Rhein-Pfalz Kreis Über die richtige Reihenfolge und einen Mustervertrag

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Maxdorf. In einem Bericht des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamts sind Mängel bei der Maxdorfer Verbandsgemeindeverwaltung festgestellt worden. Dazu meldet sich nun auch Verbandsbürgermeisterin Marie-Luise Klein (SPD) zu Wort. Sie reagiert mit einer Stellungnahme auf den Artikel „Verrechnet und vergessen“ vom 27. August und hebt hervor, was das „übliche Vorgehen“ ist: Erst sprechen Ausschuss und Rat über den Bericht, dann wird er veröffentlicht.

Durch den RHEINPFALZ-Artikel sei die vorgesehene Reihenfolge jedoch durcheinandergebracht worden. Deshalb habe sie Fragen zu dem Bericht auch noch nicht im Detail beantworten wollen. Auf einen Punkt geht die Verbandsbürgermeisterin nun aber doch ein, nämlich auf das Thema Straßenentwässerung. Wie berichtet, nutzen die Ortsgemeinden Maxdorf, Birkenheide und Fußgönheim für den Ablauf von Regenwasser Kanäle, die die Verbandsgemeinde ohnehin zur Abwasserbeseitigung unterhält. Die Verbandsgemeinde will von den Ortsgemeinden Geld – für Investitionen und laufende Kosten. Doch rechnet wie man das ab? Üblicherweise ist es so, dass bei Kanalbauarbeiten die Verbandsgemeinde einen Kostenanteil von der Ortsgemeinde verlangt, in der gebaut wird. So lief das auch in der Verbandsgemeinde Maxdorf, bis 2005 das Abrechnungssystem umgestellt wurde: Die Kosten für alle Arbeiten kamen in einen Topf und wurden im Verhältnis der Straßenflächen aufgeteilt. Teilen – das klingt erst mal gut. Der Nachteil: Das System erlaubt keine saubere Berechnung des jeweiligen Anteils. Klein schreibt dazu: „Im Jahr 2005 war der damalige Abrechnungsmodus unter meinem Vorgänger per Vertrag mit den drei Ortsgemeinden geändert worden. Auslöser für diese Änderung war eine vergleichsweise hohe Zahlungsverpflichtung von Straßenentwässerungskosten der Ortsgemeinde Maxdorf, verursacht durch umfangreiche Straßenbauarbeiten in Teilen von Maxdorf.“ Gegen daraus resultierende Nachforderungen habe sich die Ortsgemeinde gewehrt. Die Verwaltung wiederum habe ein Rechtsgutachten eingeholt, um den Fall zu lösen. Schließlich sei es zu einer Vereinbarung gekommen, der ein Mustervertrag des Städte- und Gemeindebunds zugrunde liegt. „Seitdem wird der Gesamtbetrag der jährlichen Investitionsaufwendungen für die Straßenentwässerung auf das Land (innerörtliche Landesstraßen) und die Ortsgemeinden (Gemeindestraßen) verteilt. Dabei werden die jeweiligen Straßenflächen zugrunde gelegt.“ Prinzipiell ist dieses Verfahren Klein zufolge möglich, jedoch ergäben sich bei einer Verbandsgemeinde eben genannte Abrechnungsprobleme. „Um den Beratungen im Ortsgemeinderat Maxdorf nicht vorzugreifen, möchte ich zu den anderen, von Ihnen genannten Prüfungspunkten zunächst keine weitere Stellung beziehen“, schreibt Klein, der wichtig ist, erneut darauf hinzuweisen, dass die Prüfungen des Gemeinde- und Prüfungsamts auch dazu dienen, „die Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen, was einschließt, auf Fehler rechtzeitig aufmerksam zu machen.“ Vor Klein hatte sich die FDP zu Wort gemeldet, die eine „vollumfängliche Aufklärung“ der Vorgänge in der Verbandsgemeindeverwaltung fordert. Nichtöffentlich wurde laut Ortsbürgermeister Werner Baumann bereits im Gemeinderat und in Ausschusssitzungen rege über den Prüfbericht diskutiert. Die Rechnungs- und Gemeindeprüfer sind mit der Arbeit der Maxdorfer Verbandsgemeindeverwaltung nämlich in verschiedener Hinsicht nicht zufrieden. Sie haben deren Haushalts- und Wirtschaftsführung für die drei Ortsgemeinden und die Verbandsgemeinde unter die Lupe genommen. Knackpunkte speziell im Maxdorfer Prüfbericht sind die Erschließungs- und Ausbaubeiträge sowie Ausgleichsbeträge. Aus dem Prüfbericht geht zudem hervor, dass bei einer Abrechnung für ein Baugebiet vergessen wurde, 236.000 D-Mark in Euro umzurechnen. Das Ergebnis: Von den Anliegern wurden zu hohe Erschließungsbeiträge verlangt. Morgen wird im Haupt- und Finanzausschuss der Ortsgemeinde Maxdorf erstmals öffentlich über die Prüfung gesprochen. Die Sitzung findet um 19 Uhr im Rathaus statt. |btw

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