HESSHEIM
Auch in Heßheim gibt es noch keine Lösung für das Aufsichtsproblem im Bürgerhaus
Im Januar hatte die Gemeinde Bobenheim-Roxheim die Aufsichtspflicht für mehr als 200 Besucher fassende Veranstaltungsräume thematisiert, weil sie für die örtliche Jahnhalle gilt. Neu an dem Passus in der Versammlungsstättenverordnung ist, dass eine Kommune dafür haftet, wenn bei einer Theatervorstellung, einer Fasnachtsparty oder einem Konzert etwas passiert, und nicht nachgewiesen werden kann, dass sich jemand mit der Gebäudetechnik auskannte. Diese Pflicht kann nicht einfach an den Veranstalter abgegeben werden.
Ins Bürgerhaus passen 300 bis 600 Besucher
Dem Beispiel Bobenheim-Roxheims folgend, beschäftigen sich nun auch die Kommunalpolitiker in Heßheim mit dem Thema. Denn der große Saal des Bürgerhauses kann mehr als 200 Besucher aufnehmen. In der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Soziales, Kultur und Sport erklärte Ortsbürgermeister Holger Korn (SPD), wie der Gesetzgeber – ausgehend von der Quadratmeterzahl – die Kapazität eines Saals ermittelt: Bei Reihenbestuhlung rechne man zwei Personen pro Quadratmeter Grundfläche, bei der Bestuhlung an Tischen eine Person. Beim rund 300 Quadratmeter großen Bürgerhaussaal wären das laut Gemeinde maximal 300 beziehungsweise 600 Besucher.
Egal, wie viele Gäste tatsächlich im großen Saal sind: Es muss jemand präsent sein, der sich „von den Toiletten bis zur Beleuchtung“, so Korn, mit der kompletten Gebäudetechnik auskennt. In der Landesverordnung ist von ausgebildeten Veranstaltungstechnikern sowie Meistern oder Ingenieuren für Veranstaltungstechnik die Rede. „Das hört sich für mich teuer an“, sagte Korn, und sein Stellvertreter Klaus Nowak (SPD) meinte, dass ein solcher Veranstaltungstechniker pro Veranstaltung rund 400 Euro kosten könne.
Kosten an Vereine abgeben?
Nun stellt sich die Frage, ob die Ausgaben für den Dienst der offiziellen Aufsichtsperson den veranstaltenden Vereinen aufgebürdet werden, so wie es in Bobenheim-Roxheim vorgesehen ist. „Das ist in meinen Augen nicht denkbar“, sagte Korn, denn es würde die Saalmiete enorm verteuern. Man könne es stattdessen den Veranstaltern selbst überlassen, einen Veranstaltungstechniker zu engagieren. „Der muss dann aber vor jeder Veranstaltung in die gesamte Technik eingewiesen werden“, erläuterte Korn. Das käme die Vereine vermutlich nicht billiger, denn die Forderung des Landes, dass es eine Fachkraft sein muss, bleibt ja bestehen.
Jens Kalkbrenner regte als Vertreter der Verbandsgemeindeverwaltung an, das Thema bei der nächsten Bürgermeisterdienstbesprechung zu behandeln. Von der Versammlungsstättenverordnung betroffen seien neben Heßheim auch Heuchelheim und Lambsheim, sagte Korn. Dass eine Regelung auf Verbandsgemeindeebene gefunden werden kann, bezweifelte er. Nicht betroffene Ortsgemeinden würden die Veranstaltungstechniker über die VG-Umlage vermutlich nicht mitfinanzieren wollen. Klaus Nowak sagte zu den Ausschussmitgliedern: „Ihr wisst nun, was auf uns zukommen kann. Wie wir dieses Problem lösen, müssen wir noch herausfinden. Wir werden über mögliche Wege rechtzeitig informieren.“