Rhein-Pfalz Kreis Anlieger stören sich an neuer Fischfutterhalle

Placeholder-Image

Neuhofen/Ludwigshafen. Für zwölf Millionen Euro errichtet die JBL GmbH am Firmensitz in Neuhofen gerade eine neue Halle zur Herstellung von Fischfutter. Dagegen haben Anlieger Widerspruch erhoben. Sie stört vor allem die Höhe des Gebäudes. Bei der Verhandlung vor dem Rechtsausschuss des Rhein-Pfalz-Kreises haben die Gegner erklärt, Klage einreichen zu wollen.

In dem laut JBL rund 2000 Quadratmeter großen Neubau möchte das Unternehmen die gesamte Fischfutterproduktion konzentrieren. Die Halle entsteht im Anschluss an die bereits vorhandene in der Wattstraße und soll die Produktion erweitern. Neben Fischfutter stellt JBL Nahrung für Schildkröten her sowie Teichfischfutter und Teichpflegemittel, Aquarienfilter und Filtermaterialien, CO-Systeme, Dünger, Wasserpflegemittel, Wassertests und Zierfisch-Medikamente. Die Erzeugnisse werden in 60 Staaten vertrieben. Das Unternehmen beschäftigt 160 Mitarbeiter. Auf dem 2,5 Hektar großen Firmengelände wird in einem eigenen Labor zudem Forschung betrieben. Die Gemeinde Neuhofen hatte das JBL-Vorhaben am 27. Januar 2014 genehmigt. Der Widerspruch der Anwohner richtet sich gegen diese Baugenehmigung, die aus Sicht der Gegner gar nicht hätte erteilt werden dürfen. Denn die Gebäudehöhe überschreite mit 15 Metern die im ursprünglichen Bebauungsplan für das Gewerbegebiet „Im Erlenbruch“ vorgeschriebene Maximalhöhe. Eigens deshalb habe die Kommune ein Verfahren zur Änderung des Plans eingeleitet, die im Dezember 2013 schließlich beschlossen wurde. Ob die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorlagen, sei nicht nachvollziehbar. Und: Angesichts der Größe des Projekts könnten negative Auswirkungen auf die Tierwelt nicht ausgeschlossen werden. Zumal JBL wegen einer Ausnahmegenehmigung die Fassade nicht begrünen müsse. Der Bebauungsplan sei daher von Anfang an fehlerhaft gewesen, argumentieren die Gegner. Sie stellen außerdem fest: Die neue Halle stehe nicht in einem reinen Gewerbegebiet. Es gebe zwar noch vereinzelte Betriebe, aber mittlerweile auch viele Wohnungen ohne Gewerbe. Auch wenn das eigentlich dem Bebauungsplan widerspreche, finde seit Jahren eine schleichende Veränderung zu einem Mischgebiet statt, und in einem solchen Mischgebiet hätte das JBL-Projekt nicht zugelassen werden dürfen. Deshalb beantragten die Anlieger, die Baugenehmigung aufzuheben. JBL wiederum verweist darauf, dass der Bebauungsplan gültig und sämtliche darin gemachten Vorgaben erfüllt würden. Die einzige genehmigte Abweichung sei der Verzicht auf die Fassadenbegrünung, doch die betreffe die Anlieger nicht. Die Ausschussvorsitzende Christiane Blum-Magin wies darauf hin, dass das Gremium nur prüfen könne, ob die rechtlichen Bestimmungen des Bebauungsplans eingehalten wurden. Dessen Gültigkeit könne der Kreisrechtsausschuss jedoch weder überprüfen, noch sei er dazu berechtigt, den Plan zu verwerfen. Diese Kompetenz besitze lediglich ein Gericht. Das sahen auch der Anwalt der JBL, Hans-Peter Liefländer, und sein Kollege von der Gegenseite, Bernd Hedrich, so. Letztgenannter erklärte vor diesem Hintergrund, auf jeden Fall Klage einreichen zu wollen. „Wir sind wild dazu entschlossen“, bekräftigte Hedrich. Die Entscheidung des Ausschusses, ob die Bestimmungen des Bebauungsplans eingehalten sind, stand bis Redaktionsschluss noch aus. (mamü)

x