Rhein-Pfalz Kreis Beitragsbescheide nicht korrekt

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LIMBURGERHOF. Die Gemeinde Limburgerhof hat ihre Bescheide zu den Wiederkehrenden Beiträgen nicht korrekt nach ihrer eigenen Satzung und nach dem Kommunalabgabengesetz erhoben. Entdeckt worden ist das vom Verwaltungsgericht Neustadt, das eigentlich wegen Zweifeln an den Abrechnungsbezirken angerufen wurde. Finanzabteilungsleiter Friedhelm Senck räumt den Fehler ein, betont aber, den Bürgern sei kein Schaden entstanden.

Michael Elster bezweifelt, dass es rechtens ist, das ganze Ortsgebiet, inklusive Kohlhof und Rehhütte, zu einer Abrechnungseinheit zusammenzufassen. Der frühere Kreisbeigeordnete und CDU-Fraktionschef im Gemeinderat Limburgerhof stützt sich dabei auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Koblenz, das die Abrechnungsbezirke in Schifferstadt für zu groß hält (wir berichteten zuletzt am 18. August). Wiederkehrende Beiträge verteilen Kosten, die der Gemeinde beim Straßenausbau und -unterhalt entstehen, auf die Bürger eines Abrechnungsbezirks. Ziel ist, nicht nur die Anlieger der betroffenen Straße finanziell hoch zu belasten, sondern die Last auf viele Bürger zu verteilen. Begründet wird dies mit dem Nutzen, den alle Anwohner des Bezirks haben. Nachdem der Kreisrechtsausschuss die Limburgerhofer Satzung zur Erhebung der Beiträge nicht beanstandete, erhob Elster Klage vor dem Verwaltungsgericht Neustadt. Dort nahm das Verfahren eine unerwartete Wendung: Das Gericht stellte fest, dass die Gemeinde für das Jahr 2015 schon endgültige Feststellungsbescheide verschickt hatte. Das aber sei gar nicht möglich – das Jahr sei noch nicht um, die tatsächlichen Kosten, die auf die Bürger zu verteilen seien, stünden noch nicht fest. Das akzeptierte damals der Leiter der Finanzabteilung, Friedhelm Senck, in einem Gespräch mit der RHEINPFALZ. Seiner Ansicht nach sei der Fehler leicht zu beheben, indem die Gemeinde aus den „endgültigen“ Bescheiden „vorläufige“ mache. Damit gab sich Elster aber nicht zufrieden. Er verwies auf die Satzung der Gemeinde zu den Wiederkehrenden Beiträgen. Dort heiße es, dass der Bescheid nicht nur den zu zahlenden Betrag enthalten müsse, sondern auch die beitragsfähigen Kosten, den Anteil, den die Gemeinde bezahlt, und die Berechnungsgrundlage für den aktuellen Bescheid. Das gab es in Limburgerhof bisher nicht. Zudem habe die Gemeinde die Abrechnung nicht offengelegt, sagt Elster. Die Antwort der Gemeinde auf Elsters erweiterten Widerspruch gab ihm auf dieser Ebene Recht: Die Berechnungsgrundlagen des Beitragssatzes seien im Vorausbescheid nicht aufgeführt. Elsters Bescheid werde aufgehoben, der Beitrag erstattet. Offenbar hat die Gemeinde das Verfahren der Wiederkehrenden Beiträge auf eine Art vereinfacht, die nicht von der Satzung und dem Kommunalabgabengesetz gedeckt ist: Über mehrere Jahre wurden endgültige Bescheide verschickt, die eigentlich nur vorläufige hätten sein können. Die Berechnungsgrundlage war für die Beitragszahler nicht offengelegt, ebenso die tatsächlichen Kosten. Laut Finanzabteilungsleiter Senck ist den Bürgern dadurch kein Schaden entstanden. Habe es Differenzen zwischen den erhobenen Beiträgen und den tatsächlichen Kosten gegeben, seien diese in die Berechnung des nächsten Jahres einbezogen worden. Laut Senck hätten Differenzen im Cent-Bereich gelegen. Sei in einem Jahr zu viel bezahlt worden, habe die Verwaltung das für die nächste Abrechnung gutgeschrieben. Abrechnungen der tatsächlichen Kosten habe es verwaltungsintern gegeben. Die Verwaltung habe, wie es dem Kommunalabgabengesetz entspreche, Straßen nach Sanierungsbedarf aufgelistet und der Rat habe Fünf-Jahres-Programme beschlossen.Die Verwaltung werde nun die Bescheide mit den erforderlichen Angaben erstellen. Das sei ein höherer Aufwand als bisher, zudem werde es wohl auch nicht mehr möglich sein, die Bescheide wie bisher zusammen mit der Erhebung der Grundsteuer zu verschicken, so dass mehr Kosten entstünden. Ein rückwirkendes Anfechten früherer Bescheide sei nach Kommunalabgabengesetz nicht möglich.

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