Frankenthal / Bobenheim-Roxheim
Berufungsgericht spricht Mann vom Vorwurf der Brandstiftung frei
Im Dezember war der junge Mann vom Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Frankenthal wegen Brandstiftung verwarnt und zu 100 Arbeitsstunden verurteilt worden. Dagegen legte der zum Tatzeitpunkt der Feuerwehr angehörende Angeklagte Berufung ein.
2017 und 2018 kam es zu einer Reihe von Bränden in Bobenheim-Roxheim. Bei der Feuerwehr kam schnell der Verdacht auf, dass es sich um einen Serientäter handeln könnte. Wehrleiter Kai Neiheiser berichtete am Dienstag vor der Jugendkammer, dass oft ein Brandbeschleuniger eingesetzt worden sei. Zur Anklage kamen jedoch nur zwei Brände. Der in der Sandwaschanlage am Binnendamm, bei dem ein Sachschaden von rund 10.000 Euro entstanden sein soll. Im zweiten Fall wurde die Feuerwehr am 20. September 2018 zu einem Flächenbrand am Altrhein nahe der Einfahrt zum Silbersee gerufen.
Eine Aussage passt nicht zu den anderen
Am 27. August wurde der Angeklagte von mehreren Wehrleuten zwischen 4 und 5 Uhr im Ort gesehen. Alarmiert wurde kurz nach 4 Uhr. Deren Aussagen passten zeitlich recht gut zu der Einlassung des Angeklagten, der wie beim zweiten Brand in den Morgenstunden am Altrhein gejoggt haben will. Eine Zeugin belastete den Angeklagten am Dienstag erneut. Sie war sich sicher, dass der Mann in der Roxheimer Straße im Bereich der Sparkasse über die Leitplanke geklettert sei. Von dort sei er Richtung Pfalzring gelaufen.
Doch ihre Zeitangabe passte nicht zu den Aussagen anderer Zeugen. Dass sie den Angeklagten kurz vor ihrem Lebensgefährten gesehen haben will, der als Feuerwehrmann zu dem Brand gerufen wurde, passte allerdings schon im Dezember vor dem Amtsgericht nicht. Die Alarmierung bekam das Paar nach eigenen Aussagen in der gemeinsamen Wohnung mit. Dann aber hätte die Frau schneller als der Wehrmann ins Auto springen und sich zu eben jenem Parkplatz begeben müssen. Denn ihr Partner sah den Angeklagten wenig später auf dem Weg zum Gerätehaus.
Beim Brand am Altrhein wurde der 20-Jährige während der Löscharbeiten von der Polizei aufgespürt und festgenommen. Auch da gab er an, beim Joggen gewesen zu sein. Bei weiteren Bränden aus der Serie konnte am Dienstag durch Zeugenaussagen fast ausgeschlossen werden, dass er der Täter war. Bei einem anderen Fall der Serie wurde sogar Genmaterial eines anderen Manns sichergestellt, den man dann in einer psychiatrischen Einrichtung fand.
Jugendkammer hebt Urteil auf
Die Jugendkammer sah die Beweise als nicht tragfähig an, um den jungen Mann zu verurteilen. Das Urteil des Amtsgerichts wurde aufgehoben. Der Vorsitzende Richter Alexander Melahn betonte, dass die Ermittler immer von einem einzigen Täter ausgegangen seien. Doch der 20-Jährige sei nur in zwei Fällen konkret in Verdacht geraten. Beide hätten zu Uhrzeiten stattgefunden, zu denen er nach übereinstimmenden Zeugenaussagen oft joggen gewesen sei. Somit könne er sich zufällig in der Nähe der Brände befunden haben.
Eine Observation durch die Polizei und der Einsatz von Spürhunden brachten nach Ansicht des Gerichts kein eindeutiges Ergebnis zulasten des Angeklagten. Genmaterial von ihm sei nicht an den Tatorten gefunden worden.
Das Urteil war keine Überraschung, forderte doch nach der Beweisaufnahme nicht nur Verteidiger Mathias Machmer, sondern auch Staatsanwältin Brigitte Paproth-Sachse aufgrund der „fehlenden objektiven Belastungsgründe“ einen Freispruch. „Es sind schon bemerkenswerte Zufälle, aber die Angaben des Angeklagten sind nicht zu widerlegen“, so die Staatsanwältin.