Pirmasens RHEINPFALZ Plus Artikel Wohnen ohne Genehmigung: Stadt greift erneut durch

Das Anwesen Exerzierplatzstraße 14 mit der Ditib-Moschee im Hinterhof sorgt seit 2023 für viel Arbeit bei der Bauaufsicht der St
Das Anwesen Exerzierplatzstraße 14 mit der Ditib-Moschee im Hinterhof sorgt seit 2023 für viel Arbeit bei der Bauaufsicht der Stadtverwaltung.

Der Gebäudekomplex Exerzierplatzstraße 14 beschäftigt regelmäßig die Bauaufsicht. Am Mittwoch befasste sich der Stadtrechtsausschuss mit dem Widerspruch eines Mieters.

Das Gebäude war bereits im März 2023 wegen „desaströser baulicher Zustände“ aufgefallen. Damals hatte die Bauaufsicht Teile des Hauses sogar vom Technischen Hilfswerk (THW) absperren lassen, um zu verhindern, dass Menschen in die beanstandeten Gebäudeteile gelangen. Am Mittwoch ging es im Stadtrechtsausschuss um eine Wohnung in dem Haus, für die dem Hauseigentümer eine Umnutzung genehmigt worden war – allerdings mit der Auflage, einen zweiten Rettungsweg einzurichten. Dieser wurde jedoch nicht geschaffen. Stattdessen wurden zwei ungenehmigte Wohnungen in dem Gebäude eingerichtet. Eine davon wurde von dem Mann bewohnt, der gegen einen Gebührenbescheid Widerspruch eingelegt hatte.

Im Stadtrechtsausschuss erläuterte die Vorsitzende Valérie Haag, dass der Eigentümer mehrfach aufgefordert worden sei, die Mängel zu beheben und eine Nutzungsänderung zu beantragen. Eigentümer sei die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion, besser bekannt unter der türkischen Abkürzung DITIB. Von DITIB habe es keine Reaktion gegeben. Dem Mieter sei mitgeteilt worden, dass er ausziehen müsse, was dieser letztlich auch tat.

Gebühr trotz ungenehmigter Wohnung

Für die Verfügung wurden dem Mann 93,20 Euro Gebühr berechnet, die er jedoch nicht zahlen will, da seiner Meinung nach der Vermieter verantwortlich sei. Laut Haag hätte die Wohnung gar nicht vermietet werden dürfen. Die „tatsächliche Gewalt über die Wohnung“, so das Juristendeutsch, habe jedoch der Mieter gehabt, weshalb auch an ihn die Aufforderung zum Verlassen der Wohnung ergangen sei, erläuterte Haag. „Die Kosten müssten Sie sich vom Vermieter wieder holen“, meinte Haag.

Der Mann verwies darauf, dass er dies bereits versucht habe, jedoch vom Vermieter im Gegenteil die Forderung erhielt, weiter Miete zu zahlen – obwohl er nicht dort wohnen dürfe. Der Vermieter habe ihm bereits mit rechtlichen Konsequenzen gedroht, sollte er nicht zahlen. Im Stadtrechtsausschuss einigte sich der Mann mit der Verwaltung darauf, die Gebühr im Juni zu zahlen, da er sich derzeit in einer finanziell angespannten Lage befinde.

Während der Verhandlung wurde zudem bekannt, dass in dem Gebäude ein Friseursalon betrieben werden soll – was so nicht durch die Bauaufsicht genehmigt ist. Ein weiteres Verfahren wird folgen.

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