Pirmasens Waffe angeblich gefunden

Zwei Jahre Gefängnis ohne Bewährung für siebenfachen Diebstahl und einen versuchten Diebstahl lautete das Urteil des Schöffengerichts Pirmasens am Donnerstag für einen 26-jährigen gebürtigen Pirmasenser. Außerdem ordnete es die Einziehung von 696 Euro Wertersatz für erlangte Beute an.
Zwischen Juli und September 2016 war der Angeklagte, der aus der Untersuchungshaft vorgeführt wurde, in Pirmasens auf Einbruchs- beziehungsweise Diebestour in Gaststätten, Firmengebäuden, einer Schule, zwei Kindergärten und im Freibad Contwig. Mal sei das Gebäude offen gewesen, mal habe er mit einem Stein eine Scheibe eingeschlagen. Einmal kam er nicht durch das Fenster hinein, weil ein Tisch im Weg stand, weswegen es beim Versuch blieb. Seine Beute bestand zum Teil aus Bargeld, über dessen Höhe er mitunter anderer Meinung als die Anklage war. Möbeltresor, Laptop und Tablet aus einer Abschleppfirma gestohlen zu haben, bestritt er. Er habe dort nur einen Opel Corsa geklaut, sein Traumauto; die Schlüssel dazu habe er aus dem Gebäude geholt. Das Auto wurde später unter der Zeppelinbrücke aufgefunden. Einen Einbruch in ein Firmengebäude in der Neckarstraße stritt er zunächst vehement ab, obwohl er ihn bei der Polizei gestanden hatte, wie ihm die Vorsitzende Richterin vorhielt. Aber auch das bestritt der Angeklagte. Dann meinte er, er könne sich nur an Gebäude erinnern, aber nicht an Firmennamen. Schließlich gab er zu, doch im Gebäude gewesen zu sein. Aber er habe nur Geld mitgenommen. Den silbrigen Koffer mit einer Waffe und Munition darin habe er erst zwei Tage später im Straßengraben im Winzler Viertel gefunden und für 250 Euro an einen Bekannten verkauft, den er vom Saufen kannte, behauptete der 26-Jährige. Daher kündigte Staatsanwältin Kristine Goldmann dem überraschten Mann ein weiteres Verfahren wegen Waffenbesitzes und Fundunterschlagung an. Einen Einbruch in einen Imbiss in der Waisenhausstraße stritt der Mann entschieden ab, auch nachdem ihm Fotos vorgelegt worden waren und obwohl er die Tat bei der Polizei gestanden hatte, was er ebenfalls bestritt. Einen Hammer, wie von der Staatsanwaltschaft behauptet, habe er nie benutzt. „Das fällt auf“, sagte er. Er habe keine Ahnung, wie seine DNA auf den Hammer gekommen sei. Das Verfahren wegen des Einbruchs in den Imbiss stellte das Gericht ein. Bei den übrigen Taten gingen Staatsanwältin und Gericht von dem Umfang aus, wie ihn der 26-Jährige gestanden hatte. Als Grund für die Einbrüche gab der Angeklagte an, Hartz IV habe ihm nur für zwei Wochen gereicht, auch weil er an Wochenenden ausgegangen sei. Sein Leben vor der Haft bezeichnete er als „beschissen“. Mit zwölf Jahren habe er mit Kiffen angefangen, mit 16 Jahren „Pep reingezogen“. Er sei auf eigenen Wunsch ins Heim gekommen, weil seine Eltern ihn geschlagen hätten. Mit 18 Jahren sei er ins Saarland gezogen und mit 19 Jahren in Haft gekommen. Seitdem nehme er keine Drogen mehr und habe auch eine Therapie gemacht. Die Vorsitzende Richterin Kathrin Schmitt betonte seine lange und erhebliche Vorstrafenliste und die kurze Rückfallgeschwindigkeit. Er habe in seinem kurzen Leben „viel Lebenszeit in Haft verbüßt“. Er habe nicht unerhebliche Sachschäden angerichtet und die Taten über einen gewissen Zeitraum begangen, sie seien „schon zur Gewohnheit geworden“. Eine positive Sozialprognose verneinte sie. Der Angeklagte nahm das Urteil an. Staatsanwältin Goldmann hatte dem Mann vorgehalten, er lebe auf Kosten der Sozialgemeinschaft und beklaue Leute, die für sein Hartz IV arbeiten gehen. „Wachen Sie auf!“, riet sie ihm. Sie hatte zwei Jahre und vier Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung beantragt.