür umso dicker.
Friedhof Dudenhofen: Lange sind die Gebühren nicht erhöht worden. Jetzt kommt es dafür umso dicker.

Im Schnitt um 10 Prozent steigen in Dudenhofen die Friedhofsgebühren. Mittelfristig sollen die Preise sogar noch einmal angehoben werden. Ganz freiwillig hat der Ortsgemeinderat die Erhöhung nicht beschlossen.

Mit den Stimmen von SPD, Grüne, FDP, bei einer Gegenstimme und vier Enthaltungen der CDU, beschloss der Ortsgemeinderat Dudenhofen eine neue Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren. Anlass war nach Aussage des Beigeordneten Reinhard Burck (Grüne) die wiederholte Aufforderung der Kommunalaufsicht, die Nutzungsentgelte „anzupassen“. Die Kostendeckung nach der alten, 2007 verabschiedeten und seitdem unveränderten Satzung für den Friedhofsbereich bezifferte Ortsbeigeordneter Burck mit circa 35 Prozent. Eine nach Meinung der Kommunalaufsicht zu geringe Quote. Bereits zweimal habe sie deswegen bei der Gemeinde interveniert, sagte Burck. Eine Steigerung um im Schnitt 10 Prozent hielt er für „moderat“. Allerdings will er die Entgelte „in eineinhalb oder zwei Jahren“ noch mal um weitere 10 Prozent erhöhen.

Mit dem Gefühl „der Faust im Nacken“ rechtfertige Hartmut Lardon (FDP) die Entscheidung: „Wir kommen nicht darum herum.“ Auch wenn er „aufgrund des von der Aufsichtsbehörde ausgeübten Drucks“ einen verstärkten Zulauf zu anderen Bestattungsformen und noch weiter zunehmende Freiflächen auf dem Dudenhofener Friedhof befürchtet.

Gegenseitige Vorwürfe

Trotz des Einwurfs von Burck, dass die Kommunalaufsicht die Gemeinde zu dem Schritt zwinge, mochte ihn Jürgen Ofer (CDU) nicht mitgehen: „Das ist dem Bürger nicht vermittelbar.“ Burck konterte im inzwischen eingespielten „Hätte-Wäre-Ping-Pong“ zwischen Koalition und Union bei der Mehrzahl der Ratsvorlagen seinerseits mit einem Vorwurf an die CDU: Hätte diese über 14 Jahre ab und an nur um zwei Prozent erhöht, dann wäre eine Erhöhung um 20 Prozent jetzt nicht alternativlos.

Für das Nutzungsrecht einer Reihengrabstätte auf 25 Jahre sind künftig 400 Euro, für ein Kindergrab 200 Euro zu entrichten. Ebenfalls 25 Jahre „verleiht“ die Gemeinde eine Doppelgrabstätte für 800 Euro, eine mit Platteneinfassung für 2100 Euro. 2450 Euro inklusive Pflege des Rasens stellt sie für eine Rasengrabstätte in Rechnung. Bei 15 Jahren Nutzungsdauer beträgt die Gebühr für eine Urnengrabstätte im Plattenfeld 1100, im Kindergrabfeld 300 Euro. Die Gebühr für eine Urnengrabstätte mit Graniteinfassung wurde auf 560, für die Kammer einer Urnenstele auf 1000 und für eine Rasenurnengrabstätte auf 1470 Euro erhöht.

An Abgaben „zur Überlassung von Grabstellen mit privatrechtlichem Dauervertrag in einem gärtnerisch betreuten Grabfeld“ im neu angelegten Memoriamgarten sieht die Satzung für eine Erdreihengrabstätte bei 25 Jahren Nutzungsrecht 400 Euro und für eine Urnenreihengrabstätte und Urnengemeinschaftsgrabstätte (beide auf 15 Jahre) jeweils 300 Euro vor. Je 400 Euro sind für eine Erd-/Urnenpartnergrabstätte (ein Sarg und eine Urne) für 25 Jahre und eine Erdpartnergrabstätte (25 Jahre), 300 Euro (15 Jahre) in der Variante Urnenpartnergrabstätte aufgeführt. Das Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen ist nach Art der Grabstelle und Dauer der Liegezeit von 1550 bis 665 Euro gestaffelt.

Aushub und Schließung eines Grabes wurden bei der Erdbestattung auf 740 Euro, bei der Urnenbeisetzung auf 130 und beim Kindergrab auf 340 Euro angehoben. Die Aufbahrung in der Trauerhalle kostet bis zu vier Tage 100 Euro, jeder weitere Tag 25 Euro (bei einer Urne bis zu 10 Tagen 50 Euro), die Nutzung der Trauerhalle generell 250 Euro.

Mehr zum Thema
x