Pirmasens
Welche Folgen es haben kann, Polizisten beim Einsatz zu filmen
Der Vorfall vom 2. August mit dem Einsatz des Tasers in der Pasquaystraße sorgte für das meiste Aufsehen, auch weil von dem Polizeieinsatz Handyfilme im Internet kursierten. Zu sehen waren Polizisten, die eine am Boden liegende Person mit dem Elektroschocker mehrfach traktierten, weil sie nach einer Kohlendioxid-Flasche griff, die normalerweise für Sprudelautomaten verwendet wird. Die Polizei leitete anschließend Ermittlungen gegen mehrere Personen ein, die für die Handyfilme verantwortlich sein sollen. Ermittelt wird wegen des Filmens einer hilflosen Person und der Zuschaustellung ihrer Hilflosigkeit. Im Juristendeutsch nennt sich das „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“. In diesem Fall sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen, wie die Leitende Oberstaatsanwältin Iris Weingardt mitteilte.
Wenige Tage später kam es in der Winzler Straße zu einem weiteren Polizeieinsatz gegen einen randalierenden 25-Jährigen. Dieser Einsatz wurde von einem Anwohner gefilmt, gegen den die Polizei sofort Ermittlungen wegen des gleichen Straftatbestands einleitete. Dieses Verfahren wurde schon im August eingestellt, wie Weingardt weiter mittteilte. Die Videoaufnahmen des Anwohner seien nicht unter den Straftatbestand gefallen, der eine Bildaufnahme erfordere, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, erläuterte die Leitende Oberstaatsanwältin.
Zu weiteren Verfahren gegen Handyfilmer sei es im vergangenen Jahr nicht mehr gekommen, teilte der Pirmasenser Polizeisprecher Werner Häfner mit.