Pirmasens Urteil im Hetzjagd-Prozess gefallen
Die Männer, die am 6. Juli 2019 in Pirmasens zwei Dunkelhäutige rassistisch beleidigt, attackiert und durch die Fußgängerzone verfolgt hatten, wurden am Montag vorm Amtsgericht Pirmasens zu Freiheitsstrafen ohne Bewährung verurteilt. Die beiden Haupttäter, ein 27-Jähriger und ein 24-Jähriger, sollen je zwei Jahre ins Gefängnis, ein 46-Jähriger erhielt eine Freiheitsstrafe von neun Monaten. Wegen ungünstiger Sozialprognosen, so Richter Alexander Kolb, sei eine Bewährungsstrafe nicht in Frage gekommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Viele Vorstrafen
Die drei Männer wohnen in Pirmasens. Alle drei haben eine Latte von Vorstrafen, auffallend häufig wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Auch bei der Attacke auf die Männer aus Somalia und Äthiopien in der Pirmasenser Fußgängerzone ging die Anklage von einer rechtsradikalen Gesinnung der Täter aus.
Richter Kolb sah es erwiesen an, dass die beiden Männer aus Afrika zunächst aus einer Gruppe heraus, zu der auch die drei Angeklagten gehörten, übel beleidigt wurden („Affe“, „Nigger“) und dass die beiden jüngeren Angeklagten den Äthiopier festgehalten und ihm mit den Fäusten ins Gesicht geschlagen hatten.
Der Prozessbeginn, bei dem die drei Angeklagten gar nicht vor Gericht aufgetaucht waren, hatte auch überregional für Aufmerksamkeit gesorgt.