Rhein-Pfalz Kreis Bestattungen werden erheblich teurer

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Schon im Jahr 2003 sei die Gemeinde vom Rechnungsprüfungsamt aufgefordert worden, ihr Bestattungswesen neu zu kalkulieren, begründet die Verwaltung die Gebührenerhöhung. Allgemein sollen Kommunen ihre Friedhöfe kostendeckend betreiben, besonders jene, deren Haushalt des Öfteren oder mittelfristig unausgeglichen ist. Deshalb wurde ein externes Büro damit beauftragt, erstmalig eine Gebührenkalkulation nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu erstellen. Das Ergebnis, so meint die Verwaltung, könne jetzt nicht einfach ignoriert werden. Fachbereichsleiter Sebastian Schreider sagte in der Sitzung des Gemeinderats am Donnerstag, man werde das Defizit nicht zu 100, sondern nur zu 90 Prozent ausgleichen. Was er damit sagen wollte: Die Rechnungsprüfer brauchen ein starkes Signal, dass Einnahmequellen, sprich Gebühren, angezapft werden, sonst könnten Zuschussgeber wie das Land bei kommenden Projekten Nein sagen. In allen Sparten außer beim Grabaushub – hier wurde vor zweieinhalb Jahren um durchschnittlich 190 Prozent erhöht (wir berichteten) – steigen die Preise. Die Nutzung der Trauerhalle zum Beispiel wird ab 1. Januar 471 statt 275 Euro kosten, die Räumung eines Urnengrabs 192,80 statt bislang 40,90 Euro. Mit den Gebührensteigerungen bei den Grabnutzungsrechten hat sich der Gemeinderat offenbar am schwersten getan, denn kurz vor der Ratssitzung wurde in dieser Sparte eine Staffelung über drei Jahre beschlossen. Ein Beispiel: Ein Wahlgrab für eine Einzelbestattung kostet im Moment 750 Euro, im nächsten Jahr 1100, im darauffolgenden Jahr 1500 Euro und 2018 schließlich 1800 Euro. Bei einem Urnenreihengrab steigt die Gebühr über drei Jahre gesehen von derzeit 305 auf 560 Euro und bei einer Erdbeisetzung im Rasengrab von 550 auf 2350 Euro im Jahr 2018. Eine neue Grabart für 980 Euro soll angesichts des Trends zur Urnenbestattung eine günstigere Lösung bieten als bisher: das Wahlgrab für bis zu zwei Urnen. Aktuell gibt es nur die Version für bis zu vier Urnen. Während die Fraktionen von SPD, FWG und Grünen sowie einige CDU-Mitglieder die neuen Gebühren als notwendig erachteten, argumentierten andere Ratsmitglieder dagegen. Jürgen Martin (CDU) sagte: „Diese Erhöhung kann der Bürger nicht verkraften.“ Er befürchtet, dass irgendwann gar keine Erdbestattungen mehr stattfinden, weil sie zu teuer sind. Sein Fraktionskollege Michael Voll verweigerte die Zustimmung, weil die Preise „nicht vertretbar“ seien, vor allem für einkommensschwache Hinterbliebene. Am heftigsten wehrte sich Manfred Schärf (Wir Bürger). Er hatte sich in zwei Dörfern, deren Friedhöfe mit Bobenheim-Roxheim vergleichbar seien, nach den dortigen Gebühren erkundigt und große Unterschiede entdeckt. „In Maxdorf zum Beispiel, wo es erst 2013 eine Erhöhung gegeben hat, ist ein Kinderreihengrab unentgeltlich“, sagte er, und auch die Trauerhalle zu nutzen, koste dort nur halb so viel wie in Bobenheim-Roxheim. Manche Kommunen wie Heßheim verlangten sogar für die Bestattung von Ortsfremden weitaus weniger als seine Gemeinde für die Beisetzung von Einheimischen, sagte Schärf und sprach mit Blick auf die neue Gebührenordnung von einer Förderung des Sterbetourismus. Bauamtsleiter Schreider sagte, Schärfs Vergleiche könne er momentan nicht nachprüfen. Möglicherweise beruhten die Gebühren andernorts nicht auf einer professionellen Kalkulation, oder man habe dort manche Abrechnungseinheiten pauschaliert. Bei drei Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen wurden die neuen Preise im Rat gebilligt. (ww)

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