Rhein-Pfalz Kreis Abschnittsweise langsam fahren

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Fussgönheim. Die Ortsgemeinde Fußgönheim beantragt beim Landesbetrieb Mobilität (LBM) in Speyer erneut, in den Durchfahrtsstraßen Tempo 30 einführen zu dürfen. Allerdings soll das Limit nicht mehr durchgehend gelten, sondern abschnittsweise. So hofft die Ortsgemeinde, ihr Vorhaben bei der Behörde durchsetzen zu können.

Bisher konnte ein Tempo-30-Limit auf Ortsdurchfahrten allenfalls aus Gründen der Verkehrssicherheit beantragt werden, und zwar beim LBM. Diese Behörde hat in dieser Angelegenheit auch in Fußgönheim das letzte Wort, da es sich bei den Ortsdurchfahrten um die Landesstraßen 454 und 525 handelt. Anträge der Ortsgemeinde für eine durchgehende Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Stundenkilometer hatte der Landesbetrieb Mobilität aber stets abgelehnt, weil er dafür die rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sah. Die Landesregierung erachtet mittlerweile jedoch auch Lärmschutz als legitimen Grund, das Tempo im Ort zu drosseln, und betreibt dazu mehrere Pilotprojekte. Unabhängig davon dürfen Kommunen Tempolimits an Durchfahrtsstraßen prüfen lassen. Diesen neuen rechtlichen Spielraum möchten die Fußgönheimer nutzen. Dazu hat der Rat sich auf mehrere Abschnitte geeinigt, für die Tempo 30 beantragt werden soll, weil dort die Lärmbelastung für die Anwohner höher sei. So sollen Autofahrer künftig im nördlichen Teil der Bahnhofstraße ab der Rhein-Haardt-Bahn-Trasse, im südlichen Teil ab der Einmündung Ellerstadter Straße und in der kompletten Amtsstraße den Fuß vom Gas nehmen. Schneller als 30 soll auch niemand mehr in einem Abschnitt der Ellerstadter Straße fahren – von kurz nach dem Ortseingang bis zur Einmündung in die Bahnhofstraße. Dasselbe gilt in der Ruchheimer Straße von der Einmündung Amtsstraße einschließlich der folgenden Kurve sowie ein Stück weiter im Bereich der Sportplätze bis zum Ortsausgang. Von der Einmündung Amtsstraße soll in südlicher Richtung auch in einem kurzen Abschnitt der Hauptstraße der Verkehr ausgebremst werden. Darüber hinaus möchte der Rat das Tempo-30-Limit im südlichen Teil der Hauptstraße ab der Einmündung Schillerstraße und der Schauernheimer Straße aufrechterhalten. Über Sinn und Unsinn von Tempolimits in Abschnitten ist in der Sitzung des Ortsgemeinderats diskutiert worden. Ideal sei eine durchgängige Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern, aber die Lösung mit den Abschnitten sei ein erster Schritt in die richtige Richtung, befand dabei SPD-Fraktionschef Thomas Bauer. Karin Ritthaler (Wählergruppe) wunderte sich, dass Tempo 30 nur abschnittsweise eingeführt werden kann. Besonders in Hinblick auf den Lärmschutz ergebe das wenig Sinn, da durch das Abbremsen und Gasgeben zwischen den Tempo-30-Zonen letztlich mehr Lärm entstehe. Auf dem Plan entstehe dieser Eindruck, räumte Ortsbürgermeisterin Marie-Luise Klein (SPD) ein. Doch vor Ort werde dieses Problem durch alternierendes Parken gelöst – also durch abwechselnd auf beiden Straßenseiten parkende Autos. (mamü)

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