Pirmasens RHEINPFALZ Plus Artikel Warum das Gericht im Hetzjagd-Prozess kein Grund für milde Strafen hatte

Einer der Täter floh durch die Kaffeegasse vor der Polizei.
Einer der Täter floh durch die Kaffeegasse vor der Polizei.

Faustschläge und Beleidigungen bringen Übeltäter nicht unbedingt hinter Gitter. Am Montag war es anders. Das Amtsgericht verurteilte drei Männer, die im Juli 2019 einen Somalier und einen Äthiopier rassistisch beleidigt und mit Fäusten attackiert hatten, zu Gefängnisstrafen. Einen Grund, milde zu urteilen, hatte das Gericht nicht.

Wer so viel auf dem Kerbholz hat wie die drei Angeklagten, dem sollte daran gelegen sein, das Gericht für sich einzunehmen, die Richter milde zu stimmen. Im Prozess gegen die drei Pirmasenser, 24, 27 und 47 Jahre alt, war davon keine Rede. Den Prozessauftakt schwänzten die drei Angeklagten, am Montag, dem dritten Verhandlungstag, ließ sich zunächst nur der 24-Jährige blicken, ab Mittag nahm auch der 47-Jährige auf der Anklagebank Platz, der 27-Jährige fehlte. Und dass die Angeklagten Angaben zur Person und zur Sache verweigerten, ist zwar ihr gutes Recht, aber so nahmen sie sich jede Möglichkeit, dem Gericht Gründe zu liefern, warum sie nicht ins Gefängnis sollten. Weil nämlich Richter Alexander Kolb bei den drei Angeklagten keine günstigen Sozialprognosen erkennen konnte, setzte er deren Strafen auch nicht zur Bewährung aus. Der älteste Angeklagte, ein Hüne, geboren im August 1973, soll wegen Beleidigung neun Monate hinter Gitter, die beiden Haupttäter wegen Beleidigung und gemeinschaftlicher Körperverletzung jeweils zwei Jahre. Damit folgte das Gericht den Forderungen des Staatsanwalts. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Weil sich die Richter im Gerichtssaal kaum ein Bild von den schweigenden Angeklagten machen konnten, zogen sie andere Mittel heran. Denn die Justiz vergisst nichts, die Angeklagten sind keine unbeschriebenen Blätter, sie haben eine Latte von Vorstrafen, die im Zentralregister verewigt sind. Auffallend häufig sind Verurteilungen weger der Verwendung verfassungswidriger Organisationen. Auch bei der Attacke auf die Männer aus Somalia und Äthiopien in der Pirmasenser Fußgängerzone ging die Anklage von einer rechtsradikalen Gesinnung der Täter aus. Hinzu kommen Vorstrafen wegen Diebstahls, Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung oder Betrug.

Interessant: In früheren Gerichtsverhandlungen hatten die Angeklagten noch um das Wohlwollen der jeweiligen Gerichte gebuhlt. Der 27-Jährige hatte in der JVA den Hauptschulabschluss nachgeholt, erwähnt, dass er verheiratet und junger Vater ist und Metzger werden wolle. Der 24-Jährige war in einer Weiterbildung, hatte eine feste Beziehung und sich vorgenommen, keinen Alkohol mehr zu trinken. Und der 47-Jährige, seit 2010 arbeitslos, hatte angekündigt, eventuell als Tätowierer arbeiten zu wollen.

Richter Kolb sah es jedenfalls als erwiesen an, dass die beiden Männer aus Afrika an besagtem 6. Juli 2019 gegen 20 Uhr in der Innenstadt zunächst aus einer Gruppe heraus, zu der auch die drei Angeklagten gehörten, übel beleidigt wurden („Affe“, „Nigger“) und dass die beiden jüngeren Angeklagten den Äthiopier festgehalten und ihm mit den Fäusten ins Gesicht geschlagen hatten. So erzählten es gestern auch die beiden Opfer vor Gericht. Auch wenn nicht alle Zeugen die Angeklagten wiedererkannten, war Richter Kolb überzeugt, dass die Richtigen auf der Anklagebank sitzen.

So überzeugt waren naturgemäß die Verteidiger der drei Männer nicht. „Im Zweifel für die Angeklagten“, das war im wesentlichen die Argumentation der drei Rechtsanwälte. Weil weder klar sei, wer die Beleidigungen ausgestoßen habe, noch, wer die Fäuste hat fliegen lassen. Sie forderten deshalb Freisprüche für ihre Mandanten. Die Anwälte Markus Freyler, Max Kampschulte und Christian Zinzow zweifelten zudem an der Glaubwürdigkeit der beiden Opfer. Und auf deren Angaben habe sich die Staatsanwaltschaft bei ihrer Anklage im wesentlichen gestützt. Er habe keine Zweifel, dass rassistische Beleidigungen gefallen seien, sagte Kampschulte, aber es gebe Zweifel, von wem die Äußerungen kamen.

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