Pirmasens RHEINPFALZ Plus Artikel Ausländer-Hetzjagd: Polizei soll Angeklagte nächste Woche zum Gericht bringen

Die Pirmasenser Polizei war 2019 kritisiert worden, weil sie nach dem Angriff in der Fußgängerzone zunächst keinen fremdenfeindl
Die Pirmasenser Polizei war 2019 kritisiert worden, weil sie nach dem Angriff in der Fußgängerzone zunächst keinen fremdenfeindlichen Hintergrund erwähnte.

Richter Alexander Kolb hat sich am Donnerstagmorgen nicht provozieren lassen. Mit Gelassenheit nahm er zur Kenntnis, dass drei Südwestpfälzer mit mutmaßlich rechtsradikaler Gesinnung die Justiz brüskierten und nicht zur Gerichtsverhandlung erschienen waren. Zum nächsten Termin am 16. März sollen sie polizeilich vorgeführt werden.

Fernsehteams filmen eher selten in Pirmasenser Gerichtssälen. Dass am Donnerstagmorgen gleich drei Kameraleute im Sitzungssaal 27 des Amtsgerichts Stellung bezogen und darauf warteten, dass Richter Kolb und seine beiden Schöffen ihre Plätze einnehmen, zeugt vom überregionalen Interesse an dem Fall, der zur Verhandlung stand. Die Bilder vom Richtertisch waren schnell im Kasten, aber der obligatorische Schwenk zu den Angeklagten fiel aus. Die Hauptdarsteller waren nämlich nicht erschienen, der Prozess war somit schon nach wenigen Minuten zu Ende.

Den drei Angeklagten aus der Südwestpfalz wird vorgeworfen, im Juli 2019 zwei Männer aus Somalia und Äthiopien durch die Pirmasenser Fußgängerzone gehetzt und misshandelt zu haben. Einer der Angeklagten ließ über seinen Verteidiger ein Attest vorlegen (Richter Kolb: „Das reicht nicht als Entschuldigung“), die beiden anderen Angeklagten hatten sich kurz vor 9 Uhr (Prozessbeginn war um 9 Uhr) in der Kanzlei von Rechtsanwalt Max Kampschulte gemeldet, von einer möglichen Corona-Ansteckung gesprochen und mitgeteilt, sie wollten sich nun unverzüglich testen lassen. Richter Kolb ließ noch rund 20 Minuten verstreichen, um dann festzustellen: Die drei Angeklagten seien trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht erschienen und sollen zum nächsten Verhandlungstermin am Dienstag, 16. März, mithilfe der Polizei vorgeführt werden.

Verachtung für Justiz und dunkelhäutige Menschen

So wie die drei Angeklagten am Donnerstag durch ihr Fernbleiben vor Gericht ihre Geringschätzung der Justiz zum Ausdruck gebracht haben, so haben sie, folgt man der Anklage, am 6. Juli 2019 durch Beleidigungen wie „Neger“, „Nigger“ oder „Bimbo“ ihre Verachtung dunkelhäutiger Menschen offenbart. An besagtem Samstag waren die beiden Männer aus Somalia und Äthiopien in der Hauptstraße in Pirmasens unterwegs. Gegen 20 Uhr trafen sie auf eine Gruppe von etwa sechs Personen, unter ihnen die Angeklagten, und wurden beschimpft. So steht es in der Anklageschrift. Einer der Angeklagten habe einen Stein nach den Männern geworfen, sein Ziel aber verfehlt. Sodann seien zwei der Angeklagten auf die beiden Ausländer zugerannt und hätten sie attackiert. Einer der beiden konnte fliehen, dem anderen versetzten die Angeklagten, so der Vorwurf, mehrere Faustschläge ins Gesicht. Das Opfer konnte sich befreien und ergriff die Flucht. Die Angeklagten nahmen – nun zu dritt – die Verfolgung auf, ohne Erfolg.

Die Attacke mit mutmaßlich ausländerfeindlichem Hintergrund hatte bundesweit Aufmerksamkeit erregt, ein Filmteam der ARD drehte in der Pirmasenser Fußgängerzone und befragte Zeugen. Die Justiz sprach von einer „rechtsradikalen Gesinnung“ der Angeklagten. Die Pirmasenser Polizei war damals dafür kritisiert worden, dass sie in einer ersten Pressemitteilung den mutmaßlich fremdenfeindlichen Hintergrund der Attacke nicht erwähnt hatte, obwohl die Täter rein optisch mit Glatze, Militärhosen und -stiefeln klar der rechten Szene zuzuordnen waren.

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