Bobenheim-Roxheim RHEINPFALZ Plus Artikel Beigeordneter verteidigt Silberseesperrung

Zur Silberseesperrung gehört, dass man auch nicht mehr auf dem Fußweg spazieren darf.
Zur Silberseesperrung gehört, dass man auch nicht mehr auf dem Fußweg spazieren darf.

Muss es wirklich sein, dass wegen des Coronavirus das Naherholungsgebiet Silbersee gesperrt wird? Die Frage hat eine Frankenthalerin in einem Leserbrief gestellt. Die Antwort von Landkreis und Gemeinde: Ja, es muss sein, wenn man die aktuellen Vorgaben des Landes zur Bekämpfung der Pandemie befolgen muss.

Seit Anfang April sind in Bobenheim-Roxheim nicht nur Wasserfläche, Sandstrand und Liegewiese des Silbersees für den Freizeitaufenthalt tabu, sondern auch die dortigen Wege. Wobei der Erste Beigeordnete Frank Peter (CDU) klarstellt, dass immer wieder von einem Rundweg die Rede ist, der gar keiner sei. Schon relativ kurz nach der Liegewiese sei der Weg bereits seit längerer Zeit wegen Windbruchgefahr gesperrt, und ein paar Hundert Meter weiter sei der Spaziergänger schon auf dem Privatgelände der Firma Willersinn. Ihr gehört der Silbersee.

Peter verteidigt die Sperrung des Naherholungsgebiets, weil ab einer bestimmten Menschenmenge der Vollzugsdienst unmöglich täglich aufpassen könne, dass die Leute die Kontakt- und Abstandsregeln einhalten. Diese Regeln seien nun mal aktuell der Kern der Infektionsschutzmaßnahmen. Daher: Wenn für die Kommune das eine nicht machbar sei, müsse das andere die Konsequenz sein: die Anlaufstelle abzusperren. „Dieses Verbot ist viel leichter zu kontrollieren“, sagt Peter und ergänzt: „Je mehr Naherholungsgebiete in der Region geschlossen sind, desto mehr konzentriert sich alles auf die wenigen, die noch offen sind.“ Der Nachtweideweiher in Lambsheim etwa ist samt Rundweg ebenfalls schon länger gesperrt.

Schließung zwingend notwendig

Der Beigeordnete weist außerdem darauf hin, dass die Schließung aufgrund der aktuellen Landesverordnung und im Auftrag des Landkreises als Infektionsschutzbehörde zwingend notwendig sei, was die Verwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises indirekt bestätigt. Sie lässt der RHEINPFALZ einen Auszug aus der jüngsten Hilfe zur Auslegung der Corona-Verordnung zukommen.

Schwimmen und Planschen dürfe an rheinland-pfälzischen Badeseen nicht stattfinden, und Individualsport wie Rudern oder Segeln nur, wenn das Kontaktverbot und der Mindestabstand eingehalten werden könnten und wenn „der Träger der Einrichtung oder der Anlage“ dem zustimme. Die Willersinn GmbH und Co. KG hat das offenbar nicht vor. Auf Anfrage sagt Geschäftsführer Hans-Peter Böhn: „Wir haben keine Einwände gegen die Schließung, das haben wir auch dem Wassersportverein mitgeteilt.“ Bis vorerst 4. Mai werde auf wassersportliche Aktivitäten verzichtet.

Kreis verhängt die Bußgelder

Weiter heißt es in der am Donnerstag vom Kreis an die Kommunen verschickten Erläuterung: Wenn man badestrandähnliche Uferbereiche, die zum Verweilen einladen, als Freizeiteinrichtungen definiere, müssten Zusammenkünfte dort untersagt werden. „Damit wäre auch die Nutzung der Bereiche um die Seen herum, sofern dies nicht reine Spazierwege ohne Verweilmöglichkeit sind, nicht zur Nutzung zuzulassen.“

Demnach habe die Gemeinde also nicht willkürlich oder unnötig das Silberseegebiet zur Sperrzone erklärt, sagt Frank Peter. Und auch nicht deshalb, weil sie sich nicht „mit uneinsichtigen Mitbürgern auseinandersetzen“ oder keine Bußgelder verhängen wolle, wie es im Brief der Leserin heißt. Bußgelder wegen Verstoßes gegen die Corona-Bekämpfungsverordnung verhängten im Rhein-Pfalz-Kreis nicht die Kommunen, sondern der Kreisordnungsdienst, so Peter. Der beschäftige leider keine eigenen Vollzugsbeamten. „Deshalb nehmen wir die Anzeigen auf und leiten sie weiter.“

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