Pirmasens
Schuss auf Parkplatz in Pirmasens: Prozess um gefährliche Körperverletzung startet
Zum Auftakt verliest Staatsanwalt Christof Bischoff eine lange Liste von Vorwürfen. Schwerster Punkt ist der Durchschuss am Oberschenkel des Opfers im Juli 2021 auf dem Parkplatz eines Einkaufsmarktes in Pirmasens, abgegeben mit einer Kleinkaliberwaffe. Zuvor soll der Angeklagte mit den Worten „Soll ich dich erschießen“ gedroht haben.
Zudem soll der Mann zwischen 2021 und 2025 viermal ohne Führerschein und alkoholisiert Auto gefahren sein. Bei einer Kontrolle beleidigte er Polizisten, bedrohte sie und warf in der Wache einen Schirmständer in ihre Richtung. Deshalb steht er auch wegen Beleidigung, Androhung von Straftaten und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft räumt ein, dass er dabei erheblich alkoholisiert war und daher nur eingeschränkt schuldfähig sein könnte.
Den Abschluss der Anklage bildet der Vorwurf des Handels mit Amphetaminen und Cannabis. Grundlage ist eine Hausdurchsuchung, bei der größere Mengen verschiedener Betäubungsmittel gefunden wurden.
Angeklagter ist voll geständig
Der Angeklagte gesteht die Taten, auch den Schuss, der nach seiner Darstellung als Warnschuss in die Luft gedacht war. Er macht aber erhebliche Erinnerungslücken geltend, weil er stark alkoholisiert gewesen sei, und kündigt eine weitere Suchttherapie an. Die Waffe habe jahrelang ungenutzt im Keller gelegen; er habe bezweifelt, ob sie funktioniere.
Kurz vor der Tat habe ihn seine Ex-Frau per Nachricht zu einem Edeka-Markt geschickt, um dort jemanden zu treffen. Er sei bewaffnet hingegangen. Er betont, das Opfer nicht zu kennen. Als dieses bedrohlich auf ihn zugekommen sei, habe er einen Warnschuss abgeben wollen, der versehentlich das Bein traf. Als Suchtkranker trinke er täglich einen Kasten Bier und rauche drei Joints; deshalb könne er den Ablauf nicht genauer schildern.
Täter und Opfer kennen sich nicht
Das Opfer erklärt, es habe den Täter nicht oder nur flüchtig gekannt. Der Schuss sei aus nächster Nähe und völlig überraschend gefallen, als es sich einer Männergruppe am Edeka-Markt genähert und einigen die Hand gegeben habe. Erst später habe es bemerkt, dass es am Oberschenkel blute.
Tage danach habe es mit Bekannten gesprochen und den Verdacht entwickelt, die Ex-Frau des Angeklagten könne eine Rolle gespielt haben. Sie habe den Angeklagten möglicherweise mit einem angeblichen Liebesverhältnis eifersüchtig gemacht, so der Zeuge. Er kenne die Frau nur flüchtig und habe kein Interesse an ihr gehabt.
Richter Andreas Herzog verliest eine Textnachricht der Ex-Frau an das Opfer, in der sie sich als Auslöserin eines Racheakts ins Spiel brachte und sich entschuldigte: „Ich habe dumm gebabbelt.“ Im Zeugenstand bestreitet sie zunächst den Kontakt, räumt nach Nachfragen jedoch ein, die Nachricht verfasst zu haben. Sie berichtete zudem, ihr Ex-Mann habe später mit der Tat geprahlt und werde betrunken „böse“.
Während der Ehe habe sie seine Gewalttätigkeit erlebt. Ihr Mann lasse sich leicht provozieren, sei waffenaffin und verlasse das Haus zuweilen nur bewaffnet und mit Begleitung. Am Ende gibt sie zu, womöglich ein Missverständnis ausgelöst zu haben. In der schwierigen Trennungsphase habe sie ihrem angeblichen Ex-Liebhaber signalisiert, ohne ihn auszukommen; das könne der Angeklagte falsch verstanden haben. Mit ihrer Nachricht an das Opfer habe sie beruhigen wollen.
Tatmotiv und Schuldfähigkeit des Beschuldigten sollen im weiteren Prozessverlauf weiter geklärt werden.