Pirmasens „Teppich-Leiche“: Mit Absicht getötet?

Zehn Jahre Gefängnis wegen Totschlags oder sieben Jahre wegen Körperverletzung mit Todesfolge: Zwischen diesen beiden Polen bewegten sich gestern in Zweibrücken im Prozess um die „Teppich-Leiche“ die Plädoyers des Staatsanwalts und des Verteidigers.
Die Verhandlung vorm Landgericht begann gestern Morgen mit 40 Minuten Verspätung: Die Mitarbeiter der Justiz hatten den falschen Mann aus der Haftanstalt geholt und zum Landgericht gekarrt. Der zweite Versuch war erfolgreicher: In Handschellen wurde der 50-jährige Pirmasenser in den Gerichtssaal geführt. Ihm wird vorgeworfen, am 9. September 2013 im Keller eines Wohnhauses in der Güterbahnhofstraße einen 28-Jährigen getötet und die Leiche später, eingerollt in einen Teppich, vor einer nahen Garage abgelegt zu haben. Zwei bis elf Jahre Gefängnis sieht das Gesetz für Totschlag bei verminderter Schuldfähigkeit vor. Diese verminderte Schuldfähigkeit gestand der Staatsanwalt dem Angeklagten wegen dessen Alkohol- und Drogenkonsums zwar zu, bewegte sich mit seiner Forderung nach zehn Jahren Gefängnis (und zwei Jahre Entziehungsanstalt) aber am oberen Ende der Strafzumessung. „Aber da gehört er hin“, sagte der Staatsanwalt. Denn der Angeklagte habe die Tat „äußerst brutal“ ausgeführt und seinem Opfer „in Tötungsabsicht“ mehrfach mit einem Eisenrohr gegen den Kopf geschlagen. Der 50-Jährige habe an seinem körperlich unterlegenen Opfer einfach nur seine Wut ausgelassen, die er auf seine Lebensgefährtin hatte. Der 28-Jährige diente ihm quasi als Ersatz. Für den Angeklagten sprach, so der Staatsanwalt, dass er vor Gericht weitgehend geständig war, dass er strafrechtlich bisher nur geringfügig aufgefallen war, dass er Reue zeigte oder dass er die Leiche seines Opfers so ablegte, dass sie schnell gefunden wurde. Der Verteidiger des Angeklagten bestritt gestern, dass sein Mandant den 28-Jährigen mit Absicht getötet hat und plädierte auf Körperverletzung mit Todesfolge. Sieben Jahre Gefängnis hielt er für ausreichend und angemessen. Der 50-Jährige habe seinem Opfer einfach nur eine Abreibung verpassen wollen, dann sei die Situation eskaliert. Sein Mandant sei – auch wegen seines Alkohol- und Drogenkonsums – nicht in der Lage gewesen zu erkennen, dass er mit seinen Schlägen den 28-Jährigen töten würde. Bei dem 50-Jährigen liege keine „Totalverrohung“ vor, immerhin habe er die Leiche so auf die Straße gelegt, dass sie zeitnah gefunden wurde. Als Nebenklägerin war gestern auch eine Angehörige des Opfers im Gerichtssaal. Ihr Anwalt bezweifelte die Annahme des Staatsanwalts, dass der 50-Jährige aus Wut auf seine Lebensgefährtin auf den 28-Jährigen eingeprügelt und ihn letztendlich „bestialisch umgebracht“ hat. Seine Vermutung: Es ging um Geld. Schließlich musste der Angeklagte den Kauf von Drogen und Alkohol finanzieren. Zum Schluss der Verhandlung richtete der mutmaßliche Täter das Wort an die Angehörige des Opfers und bat um Entschuldigung. Vergeblich. „Ich nehme die Entschuldigung nicht an“, sagte die Frau. (pr)