Rhein-Pfalz Kreis Bei Taten immer Drogen im Spiel

Ein Jahr und drei Monate Haft ohne Bewährung – zu dieser Strafe ist ein 34-jähriger aus der Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim am Donnerstag vom Schöffengericht am Amtsgericht in Frankenthal verurteilt worden. Unter anderem wegen Diebstahls und Sachbeschädigung.
Der 34-jährige Mann war vor allem wegen Drogenbesitzes schon mehrfach strafrechtlich aufgefallen. Am Donnerstag wurde ihm eine Reihe von anderen Straftaten vorgeworfen. Am Ende wurde er vom Gericht unter dem Vorsitz von Thomas Henn wegen Urkundenfälschung, Gefährdung des Straßenverkehrs, Billigung eines Unglücksfalls, Verdeckung einer Straftat, Diebstahls, Fahren ohne Erlaubnis, Sachbeschädigung sowie Hausfriedensbruch verurteilt. Die Taten seien aufgrund einer Drogenabhängigkeit begangen worden, so Henn. Zwei Sachverhalte stachen besonders hervor: Im Juli 2017 soll der Mann versucht haben, ein Mofa zu stehlen. Als dies scheiterte, soll er sich in einer fremden Waschküche schlafen gelegt haben. Außerdem habe er laut Staatsanwalt Felix Bohlender einen Mazda gestohlen. Als der Besitzer das Auto Tage später ausfindig machte, habe der Angeklagte fliehen wollen. Dabei wurde der Besitzer, der die Tür aufgerissen hatte, eingeklemmt und ein Stück mitgeschleift. Auf der Flucht verursachte der Angeklagte zwei weitere Unfälle. Die Verlesung aller Punkte vor Gericht nahm der Mann teilnahmslos zur Kenntnis, bei seinen Geständnissen zeigte er sich reumütig. Er gab die Urkundenfälschung und die Beschädigung des Mofas sowie den Hausfriedensbruch zu. Den Schlüssel für den Mazda habe er auf der Straße gefunden. Nach einigem Überlegen („Ich weiß selbst nicht, was mich da geritten hat“) sei er schließlich mit dem Auto weggefahren. Ihm sei bewusst gewesen, dass dies ohne Führerschein geschah, er habe ja noch nie einen besessen. Das Mitschleifen des Mazda-Fahrers sei im Affekt geschehen. Er habe nicht großartig nachgedacht. Es sei nicht seine Absicht gewesen, ihn zu verletzen. „Ich war von dieser Tat sehr betroffen und hatte ein schlechtes Gewissen“, bekannte er mit gesenktem Kopf. Der Angeklagte gab zu, bei allen Straftaten unter dem Einfluss von Rauschgift gestanden zu haben und gelegentlich auch betrunken gewesen zu sein. Seit den 2000ern habe er täglich Amphetamin und Cannabis genommen. Noch nie habe er eine Straftat ausgeführt, bei der er nicht unter dem Einfluss von Drogen gestanden habe. Schon im Alter von 14 Jahren, kurz nach dem Tod seines Vaters, habe er damit erste Erfahrungen gemacht. Damit habe er den seelischen Schmerz betäubt. Anschließend wollte er sich „ausprobieren“ und experimentierte weiter. Heute sei jedoch die Motivation für eine Therapie da. In den Zeugenstand wurde nur der Besitzer des Mazdas gerufen. Er gab an, sich bei dem Streit an Kopf, Beinen und Knien verletzt zu haben. Den Abdruck am Bein sehe man heute noch. Er bestritt die Möglichkeit, dass der Schlüssel verloren wurde. Eine Entschuldigung des Angeklagten wollte er nicht. Er warf ihm vor: „Wenn ich nicht gerannt wäre, wäre ich überfahren worden.“ Gericht, Staatsanwalt und Verteidigung einigten sich noch vor dem Abschluss der Beweisaufnahme darauf, den 34-Jährigen nur in einigen Punkten zu verurteilen. Die restlichen wurden im Hinblick auf die Schwere der anderen Straftaten eingestellt. Staatsanwalt Bohlender plädierte für eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten – ohne Bewährung. Denn die Straftaten hätten innerhalb eines anderen Bewährungszeitraums stattgefunden. Die Verteidigung sprach sich für ein Jahr und zwei Monate aus, schloss sich aber in der Frage der Bewährung wegen der ungünstigen Sozialprognose des Angeklagten dem Staatsanwalt an. Richter Henn legte dem Verurteilten ans Herz, eine Therapie zu beginnen und diese auch durchzuziehen.