Pirmasens RHEINPFALZ Plus Artikel Sexueller Übergriff: Soldatin wurde offenbar zweimal von zwei Kameraden vergewaltigt

Die Zweibrücker Fallschirmjäger sehen sich als eine Eliteeinheit an. In ihren Reihen kam es aber offenbar zu sexuellen Übergriff
Die Zweibrücker Fallschirmjäger sehen sich als eine Eliteeinheit an. In ihren Reihen kam es aber offenbar zu sexuellen Übergriffen.

Am Donnerstag verhandelt das Landgericht Bad Kreuznach über einen Pirmasenser. Der Soldat soll eine Kameradin aus Zweibrücken vergewaltigt haben. Heraus kam die Tat, weil die Frau eine weiteren sexuellen Übergriff durch Kameraden angezeigt hatte.

Am 12. Juni 2018 zieht ein knappes Dutzend Soldaten durch die Zweibrücker Innenstadt und feiert in mehreren Kneipen. Die Sause beginnt in der Niederauerbachkaserne und endet für eine Kameradin mit einer Vergewaltigung.

Die Staatsanwaltschaft geht nach Informationen der RHEINPFALZ von folgendem Geschehen aus: Nach Mitternacht ist die Kneipentour vorbei. Einer der Soldaten fährt den Großteil seiner Kameraden zurück in die Kaserne. Unterwegs lässt er die junge Frau aussteigen, die eine Wohnung in der Innenstadt gemietet hat. Zwei Soldaten steigen mit ihr aus. Obwohl die Frau ihnen klar macht, dass sie kein Interesse an Geschlechtsverkehr mit ihnen hat, lassen die Fallschirmjäger nicht von ihr ab. Dabei fällt sie zu Boden . Als sie sich wieder aufrappelt und zur Haustür will, hindert sie ein Soldat, der aus Solingen stammt und in Zweibrücken kaserniert ist daran. Er hält sie fest, während der zweite Mann ihr die Hosen herunterzieht und sie vergewaltigt. Anschließend versucht es der Solinger, aber die Frau kann es verhindern und flüchtet in ihre Wohnung.

Der Vorfall macht die Runde

Dieser Vorfall macht zunächst innerhalb ihrer Kompanie die Runde. Dann wird die Staatsanwaltschaft Zweibrücken eingeschaltet. Bei der Vernehmung durch die Polizei berichtet die Soldatin von einem weiteren sexuellen Übergriff, der sich ihren Angaben zufolge ein paar Monate zuvor ereignet hat. Der Solinger war auch da beteiligt.

Vorm Landgericht Bad Kreuznach wurde der Fall folgendermaßen dargestellt: Im März 2018 ist die Zweibrücker Soldatin gemeinsam mit anderen Fallschirmjägern zur Einsatzvorbereitung in Baumholder. Dort verteilt sie abends Essen und Getränke. Als sie gegen 1 Uhr ihre Stube geht, folgen ihr der Solinger und ein damals 27-Jähriger aus Pirmasens. Das Duo fängt dort sofort an, sich auszuziehen, obwohl die Frau laut Staatsanwaltschaft sie zum gehen auffordert. Der Pirmasenser zieht ihr davon unbeeindruckt die Hose herunter. Sie wehrt sich, kann sich aber letztlich nicht gegen die zwei Fallschirmjäger durchsetzen, die über sie herfallen und sie gleichzeitig vergewaltigen.

Zwei Verfahren an zwei Gerichten

Während der Vorfall in Zweibrücken vor dem dortigen Landgericht verhandelt werden wird, läuft das andere Verfahren bereits am für Baumholder zuständigen Landgericht Bad Kreuznach.

Die junge Frau wird dort als Nebenklägerin von dem Pirmasenser Rechtsanwalt Joachim Jordan vertreten. Der Jurist geht davon aus, dass am Donnerstag die letzten Zeugen vernommen werden, bevor es zu den Plädoyers geht. Jordan berichtet von den ersten beiden Verhandlungstagen, dass die beiden Angeklagten zunächst die Taten bestritten hätten. Was die Staatsanwaltschaft ihnen vorwerfe, sei nicht vorgefallen. Am zweiten Verhandlungstag hätten die beiden Fallschirmjäger ihre Aussagen jedoch revidiert und eingeräumt, dass es in Baumholder zu Geschlechtsverkehr mit der Kameradin gekommen sei. Der sei jedoch einvernehmlich und freiwillig gewesen.

Ob das Gericht dieser Aussage Glauben schenken wird, ist derzeit noch unklar. Allerdings ist mittlerweile auch bekannt, dass die junge Frau in der Tat sowohl mit dem Solinger als auch mit dem Pirmasenser schon einvernehmlichen Sex hatte – allerdings getrennt voneinander.

Was den aktuell vor dem Landgericht Bad Kreuznach verhandelten Fall angeht, ist die dortige Staatsanwaltschaft überzeugt, dass die beiden nicht vorbestraften Männer der Tat überführt werden können. Für den Vorfall in Zweibrücken waren im März Verhandlungstermine angesetzt. Allerdings hat das dortige Landgericht die Verhandlungstage nicht zuletzt mit Verweis auf die Corona-Pandemie und dringlichere Fälle abgesagt, wie Rechtsanwalt Jordan berichtet.

Übergriffe sind kein Einzelfall

In der Bundeswehr kommt es immer wieder zu sexuellen Übergriffen. Für das Jahr 2019 sind im Bericht der Wehrbeauftragten des Bundestages, Eva Högl, beispielsweise 345 Verdachtsfälle registriert. Die SPD-Politikerin nennt in dem Text auch einige Beispiele. Sie schreibt dazu: „Die Beispiele zeigen, dass die Bundeswehr sich mit frauenfeindlichen Verhaltensweisen in den eigenen Reihen ernsthaft auseinandersetzt. Gleichzeitig machen sie aber deutlich, dass es Soldaten gibt, die die Bundeswehr noch immer als eine Männerdomäne betrachten. Deshalb sind weiterhin Anstrengungen erforderlich, um Frauen in den Streitkräften zur gelebten Normalität werden zu lassen.“ Zwar sind mittlerweile rund zwölf Prozent aller Bundeswehrangehörigen dem Wehrbericht zufolge Frauen, aber die Wehrbeauftragte schreibt: „Unerwünschte Berührungen des Gesäßes oder zotige Aufforderungen per WhatsApp zum Geschlechtsverkehr gibt es leider nach wie vor.“

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