Pirmasens RHEINPFALZ Plus Artikel Warum ein Gericht die Beschränkungen im Einzelhandel für rechtmäßig erachtet

In der Fußgängerzone ist wenig los. Die Händler leiden unter den Corona-Auflagen.
In der Fußgängerzone ist wenig los. Die Händler leiden unter den Corona-Auflagen.

In Pirmasens wird es vorerst keine Lockerungen im Einzelhandel geben. Das hat das Neustadter Verwaltungsgericht am Dienstag klargestellt. Kunden müssen weiterhin Termine zum Einkaufen vereinbaren. Den Unternehmern bleibt nun nur noch der Weg vor die nächste Instanz.

Ilka Knüttel, die in der Innenstadt drei Modeläden betreibt, hatte stellvertretend für den Pirmasenser Einzelhandel Beschwerde gegen die Corona-Beschränkungen geführt. Auf massiven Druck des Landes musste die Stadt die Regeln so ändern, dass im Einzelhandel nur der Einkauf nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist. Knüttel, die vom Einzelhandelsverband und anderen Unternehmern finanziell bei ihrem juristischen Anliegen unterstützt wurde, argumentierte unter anderem, dass es keinen Anhaltspunkt gebe, warum Geschäfte mit Mischsortiment ein geringeres Infektionsrisiko bedeuteten als sortimentsbezogene Einzelhändler. Konkret monierte sie, dass gemäß der Landesverordnung Babyfachmärkte geöffnet bleiben dürfen, während sie ihren Laden, in dem sie auch Babykleidung verkauft, nur beschränkt öffnen darf.

Ein zweites Argument des Pirmasenser Einzelhandels war, dass die hohe Sieben-Tage-Inzidenz in der Stadt auf zwei Infektionsherde in Kindertagesstätten zurückzuführen sei – und nachgewiesenermaßen nicht auf den Einzelhandel.

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Andreas Ganter
Pirmasens

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Das Neustadter Verwaltungsgericht ließ beide Argumente nicht zählen. Die Richter sehen die Allgemeinverfügung der Stadt, die sich auf eine Landesverordnung beruft, als rechtmäßig an. Dabei spiele es keine Rolle, dass die Stadt gegen ihren Willen und auf Anweisung des Ministeriums die Allgemeinverfügung erlassen habe. Das Gericht verweist darauf, dass zum für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung die Sieben-Tages-Inzidenz in Pirmasens über 100 gelegen habe – und zwar schon seit dem 24. März. Auch eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung zu anderen Betrieben sieht das Gericht nicht. Schließlich könne Knüttel ihre Waren weiterhin verkaufen: per Bring- und Abholservice sowie beim Termin-Shopping.

Der Sprecher des Pirmasenser Einzelhandelsverbandes, Erich Weiss, gilt als einer der führenden Köpfe hinter der juristischen Auseinandersetzung. Er sagte am Dienstag zur RHEINPFALZ, dass er die Entscheidung aus Neustadt „mit Enttäuschung“ zur Kenntnis nehme. „Wir hatten uns insbesondere wegen der besonderen Situation von Pirmasens zum Zweibrücker Outlet etwas anderes erwartet“, aber das Gericht habe entschieden, dass die Verkaufseinschränkungen in Pirmasens rechtmäßig seien. Die Neustadter Richter ließen in ihrer Entscheidung ausdrücklich eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz zu. Weiss will nun mit dem Rechtsanwalt, der das Verfahren betreut hat, sowie den finanziellen Unterstützern das weitere Vorgehen besprechen.

Die Stadtspitze bedauert gegenüber der RHEINPFALZ, dass eine Öffnung der Geschäfte in Pirmasens weiterhin nicht möglich ist. Das Rathaus verweist auf das Saarland. Dort sind Einzelhandelsgeschäfte aufgrund eines Beschlusses des Oberverwaltungsgerichtes seit Wochen geöffnet, trotzdem habe das Bundesland eine der niedrigsten Inzidenzen in Deutschland und erlasse als „Modellregion“ gerade weitere Lockerungen. Dies unterstreiche die Einschätzung der Stadtspitze, dass das Infektionsrisiko im Einzelhandel mit guten Hygienekonzepten eher gering und die Verhältnismäßigkeit der langen Schließungen fraglich sei.

Es bestehe kein Zweifel, dass Schutzmaßnahmen gerade aufgrund der Mutationen dringend erforderlich seien. Eine langfristige Schließung des Einzelhandels sieht die Stadtspitze trotzdem kritisch. Nach wie vor schätze das Robert-Koch-Institut das Infektionsrisiko durch den Einzelhandel als niedrig ein. Für eine eventuelle Beschwerde des Einzelhandels beim OVG hat die Stadtspitze Verständnis. Wegen der Schließungen sei man weiterhin in großer Sorge um die wirtschaftliche Existenz des Pirmasenser Einzelhandels.

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