Rhein-Pfalz Kreis Beschränktes Wachstum

Wäre zwischen Fußgönheimer Aldi und Gemeinde eine Mischung aus Gewerbe und Wohnbauland möglich?
Wäre zwischen Fußgönheimer Aldi und Gemeinde eine Mischung aus Gewerbe und Wohnbauland möglich?

«Fussgönheim.» Wie kann Fußgönheim wachsen? Soll Fußgönheim wachsen? Fragen, die sich der Ortsgemeinde aktuell stellen, da der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Maxdorf fortgeschrieben wird. Der Experte vom Planungsbüro stellt aber klar: Die Möglichkeiten sind begrenzt – und die Gemeinde muss mit Bedacht vorgehen.

Die Ausgangslage

Die Bevölkerungszahl in der Verbandsgemeinde Maxdorf ist in den vergangenen Jahrzehnten angestiegen. Zum 31. Dezember 2015 waren es 12.743 Einwohner, 1987 lebten noch 10.515 Menschen in der Verbandsgemeinde. Die Entwicklung in den einzelnen Ortsgemeinden ist jedoch relativ unterschiedlich. „Fußgönheim stagniert seit 1987“, sagt Lothar Straßer (CDU). Damals waren es 2416 Einwohner, Ende 2015 waren es 2591. Maxdorf habe im selben Zeitraum derweil um 25 Prozent zugelegt, von 5645 auf 7020 Einwohner. Für das Jahr 2035 prognostiziert das Statistische Landesamt für die Verbandsgemeinde eine Einwohnerzahl von 12.142. Wenn also von einem Rückgang ausgegangen wird, wieso überlegt Fußgönheim dann überhaupt, weiteres Wohnbauland im nächsten Flächennutzungsplan auszuweisen? Den Hintergrund erklärt Ulrich Villinger vom Ludwigshafener Planungsbüro Piske, das die Fußgönheimer berät – auch in der jüngsten Sitzung des Planungs- und Bauausschusses: Der natürlich Bevölkerungsrückgang wurde bislang überwiegend durch sogenannte Wanderungsgewinne ausgeglichen, sprich: Zuzüge und Zuwanderung. Zudem wohnen heutzutage weniger Menschen in einer Wohnung. Die Regionalplaner gehen künftig von einer Belegungsdichte von zwei Personen je Wohnung aus. Das heißt: Auch wenn die Anzahl der Einwohner gleich bleibt oder sogar leicht abnimmt, ergeben sich mehr Haushalte. Entsprechend ist mehr Wohnraum nötig. Im Regionalplan hat der Verband Region Rhein-Neckar einen Bedarf ermittelt, der Fußgönheim als zusätzlicher Wohnraum zusteht. Referenzjahr ist 2030, der zugestandene Flächenbedarf liegt bei 1,2 Hektar. „Es gilt nur Eigenentwicklung“, sagt Villinger. Das heißt: „Keine Wohnbaufläche, die zur Steigerung der Bevölkerung führt.“ Die möglichen Flächen „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“, sagt Villinger. Bevor Neubaugebiete, die laut den Erfahrungen der Regionalplaner künftig ohnehin weniger im Trend liegen, erschlossen werden, müssen Baulücken innerhalb der Ortschaft verdichtet werden. Davon gibt es in Fußgönheim nicht mehr allzu viele. „Alles, was im Ort zu entwickeln war, haben wir entwickelt“, sagt Ortsbürgermeisterin Marie-Luise Klein (SPD). Und doch hat Villinger noch eine Fläche ausgemacht, die noch bebaut werden kann – in der Nähe der Straße Im Lebküchel. 0,4 Hektar sind das, die laut Villinger auch in Wohnbauland verwandelt werden können. Zudem haben die Regionalplaner mehrere kleine Baulücken identifiziert, die sich allerdings nur auf 0,1 Hektar summieren. „Sie nehmen Grundstücke ab einer gewissen Fläche, auf denen kein Haus steht“, sagt Villinger, „das ist dann Innenentwicklungsfläche.“ Nicht dazu zählt beispielsweise der Kerweplatz, den die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd ebenfalls als ein solches Areal ansieht. Von den vorgegeben 1,2 Hektar bleiben Fußgönheim noch 0,7 Hektar, die als Bauland im nächsten Flächennutzungsplan stehen könnten. Im vergangenen Jahr hat die Ortsgemeinde allerdings beschlossen, deutlich mehr auszuweisen. Beispielsweise die Fläche „In den Holzgärten“ (0,7 Hektar) südlich der Ruchheimer Straße. Dieses Areal sollte allerdings nicht in den Flächennutzungsplan übernommen werden, sagt Villinger, da es in einem Überschwemmungsgebiet liegt. Anders sieht es bei der Fläche „Im Dorfgarten“ (2,5 Hektar) westlich der Landesstraße 454 aus. Regionalplanerisch sei hier Wohnbauland möglich, sagt Villinger, städtebaulich aber nicht sinnvoll, da sich in unmittelbarer Nähe landwirtschaftliche Betriebe befinden und mit Lärm zu rechnen sei. Das Gebiet „Kurzgewanne“ (2,8 Hektar) auf beiden Seiten der Straße nach Ellerstadt hingegen sei städteplanerisch problemlos erschließbar. Allerdings liegt es in einem Grünzug und ist derzeit als Landwirtschaftsfläche ausgewiesen. Ein Zielabweichungsverfahren wäre nötig. „Ein schwerer Weg“, sagt Villinger. Bleibt die Fläche rund um den Weisenheimer Weg, grob gesagt zwischen Rhein-Haardtbahn, Aldi und L 454. Hier könnte sich die Gemeinde eine Kombination aus Gewerbe und Wohnland vorstellen. Problematisch erscheint Villinger die Verkehrsanbindung, eine Querung über die Bahntrasse wäre womöglich nötig. Auch hier müsste Fußgönheim den Weg eines Zielabweichungsverfahren gehen. Was realistisch ist Die Flächen, die in Frage kommen, sind größer als das, was Fußgönheim zugesprochen wurde. Es könnte allerdings sein, dass die Nachbarn aus Maxdorf die ihnen zugestandene Fläche von 9,8 Hektar nicht benötigen. Wohnbaufläche kann unter gewissen Umständen innerhalb der Verbandsgemeinde hin- und hergeschoben werden. „Die Regionalplanung würde wohl ein stückweit mitgehen“, sagt Villinger. Allerdings muss Fußgönheim seine Entscheidung mit Bedacht treffen. Es sei ratsam, eine Vorauswahl für den nächsten Flächennutzungsplan zu treffen, sagt Villinger. Vielversprechend seien vor allem das Gebiet an der Bahnlinie und die Dorfgewanne. Die Ausführungen des Experten vom Planungsbüro gehen nun zur Beratung in die Fraktionen. „Ziel ist es, Möglichkeiten und Risiken klarzumachen“, sagt Bürgermeisterin Klein. Im kommenden Jahr will sie eine Prioritätenliste erstellen, um festzulegen, welche Flächen die Fußgönheimer in das Rennen schicken. Denn ob die Wünsche der Ortsgemeinde von den übergeordneten Behörden akzeptiert werden, ist noch einmal eine andere Sache.

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