Rhein-Pfalz Kreis Ausschuss lehnt Vasen ab

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Ohne Angabe von Gründen hat der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Bobenheim-Roxheim am Donnerstag das Thema „Grabschmuck an Urnenstelen“ beerdigt. Die Beratung darüber wurde kurzfristig als nicht öffentlich deklariert.

Der Antrag dazu kam zu Beginn der Sitzung von der CDU-Fraktion. Ursula Reinhart (Wir Bürger) verlangte, den Grund zu wissen. Dieser werde erläutert, doch dazu müssten die Zuhörer den Saal verlassen, sagte der Beigeordnete und Sitzungsleiter Stefan Butsch (SPD). Nach ein paar Minuten durften Bürger und Presse wieder herein, und es ging kommentarlos mit einem anderen Tagesordnungspunkt weiter. Das von einer Einwohnerin und der Wir-Bürger-Fraktion angestoßene Friedhofsthema wurde später nicht öffentlich diskutiert. Wie am Dienstag berichtet, ging es um die Frage, ob an Urnenstelen eine bestimmte Form von Grabschmuck – in der Friedhofsatzung wird der Begriff Accessoires verwendet – erlaubt werden soll. Konkret hatte eine Bürgerin darum gebeten, an der Platte des Urnengrabs ihres Vaters eine Blumenvase fest installieren zu dürfen. Das ist auf den Friedhöfen in Bobenheim und Roxheim bei Bestattungen in Stelen nicht vorgesehen. Die junge Frau und ihre Mutter waren in der Ausschusssitzung am Donnerstag als Zuhörer erschienen und verließen den Saal, als klar war, dass sie die Beratung nicht verfolgen durften. Auf Anfrage der RHEINPFALZ teilte Ausschussvorsitzender Stefan Butsch gestern lediglich mit, die Mehrheit der Ausschussmitglieder habe den Antrag auf Änderung der Friedhofsatzung abgelehnt. Den Beratungsverlauf oder eventuell widerstreitende Meinungen im Ausschuss wollte der Beigeordnete nicht wiedergeben. In der Schriftvorlage zur Sitzung hatte es vonseiten der Verwaltung unter anderem geheißen, die betreffende Familie hätte eine andere Bestattungsform mit Möglichkeit für Grabschmuck wählen können. Und: Sollte die Satzung mit Blick auf fest installierte Blumenvasen geändert werden, seien auch für alle anderen Abweichungen, zum Beispiel an der Verschlussplatte angebrachte Bilder, entsprechende Regelungen aufzunehmen und künftige Verstöße strikt zu verfolgen. (ww)

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