RHEIN-PFALZ-KREIS Altkleider im Sammelcontainer sind Privateigentum

Hineintun darf alte Kleidung jeder in dafür aufgestellte Container. Herausholen darf sie nur der Eigentümer der Container.
Hineintun darf alte Kleidung jeder in dafür aufgestellte Container. Herausholen darf sie nur der Eigentümer der Container.

Wer Lebensmittel aus dem Abfallcontainer eines Supermarkts holt, begeht einen Diebstahl. So lautet ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Diebstahl ist es auch, Kleidung aus einem Altkleider-Container zu entwenden, allerdings mit einer juristisch anderen Begründung, als beim sogenannten „containern“ von Lebensmitteln.

Vor Kurzem hat die Polizeiinspektion (PI) Schifferstadt mitgeteilt, dass drei Frauen sich an einem Kleidercontainer in der Neustadter Straße in Dannstadt-Schauernheim mit mehreren Kleidungsstücken bedient haben. Einen Tag später entdeckte ein Leser aus Hochdorf-Assenheim auf einem Parkplatz in seinem Wohnort einen „mit brachialer Gewalt“ aufgebrochenen Kleidercontainer. Er vermutet, dass auch hier Kleidung gestohlen wurde.

Solche Diebstähle kämen „immer mal wieder vor“, häufig seien sie aber nicht, teilt PI-Leiter Kai Giertzsch auf Anfrage mit. Er belegt dies mit Zahlen. So ereignen sich im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Schifferstadt nach seinen Angaben pro Jahr etwa 4000 Straftaten. 2019 und 2020 seien jeweils etwa sechs Diebstähle aus Kleidercontainern gemeldet worden, in diesem Jahr bisher zwei. Giertzsch betont, dass diese Zahlen leicht ungenau sein können, da Diebstähle aus Kleidercontainern in der Statistik der Polizei nicht gesondert aufgeführt würden.

Auch Container manchmal beschädigt

Bei einigen der Taten seien die Container beschädigt worden, doch das sei nicht immer der Fall, berichtet der Inspektionsleiter. Nicht alle Versuche, aus den Metallgefäßen Kleider herauszuholen, seien erfolgreich, so Giertzsch. Manchmal gelinge es nicht, an die Kleidungsstücke heranzukommen, oder die potenziellen Diebe würden gestört.

Dank „aufmerksamer Zeugen“ sei es in fünf der 14 Fälle der vergangenen zweieinhalb Jahre gelungen, die „Tatverdächtigen“ zu ermitteln, berichtet Giertzsch. Passanten hätten die Tat beobachtet, sofort die Polizei informiert und die Personen beschrieben.

In einigen der Fälle seien es Erntehelfer gewesen, die versucht hätten, sich so Kleidung zu beschaffen, sagt Giertzsch. Diese hätten offensichtlich nicht gewusst, dass es Kleiderkammern und ähnliche Einrichtungen gibt, bei denen Bedürftige kostenlos oder gegen einen geringen Obolus Kleidung bekommen können. Es sei nicht allgemein bekannt, dass es verboten ist, Kleidung aus Containern zu holen, berichtet Giertzsch von den Erfahrungen der Polizei.

Altkleider „zweckbestimmt“ entsorgt

Im Internet wird auch von „Containerdieben“ berichtet, die quasi professionell Klamotten aus Containern klauen und diese dann, beispielsweise bei Flohmärkten, verkaufen.

Wer Altkleider in einen dafür aufgestellten Container wirft, entsorge diese „zweckbestimmt“, er will also, dass die Kleider der Eigentümer des Containers bekommt, so die juristische Begründung dafür, warum das unerlaubte Entnehmen der Kleidungsstücke ein Diebstahl ist. Wenn jemand, der dazu nicht befugt ist, die Kleider aus dem Container holt, entspreche das nicht dem Willen dessen, der sie „zweckbestimmt entsorgt hat“, so die Juristen.

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