Pirmasens
Welche Auswirkungen das Masernschutzgesetz auf Pirmasenser Kitas hat
Daniela Kroiß, Leiterin der Luther-Kita in Pirmasens, führt seit neuestem Listen. Listen, in denen Sie festhält, welche ihrer Mitarbeiter sich zweifach gegen Masern haben impfen lassen. Bis zum 31. Juli 2021 müssen diese sich laut dem neuen Masernschutzgesetz gegen Masern impfen lassen. Daniela Kroiß ist als Leiterin der Einrichtung ab sofort verpflichtet, das Gesundheitsamt zu benachrichtigen, wenn eine Impfung bis dahin nicht erfolgte. Ebenso schickt die Pädagogin derzeit zahlreiche Schreiben an die Eltern der Kinder heraus, die aktuell in der Kita gemeldet sind. Auch für Sie gilt die Frist bis zum 31. Juli 2021.
Es droht ein Bußgeld
Bei Eintritt in den Kindergarten, hat der Nachweis durch die Eltern sofort zu erfolgen. Kindergärten müssen bei einer fehlenden Impfung die Zulassung des Kindes ab März diesen Monat verweigern. Bei Kindern im Schulalter, die der gesetzlichen Schulpflicht unterliegen, droht zukünftig ein Bußgeld.
Für die Mitarbeiter der Luther-Kita in Pirmasens bleibt also noch etwas Zeit, um eine bisher unterbliebene Impfung gegen Masern nachzuholen. Dringender ist eher der von den Eltern zu erbringende Nachweis bei Eintritt in eine Kita. Daniela Kroiß beschreibt den kürzlich in Ihrer Kita aufgetretenen Fall, in dem ein Kind die erste Impfung gegen Masern im Dezember 2019 hatte. Da bis zur zweiten Impfung im Normalfall sechs Monate vergehen, wäre eine Zulassung zur Kita mit dem neuen Gesetz nicht möglich gewesen. Das Kind wurde allerdings Ende Februar 2020 in der Kita registriert, weshalb das Gesetz in diesem Fall noch keine Anwendung fand. Der Fall zeigt aber, mit welchen Fragen sich das Leitungspersonal mittlerweile beschäftigen muss. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 2500 Euro. Die konkreten Auswirkungen des Gesetzes scheinen indes noch nicht ganz klar. Daniela Kroiß erzählt von der Leiterinnensitzung der Pirmasenser Einrichtungen, in der das Gesetz erläutert wurde. Inwiefern auch arbeitsrechtliche Konsequenzen, sprich Kündigungen, bei Missachtung der Impfpflicht drohen, sei derzeit noch unklar. Man warte auf konkrete Handlungsempfehlungen seitens der Landesregierung. Auch die Stadtverwaltung Pirmasens als Träger der Kindertagesstätten bestätigt auf Anfrage, dass bei den Leitungskräften noch Unklarheiten betreffend der praktischen Umsetzung bestehen.
Nicht nur Kitas sind von dem Gesetz betroffen
Neben Kitas sind auch Schulen, medizinische Einrichtungen oder Heime von dem neuen Gesetz betroffen. Das Gesetz spricht von sogenannten Gemeinschaftseinrichtungen. Erzieher, Lehrer, Tagespfleger, medizinisches Personal im Allgemeinen. Eine Vielzahl von Personen muss nun einen Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erbringen. Ebenso betroffen sind Asylbewerber und Flüchtlinge, die innerhalb von vier Wochen nach Aufnahme in eine Gemeinschaftseinrichtung eine Impfung gegen Masern vorweisen müssen. Der Nachweis erfolgt prinzipiell durch Vorlage des Impfausweises, eines gelben Kinderuntersuchungsheftes oder eines ärztlichen Attestes gegenüber der Einrichtungsleitung.
Der Waldorf-Kindergarten ist skeptisch
Dass das neue Gesetz nicht nur Befürworter hat, wird unter anderem beim Waldorf Kindergarten in Pirmasens deutlich. Die stellvertretende Leitung des Kindergartens, Gabriele Schwarz, steht der Impfpflicht skeptisch gegenüber und kommt sich gar vor „wie in einer Diktatur“. In der Vereinigung der Waldorfkindergärten wolle man die Kinder zum freiheitlichen Denken erziehen. Die Gesellschaft werde außerdem immer kränker, trotz Impfpflicht und ähnlichen Zwangsmaßnahmen, so Schwarz. Gesetz ist aber eben Gesetz und deswegen werden auch beim Waldorf Kindergarten in Pirmasens Bescheinigungen zum aktuellen Impfstatus eingeholt. In der Luther-Kita zeigt man schon eher Verständnis. „Ich verstehe schon, warum wir als Erzieher, die am nahesten an den Kindern sind, das Kontrollinstrument für die Politik sind“, so Daniela Kroiß. Probleme sieht die Pädagogin eher bei kurzfristig Beschäftigten wie Praktikanten. Impfgegner sind ihr in ihrer Einrichtung hingegen nicht bekannt.
Unstrittig unter Medizinern ist, dass Masern hoch ansteckend sind und unter bestimmten Voraussetzungen auch tödliche Folgen haben können. Zudem sind sie nicht medikamentös behandelbar und bringen häufig Folgeerkrankungen wie Gehirn- und Lungenentzündungen mit sich. Hintergrund des neuen Gesetzes ist unter anderem eine Impflücke bei der zweiten Masernimpfung, wonach laut einer neuen Untersuchung des Robert Koch Instituts bei weniger als 95 Prozent der Bevölkerung hier eine Impfung erfolgte. Die Bundesregierung strebt diese 95 Prozent an, da erst ab diesem Prozentsatz ein Gemeinschaftsschutz gewährleistet sei. Nur so könne ein Schutz von Personen, die sich aus bestimmten Gründen nicht gegen Masern impfen können, erreicht werden.