Pirmasens Urteil stärkt Mieterrechte

Ein aktuelles Urteil des Pirmasenser Amtsgerichts könnte zu Unmut bei Vermietern führen. Wie der Mieterverein Westpfalz gestern mitteilte, müssen Mieter nicht mehr die wiederkehrenden Beiträge für den Straßenausbau mitbezahlen.
Ende Januar habe das Gericht in der Bahnhofstraße zugunsten der Mieter entschieden, wie der Mieterverein gestern informierte. Damit sei eine seit Jahren schwelende Streitfrage gelöst. Bisher war die Praxis üblich, dass Hausbesitzer die von ihnen zu zahlenden wiederkehrenden Beiträge zum Straßenausbau auf die Mieter umlegen können. „Das Amtsgericht Pirmasens kommt in der Entscheidung, die in einer hervorragenden Art und Weise begründet ist, vollkommen zu Recht zu der Auffassung, dass diese Kosten nicht auf die Mieter weiterbelastet werden können“, jubelt der Mieterverein in gestern in einer Erklärung. Bei den wiederkehrenden Beiträgen handele es sich nicht um Bewirtschaftungskosten aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften, so das Urteil. Nur wenn dies der Fall wäre, könnten die wiederkehrenden Beiträge nach den Vorschriften der Betriebskostenverordnung auf die Mieter anteilig umgelegt werden. Der Mieterverein rät infolge des aktuellen Urteils allen Mietern, die wiederkehrenden Beiträge auf jeden Fall bei jeder Abrechnung zu rügen und keine Zahlung mehr zu akzeptieren. Die Stadt Pirmasens erhebt für die Sanierung von Straßen seit 2001 wiederkehrende Beiträge. Damit wurden für 32 Millionen Euro insgesamt 75 Straßen saniert. Durch die wiederkehrenden Beiträge konnten erheblich mehr Straßen saniert werden, als mit dem bisherigen System einmaliger Ausbaubeiträge. (kka)